Die Selbstverwaltung muss ins Grundgesetz

Alle sechs Jahre werden bei den Sozi­al­wah­len die Vertreter*innen der Ver­si­cher­ten in die Gremien der gesetz­li­chen Kranken‑, Renten- und Unfall­ver­si­che­rung gewählt – zuletzt 2023. Trotz ihrer Bedeu­tung wird die dritt­größte Abstim­mung des Landes und die in den Gremien geleis­tete Selbst­ver­wal­tung kaum wahr­ge­nom­men. Im Gespräch erklärt der Bun­des­be­auf­tragte für die Sozi­al­wah­len und Kol­ping­mit­glied, Peter Weiß, warum die soziale Selbst­ver­wal­tung wichtig ist und weshalb sie eine Stärkung braucht.

Bei den letzten Sozi­al­wah­len hat die Wahl­be­tei­li­gung gegen­über den vor­an­ge­gan­ge­nen deutlich abge­nom­men. Wie erklären Sie sich das geringe Inter­esse?

Peter Weiß: Die Nach­wahl­be­fra­gun­gen geben dazu klare Ant­wor­ten: Viele Wahl­be­rech­tigte wissen schlicht­weg mit dem Thema Sozi­al­wahl nichts anzu­fan­gen. Ihnen sagen die Namen auf den Wahl­lis­ten nichts. Und sie wissen nicht, welchen per­sön­li­chen Nutzen sie von der sozialen Selbst­ver­wal­tung haben. Das Resultat ist, dass sie den Wahl­um­schlag eher weg­wer­fen, als ihn aus­zu­fül­len.

»Selbst­ver­wal­tung« ist ein sper­ri­ger Begriff, der vielen Bürger*innen wenig sagt. Lässt sich das Prinzip in wenigen Sätzen zusam­men­fas­sen?

Peter Weiß: Wir alle sind ver­pflich­tet, Beiträge in die Sozi­al­ver­si­che­rung zu zahlen. Sie dienen dazu, uns vor zukünf­ti­gen Risiken zu schützen. Deshalb ist es richtig und not­wen­dig, dass Vertreter*innen der Ver­si­cher­ten in den Par­la­men­ten darüber wachen, dass an der Spitze der Ver­si­che­rung ein qua­li­fi­zier­tes Manage­ment steht und sorg­fäl­tig mit den Ver­si­cher­ten­gel­dern umge­gan­gen wird. Gleich­zei­tig wird darauf geachtet, dass benö­tigte Leis­tun­gen rasch und schnell gewährt werden. Das ist Aufgabe der soge­nann­ten Selbstverwalter*innen.

Befürworter*innen betonen, dass die soziale Selbst­ver­wal­tung ein Teil gelebter Demo­kra­tie in Deutsch­land sei.

Peter Weiß: Wir erleben in Deutsch­land seit vielen Jahren eine inten­sive Dis­kus­sion über Bür­ger­be­tei­li­gung. So werden zum Beispiel Bür­ger­räte nach dem Zufalls­prin­zip ein­ge­setzt, um bestimmte Themen zu bear­bei­ten. Dabei geht unter, dass wir in der Sozi­al­ver­si­che­rung ein klas­si­sches Instru­ment haben, nämlich das der Selbst­ver­wal­tung, also ein Par­la­ment der Ver­si­cher­ten und der Arbeit­ge­ben­den. Diese soziale Selbst­ver­wal­tung ist ein wich­ti­ges Stück Demo­kra­tie in unserem Land, das man nicht neu erfinden muss, sondern viel­leicht stärker beleben muss. Eine Idee könnte sein, der Selbst­ver­wal­tung Ver­fas­sungs­rang zu ver­lei­hen.

Genau dies schlagen Sie auch im Abschluss­be­richt zu den letzten Sozi­al­wah­len vor. Was würde eine Aufnahme ins Grund­ge­setz ändern?

Peter Weiß: In der Ver­fas­sung sollte nicht nur etwas über die Orga­ni­sa­tion der Sozi­al­ver­si­che­rung stehen, sondern auch über ihren Wesens­ge­halt. Dazu gehört die Selbst­ver­wal­tung. Wenn diese im Grund­ge­setz stehen würde, könnte man poli­tisch nicht so einfach über deren Kom­pe­ten­zen hin­weg­ge­hen, wie das manchmal geschieht. Ich nenne hier als Beispiel die Ent­schei­dung früherer Bun­des­re­gie­run­gen, die Erwei­te­rung der soge­nann­ten Müt­ter­rente aus Bei­trä­gen der Ver­si­cher­ten zu finan­zie­ren. Denn hier wäre es kon­se­quent gewesen, die zusätz­li­chen Ausgaben aus Steu­er­mit­teln zu finan­zie­ren. Die finan­zi­elle Aner­ken­nung von Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten ist nämlich eine gesamt­ge­sell­schaft­li­che Aufgabe.

wei­ter­le­sen…

 

Peter Weiß (69) war von 1998 bis 2021 Mitglied des Deut­schen Bun­des­ta­ges und dort Vor­sit­zen­der der Arbeits­gruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bun­des­tags­frak­tion. Seit 2021 ist er Bun­des­wahl­be­auf­trag­ter für die Sozi­al­ver­si­che­rungs­wah­len.

Das Inter­view führte Alex­an­der Such­om­sky, Referent für Arbeit, Gesell­schaft und Soziales beim Kol­ping­werk Deutsch­land und ACA-Bun­des­ge­schäfts­füh­rer.
Die Arbeits­ge­mein­schaft christ­li­cher Arbeit­neh­mer­or­ga­ni­sa­tio­nen (ACA) ist ein Zusam­men­schluss von drei christ­li­chen Ver­bän­den. Gemein­sam treten das Kol­ping­werk, die Katho­li­sche Arbeit­neh­mer-Bewegung (KAB) und der Bun­des­ver­band Evan­ge­li­scher Arbeit­neh­mer­or­ga­ni­sa­tio­nen (BVEA) bei den Sozi­al­wah­len an. Der BVEA ist Mitglied unseres Ver­ban­des.

Bei­trags­foto: Kol­ping­werk Deutsch­land, Peter Weiß (links) und Alex­an­der Such­om­sky (rechts)

Kontakt: Angela Haubrich, Öffent­lich­keits­ar­beit KWA, a.haubrich@kwa-ekd.de