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Mehr arbeiten? Wer trägt die Last?

In Deutsch­land müsse wieder mehr und effi­zi­en­ter gear­bei­tet werden, so das Credo der neuen Bun­des­re­gie­rung. Wahl­weise geraten mal Bürgergeldempfänger*innen oder Rentner*innen in den Verdacht, zu wenig zum bun­des­deut­schen Wohl­stand bei­zu­tra­gen.  Eben­falls im Visier: die Frauen.

Anders als noch in den 1970er Jahren der alten Bun­des­re­pu­blik, als Frauen generell als „stille Reserve“ auf dem Arbeits­markt galten, das Ehe­gat­ten­split­ting die Top-Argu­men­ta­ti­ons­hilfe für die 1‑Ver­die­ner-Ehe war und ihnen als Betei­li­gung am Fami­li­en­ein­kom­men gern die soge­nannte gering­fü­gige Beschäf­ti­gung ange­dient wurde, gilt jetzt ihre Erwerbs­be­tei­li­gung trotz einer auf 74,1 % gestie­ge­nen Erwerbs­tä­ti­gen­quote als zu gering. Zwar liegt diese nur 6,7 Pro­zent­punkte unter der Quote der Männer mit 80,8 %, aber fast jede zweite Frau arbeitet in Teilzeit. Ist sie Mutter sind es 68 %, mit Kindern unter drei Jahren sogar 73 %! Da liegt also, so die Politik, noch „unge­nutz­tes Erwerbs­po­ten­tial“ bzw. der Vorwurf: Frauen arbeiten nicht genug.

Mehr Erwerbsarbeit? Die offenen Fragen

Tat­säch­lich können sich etliche Frauen vor­stel­len, mehr Erwerbs­ar­beit zu leisten, allein, es fehlt an den Vor­aus­set­zun­gen:

*  Wer erledigt not­wen­dige Care­ar­beit? Auch im vierten Gleich­stel­lungs­be­richt der Bun­des­re­gie­rung (2025) ist zu lesen, dass die unbe­zahlte Sor­ge­ar­beit über­wie­gend von Frauen geleis­tet wird, so dass Frauen ins­ge­samt mehr und länger arbeiten als Männer. Kommen zu betreu­ende Kinder hinzu, erhöht sich die zeit­li­che Belas­tung noch einmal deutlich.

* Wie kann Betreu­ung ver­bind­lich und aus­rei­chend geregelt werden? Seit 1996 gibt es in Deutsch­land einen Rechts­an­spruch auf Kin­der­be­treu­ung ab dem 3. Lebens­jahr bis zum Schul­ein­tritt, seit August 2013 auch für Kinder ab einem Jahr.  Dennoch gibt es an vielen Orten keine aus­rei­chende Kin­der­be­treu­ung. Erst im August 2026 startet der Rechts­an­spruch auf die Betreu­ung im Grund­schul­al­ter. Er gilt zunächst nur für Erstklässler*innen, ab 2029/30 dann für die Klassen 1 – 4.

* Zahlt sich Mehr­ar­beit aus? Das müssen viele Frauen mit Nein beant­wor­ten. Ehe­gat­ten­split­ting und gering­fü­gige Beschäf­ti­gung bleiben Instru­mente der Arbeits­markt­steue­rung, obwohl Experten*innen seit Jahren über die nega­ti­ven indi­vi­du­el­len und volks­wirt­schaft­li­chen Aus­wir­kun­gen infor­mie­ren.1  Auch Stefan Nacke, Mitglied des Bun­des­ta­ges für die CDU, kri­ti­sierte die gering­fü­gige Beschäf­ti­gung im November 2025 öffent­lich: Sie ver­dränge reguläre Arbeit,  indem sie in Branchen wie der Gas­tro­no­mie, dem Handel oder der Rei­ni­gung zum Regel­fall geworden sei und Kosten wie die Absi­che­rung im Alter, bei Krank­heit oder Arbeits­lo­sig­keit der All­ge­mein­heit aufbürde.

Trotzdem setzt seine Partei als Anreiz für Mehr­ar­beit lieber auf Steu­er­frei­heit, z.B. für Über­stun­den. Männer werden davon mehr pro­fi­tie­ren als Frauen. Auch die ange­dachte steu­er­freie Teil­zeit­auf­sto­ckungs­prä­mie wird den Stun­den­um­fang von berufs­tä­ti­gen Frauen kaum erhöhen. Denn die ein­ma­lige Prämie ist zwar steu­er­frei, dass durch die Stun­den­auf­sto­ckung erhöhte Entgelt führt jedoch zurück zur obigen Frage:  Zahlt sich die Mehr­ar­beit aus? Auch bei Berück­sich­ti­gung von Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten?

Blick ins Ausland – und in die Geschichte

All diese (und weitere) Fragen sind nicht neu und trotzdem nicht oder nur unzu­rei­chend geklärt. Dabei gäbe es Anknüp­fungs­punkte, wie bei­spiels­weise die guten Erfah­run­gen mit dem Eltern­geld und Part­ner­mo­na­ten, die aus­ge­wei­tet werden könnten.  Auch gibt es gute Erfah­run­gen im Ausland. In Schweden liegt die Erwerbs­tä­tig­keits­quote von Frauen bei 82, 1 %. Die hier­zu­lande geschmähte „Work-Life-Balance“ sowie Gleich­be­rech­ti­gung und geringe Über­stun­den sind in Schweden aller­dings fest ver­an­kerte Teile der Arbeits­kul­tur.

In Deutsch­land hingegen wird ange­dacht, die tägliche Höchst­ar­beits­zeit gegen eine wöchent­li­che ein­zu­tau­schen. Eines der Argu­mente: Die Fle­xi­bi­li­sie­rung der Wochen­ar­beits­zeit sei vor allem für Familien mit Kindern oder mit pfle­ge­be­dürf­ti­gen Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen von Bedeu­tung. Die Gefahr ist groß, dass eine solche Änderung erneut zu Lasten der Frauen ginge, dass sich der ver­meint­li­che indi­vi­du­elle „Fle­xi­bi­li­sie­rungs­ge­winn“ zur schlei­chen­den Aus­wei­tung von Aufgaben ohne Gegen­leis­tung oder Ent­las­tung, als weiteres Ein­falls­tor für Aus­nut­zung und Abnut­zung erweist.

Arbeit von Frauen – historisch entwertet

Dies wäre dann eine kon­se­quente Fort­set­zung eines jahr­hun­der­te­lang geübten Umgangs mit der Arbeit von Frauen. Die Kul­tur­wis­sen­schaft­le­rin Evke Rulffes hat sich damit beschäf­tigt und mit ihrem Buch „Die Erfin­dung der Hausfrau – Geschichte einer Ent­wer­tung“, den Weg der Frauen in die Unsicht­bar­keit der häus­li­chen Arbeit und des gedul­di­gen Dienens und Zurück­ste­ckens his­to­risch nach­ge­zeich­net. Sie zeigt auf, warum wir es auch heute noch mit Gender-Gap und schlech­tem Gewissen zu tun haben, warum Haus- bzw. Care­ar­beit nicht als „echte Arbeit“ gilt und wie sich dies bis heute auf die Gleich­be­rech­ti­gung in Familie, Beruf und Gesell­schaft auswirkt.

Dabei ist der letzte Satz ihres Vor­wor­tes zugleich eine Ansage an uns alle: „Es war nicht immer so, und es muss auch nicht so bleiben.“

Heike Riemann, Kirch­li­cher Dienst in der Arbeits­welt der Evan­ge­lisch-Luthe­ri­schen Kirche in Nord­deutsch­land

 

1 Den aus­führ­li­chen Beitrag der Autorin „Schafft die Minijobs ab“ finden Sie im Journal der KDA-Nord­kir­che 2022: https://kda-nordkirche.de/f/86bd5b279e.pdf

Veranstaltungshinweis:

Am Di, den 19.05., 19.30 Uhr liest Evke Rulffes aus ihrem Buch „Die Erfin­dung der Hausfrau“ als Auftakt zu den Care-Wochen als gemein­same Ver­an­stal­tung von KDA und Frau­en­werk der Nord­kir­che.

Nähere Infor­ma­tio­nen und Anmel­dung zur Online-Ver­an­stal­tung: https://kda-nordkirche.de/veranstaltungen/494