Nach sechs Jahren finden im April und Mai 2023 wieder turnusgemäß die Sozialwahlen statt. Gewählt werden die Sozialparlamente der fünf Krankenkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk) und der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Wahlberechtigten wählen in der Sozialwahl Vorschlagslisten, aus denen sich die Versichertenvertretung in dem jeweiligen Sozialversicherungsträger zusammensetzt. Auf einer gemeinsamen Liste kandidieren die drei in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) zusammengeschlossenen Verbände – das Kolpingwerk Deutschland, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA).

Gemeinsam rufen die Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Annette Kurschus, und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, dazu auf, das Stimmrecht wahrzunehmen und sich an den Sozialwahlen zu beteiligen. Lesen Sie den vollständigen Aufruf:

Die Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Annette Kurschus, und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, erklären zu den anstehenden Sozialwahlen 2023: 

„Im April und Mai 2023 finden nach sechs Jahren wieder die Sozialwahlen statt. Gewählt werden die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten in den gesetzlichen Sozialversicherungen wie beispielsweise den Kranken- und Rentenversicherungen. Wie schon bei den vergangenen Malen kandidieren die drei in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) zusammengeschlossenen Verbände – das Kolpingwerk Deutschland, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA) – auf einer gemeinsamen Liste.

Die Kandidatinnen und Kandidaten der ACA verfolgen das Anliegen, christliche Werte in die Entscheidungen der Sozialversicherungsträger einzubringen. Sie treten ein für die Solidarität der Jungen mit den Alten, der Gesunden mit den Kranken und der Leistungsstärkeren mit den Leistungsschwächeren. Als Christinnen und Christen haben wir die Pflicht uns einzubringen, wenn es um die Mitgestaltung der sozialen Sicherungssysteme geht. Im Zentrum stehen dabei die Orientierung am Wohl und der Würde des Einzelnen ohne Ansehen der Person, die Sorge um gerechte Strukturen und die Stärkung der sozialen Selbstverwaltung als Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung.

Wir rufen daher die Wahlberechtigten auf: Nehmen Sie Ihr Stimmrecht wahr und beteiligen Sie sich an den Sozialwahlen 2023. Tragen Sie mit Ihrer Wahl zur Solidarität der Versicherten untereinander bei und unterstützen Sie die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen durch gewählte Vertreterinnen und Vertreter aus christlichen Organisationen.“

Präses Annette Kurschus       
Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland  (EKD)
Bischof Dr. Georg Bätzing

Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz

Den Aufruf als PDF-Dokument können Sie hier herunterladen.