KWA kritisiert CDU-Vorstoß: Teilzeit ist Schutzrecht – kein Luxusmodell

Teilzeit ist ein Schutzrecht. Der gesetzliche Anspruch auf Teilzeitarbeit ist bewusst als Schutzrecht ausgestaltet. Er soll verhindern, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit nur auf Kulanz oder nach individueller Rechtfertigung reduzieren können. Wird dieser Anspruch ausgehöhlt, droht eine Rückkehr zu Abhängigkeitsverhältnissen, die einem modernen Arbeitsverständnis widersprechen.