Mehr arbeiten? Wer trägt die Last?
In Deutschland müsse wieder mehr und effizienter gearbeitet werden, so das Credo der neuen Bundesregierung. Wahlweise geraten mal Bürgergeldempfänger*innen oder Rentner*innen in den Verdacht, zu wenig zum bundesdeutschen Wohlstand beizutragen. Ebenfalls im Visier: die Frauen.
Anders als noch in den 1970er Jahren der alten Bundesrepublik, als Frauen generell als „stille Reserve“ auf dem Arbeitsmarkt galten, das Ehegattensplitting die Top-Argumentationshilfe für die 1-Verdiener-Ehe war und ihnen als Beteiligung am Familieneinkommen gern die sogenannte geringfügige Beschäftigung angedient wurde, gilt jetzt ihre Erwerbsbeteiligung trotz einer auf 74,1 % gestiegenen Erwerbstätigenquote als zu gering. Zwar liegt diese nur 6,7 Prozentpunkte unter der Quote der Männer mit 80,8 %, aber fast jede zweite Frau arbeitet in Teilzeit. Ist sie Mutter sind es 68 %, mit Kindern unter drei Jahren sogar 73 %! Da liegt also, so die Politik, noch „ungenutztes Erwerbspotential“ bzw. der Vorwurf: Frauen arbeiten nicht genug.
Mehr Erwerbsarbeit? Die offenen Fragen
Tatsächlich können sich etliche Frauen vorstellen, mehr Erwerbsarbeit zu leisten, allein, es fehlt an den Voraussetzungen:
* Wer erledigt notwendige Carearbeit? Auch im vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (2025) ist zu lesen, dass die unbezahlte Sorgearbeit überwiegend von Frauen geleistet wird, so dass Frauen insgesamt mehr und länger arbeiten als Männer. Kommen zu betreuende Kinder hinzu, erhöht sich die zeitliche Belastung noch einmal deutlich.
* Wie kann Betreuung verbindlich und ausreichend geregelt werden? Seit 1996 gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt, seit August 2013 auch für Kinder ab einem Jahr. Dennoch gibt es an vielen Orten keine ausreichende Kinderbetreuung. Erst im August 2026 startet der Rechtsanspruch auf die Betreuung im Grundschulalter. Er gilt zunächst nur für Erstklässler*innen, ab 2029/30 dann für die Klassen 1 – 4.
* Zahlt sich Mehrarbeit aus? Das müssen viele Frauen mit Nein beantworten. Ehegattensplitting und geringfügige Beschäftigung bleiben Instrumente der Arbeitsmarktsteuerung, obwohl Experten*innen seit Jahren über die negativen individuellen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen informieren.1 Auch Stefan Nacke, Mitglied des Bundestages für die CDU, kritisierte die geringfügige Beschäftigung im November 2025 öffentlich: Sie verdränge reguläre Arbeit, indem sie in Branchen wie der Gastronomie, dem Handel oder der Reinigung zum Regelfall geworden sei und Kosten wie die Absicherung im Alter, bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit der Allgemeinheit aufbürde.
Trotzdem setzt seine Partei als Anreiz für Mehrarbeit lieber auf Steuerfreiheit, z.B. für Überstunden. Männer werden davon mehr profitieren als Frauen. Auch die angedachte steuerfreie Teilzeitaufstockungsprämie wird den Stundenumfang von berufstätigen Frauen kaum erhöhen. Denn die einmalige Prämie ist zwar steuerfrei, dass durch die Stundenaufstockung erhöhte Entgelt führt jedoch zurück zur obigen Frage: Zahlt sich die Mehrarbeit aus? Auch bei Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten?
Blick ins Ausland – und in die Geschichte
All diese (und weitere) Fragen sind nicht neu und trotzdem nicht oder nur unzureichend geklärt. Dabei gäbe es Anknüpfungspunkte, wie beispielsweise die guten Erfahrungen mit dem Elterngeld und Partnermonaten, die ausgeweitet werden könnten. Auch gibt es gute Erfahrungen im Ausland. In Schweden liegt die Erwerbstätigkeitsquote von Frauen bei 82, 1 %. Die hierzulande geschmähte „Work-Life-Balance“ sowie Gleichberechtigung und geringe Überstunden sind in Schweden allerdings fest verankerte Teile der Arbeitskultur.
In Deutschland hingegen wird angedacht, die tägliche Höchstarbeitszeit gegen eine wöchentliche einzutauschen. Eines der Argumente: Die Flexibilisierung der Wochenarbeitszeit sei vor allem für Familien mit Kindern oder mit pflegebedürftigen Familienangehörigen von Bedeutung. Die Gefahr ist groß, dass eine solche Änderung erneut zu Lasten der Frauen ginge, dass sich der vermeintliche individuelle „Flexibilisierungsgewinn“ zur schleichenden Ausweitung von Aufgaben ohne Gegenleistung oder Entlastung, als weiteres Einfallstor für Ausnutzung und Abnutzung erweist.
Arbeit von Frauen – historisch entwertet
Dies wäre dann eine konsequente Fortsetzung eines jahrhundertelang geübten Umgangs mit der Arbeit von Frauen. Die Kulturwissenschaftlerin Evke Rulffes hat sich damit beschäftigt und mit ihrem Buch „Die Erfindung der Hausfrau – Geschichte einer Entwertung“, den Weg der Frauen in die Unsichtbarkeit der häuslichen Arbeit und des geduldigen Dienens und Zurücksteckens historisch nachgezeichnet. Sie zeigt auf, warum wir es auch heute noch mit Gender-Gap und schlechtem Gewissen zu tun haben, warum Haus- bzw. Carearbeit nicht als „echte Arbeit“ gilt und wie sich dies bis heute auf die Gleichberechtigung in Familie, Beruf und Gesellschaft auswirkt.
Dabei ist der letzte Satz ihres Vorwortes zugleich eine Ansage an uns alle: „Es war nicht immer so, und es muss auch nicht so bleiben.“
Heike Riemann, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
1 Den ausführlichen Beitrag der Autorin „Schafft die Minijobs ab“ finden Sie im Journal der KDA-Nordkirche 2022: https://kda-nordkirche.de/f/86bd5b279e.pdf
Veranstaltungshinweis:
Am Di, den 19.05., 19.30 Uhr liest Evke Rulffes aus ihrem Buch „Die Erfindung der Hausfrau“ als Auftakt zu den Care-Wochen als gemeinsame Veranstaltung von KDA und Frauenwerk der Nordkirche.
Nähere Informationen und Anmeldung zur Online-Veranstaltung: https://kda-nordkirche.de/veranstaltungen/494
