KWA kritisiert CDU-Vorstoß: Teilzeit ist Schutzrecht – kein Luxusmodell

Teilzeit ist ein Schutz­recht. Der gesetz­li­che Anspruch auf Teil­zeit­ar­beit ist bewusst als Schutz­recht aus­ge­stal­tet. Er soll ver­hin­dern, dass Beschäf­tigte ihre Arbeits­zeit nur auf Kulanz oder nach indi­vi­du­el­ler Recht­fer­ti­gung redu­zie­ren können. Wird dieser Anspruch aus­ge­höhlt, droht eine Rückkehr zu Abhän­gig­keits­ver­hält­nis­sen, die einem modernen Arbeits­ver­ständ­nis wider­spre­chen.