Stellungnahme: Den Dorfladen sichern – auch rechtlich

Eine Stel­lung­nahme des evan­ge­li­schen Ver­ban­des Kirche-Wirt­schaft-Arbeits­welt (KWA)

In diesem Sommer ist eine heftige Debatte um die Errich­tung von Dorf­lä­den im länd­li­chen Raum ent­brannt. Und heftig wurde diese Debatte vor allem deshalb, weil der Eindruck erweckt wurde, die Kirche habe als einer der Träger der Sonn­tags­al­li­an­zen ein Problem mit den Dorf­lä­den und würde sich an ihnen stören.

Aktu­el­ler Anlass war eine Pres­se­mit­tei­lung der regio­na­len Sonn­tags­al­li­anz in Baden-Würt­tem­berg zum Thema „Tante‑M“ – Nah­ver­sorg­un­glä­den, in der die zustän­di­gen Lan­des­mi­nis­te­rien auf­ge­for­dert werden, Maß­nah­men gegen die als rechts­wid­rig ein­ge­schätz­ten Sonn­tags­öff­nun­gen dieser Läden zu ergrei­fen. Unter dem Namen „Tante‑M“ wurden in Baden-Würt­tem­berg Nah­ver­sor­gungs­lä­den eröffnet, die 365 Tage im Jahr von 5 bis 23 Uhr geöffnet sind. Davon exis­tie­ren in Baden-Würt­tem­berg aktuell ca. dreißig, weitere zwanzig sind in Planung. Es handelt sich offen­sicht­lich um Ver­kaufs­stel­len i.S. des baden-würt­tem­ber­gi­schen Laden­öff­nungs­ge­set­zes, die generell an Sonn- und Fei­er­ta­gen geschlos­sen sein müssen. Es liegen nach Auf­fas­sung der regio­na­len Sonn­tags­al­li­anz keine Vor­aus­set­zun­gen für eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung vor. Da die ange­schrie­be­nen Minis­te­rien seit Monaten keine Maß­nah­men zur Been­di­gung der rechts­wid­ri­gen Sonn­tags­öff­nun­gen vor­ge­nom­men hatten, wählte die Sonn­tags­al­li­anz in Baden-Würt­tem­berg im Juli den Gang in die Öffent­lich­keit.

Den evan­ge­li­sche Verband Kirche-Wirt­schaft-Arbeits­welt (KWA) als evan­ge­li­scher Träger der Allianz für den freien Sonntag auf Bun­des­ebene erreich­ten in den ver­gan­ge­nen Wochen höchst ver­bit­terte und erboste Zuschrif­ten, wie unerhört es sei, dass Kirche sich den Dorf­lä­den in den Weg stelle.

Dabei ist genau das Gegen­teil richtig.

Der KWA unter­stützt aus­drück­lich alle Bemü­hun­gen, auch im länd­li­chen Raum die Nah­ver­sor­gung sicher­zu­stel­len und dort, wo es derzeit keine kleinen Dorf­lä­den mehr gibt, dazu bei­zu­tra­gen, diese wieder neu zu errich­ten.

Genau aus diesem Grund plädiert der Verband wie auch die regio­nale Sonn­tags­al­li­anz dafür, die Dorf­lä­den von Anfang an auf recht­lich sichere Füße zu stellen – von den ersten Ideen bis hin zur Eröff­nung und dann dem lau­fen­den Betrieb.

Auch für die regio­nale Nah­ver­sor­gung gilt der Sonn­tags­schutz

Recht­lich sicher ist der Betrieb eines Geschäfts, wenn er alle gel­ten­den recht­li­chen Regeln berück­sich­tigt. Das gilt bei­spiels­weise für den Brand­schutz wie für die Hygiene, und das gilt auch für den Sonn­tags­schutz.

Wenn der Brand­schutz oder die Bestim­mun­gen im Blick auf die Hygiene nicht beachtet werden, gibt es keine Betriebs­er­laub­nis. Und es käme wohl niemand auf die Idee, zu über­le­gen, wie man Brand­schutz und Hygie­ne­vor­schrif­ten inno­va­tiv aus dem Weg räumen könnte. Und wenn jemand an dieser Stelle nach­fragt, würde wahr­schein­lich niemand unter­stel­len, man wolle den Laden ver­hin­dern. Und dasselbe sollte eigent­lich auch für Rück­fra­gen in Sachen Sonn­tags­schutz gelten. Es geht um den recht­lich abge­si­cher­ten Betrieb, nicht um das Ver­hin­dern der Dorf­lä­den.

Und es ist doch klar:

Von Beginn an die recht­li­chen Regeln beachten spart Geld, denn nach­träg­li­che Kon­zept­än­de­run­gen sind teuer

Brand­schutz und Hygiene gibt es nicht umsonst. Und das gilt auch für den Sonn­tags­schutz.

Das kann unter Umstän­den bedeuten, dass ein Dorf­la­den vor deutlich größeren Her­aus­for­de­run­gen steht, als ein großer Markt, bei dem die Kosten zuver­läs­si­ger über den Umsatz wieder her­ein­kom­men. Wie kann sich ein Dorf­la­den rechnen und gleich­wohl alle gel­ten­den Vorgaben beachten – nicht zuletzt die des Sonn­tags­schut­zes und der Rege­lun­gen für die zuläs­si­gen Laden­öff­nungs­zei­ten?

Die Antwort darauf erfor­dert die Mithilfe ganz unter­schied­li­cher Akteure, die zusammen ihre Kom­pe­ten­zen ein­brin­gen, um dem Projekt Dorf­la­den eine lang­fris­tig rea­lis­ti­sche und rechts­si­chere Chance zu geben.

Die Welt ist ein Dorf und das Dorf ist Teil der Welt

Hier sind natür­lich zunächst die Menschen vor Ort gefragt, die Menschen in der Kom­mu­nal­po­li­tik und in den Ver­bän­den, die in den Vereinen und natür­lich auch die in den Kirchen.

Für das lang­fris­tige Über­le­ben braucht es aber auch ver­ant­wort­li­ches Handeln für Fragen wie:

Wer hilft, mit diesem Fokus auf die Mög­lich­kei­ten zu schauen, welche die Bundes- und die euro­päi­sche Ebene bieten, um her­aus­zu­fin­den, was möglich ist und was nicht, was bisher über­se­hen wurde oder was neu geschaf­fen werden kann?

Ein Dorf­la­den steht nicht nur mitten im Ort, sondern auch mitten im Land, mitten in Europa und ange­sichts der Glo­ba­li­sie­rung auch mitten auf einer welt­wei­ten Bühne – man mag es kaum glauben, aber so ist es nun einmal.

Angeb­lich per­so­nal­freie Klein­lä­den sind keine recht­li­che Mög­lich­keit, den Sonn­tags­schutz zu umgehen

Der Versuch, mit soge­nann­ten per­so­nal­freien Klein­lä­den dem Sonn­tags­schutz gerecht zu werden, funk­tio­niert nicht. Denn recht­lich ist völlig klar die Laden­öff­nung an Sonn- und Fei­er­ta­gen unter­sagt – gleich­gül­tig, ob der Laden Personal einsetzt oder nicht.

Und faktisch laufen auch die angeb­lich per­so­nal­freien Läden nur unter Einsatz von Personal.

Wer hilft nämlich, wenn am Sonntag der Scanner nicht funk­tio­niert oder es Probleme mit der Software zum Bezahlen gibt? Muss man dann bis Montag auf die Lösung warten? Und schaut an Sonn- und Fei­er­ta­gen tat­säch­lich niemand auf die Über­wa­chungs­ka­me­ras, wenn es da einen Warn­hin­weis gibt, dass mög­li­cher­weise ein Laden­dieb unter­wegs ist? Es soll auch vor­kom­men, dass jemandem aus Versehen eine Milch­tüte aus der Hand fällt, die den Boden dann mit Milch über­schwemmt – wird da erst am Montag gesäu­bert? Und wer füllt das Regal auf, wenn am Sonntag schon kurz nach dem Öffnen das Regal mit den beson­ders leckeren Sachen leer­ge­kauft ist? Bleibt das dann leer und alle späteren Kunden schauen in die Röhre – wo doch das Ver­spre­chen war, hier ist alles auch am Sonntag ver­füg­bar?

Offen­sicht­lich muss man also zumin­dest eine Bereit­schaft ein­rich­ten für solche und weitere Fälle. Eine Bereit­schaft, die am Sonntag arbeitet, obwohl eigent­lich alle Läden sonntags geschlos­sen bleiben müssen. Das ist ein­deu­tig ein anderer Not­dienst als der Instal­la­teur, der auch am Sonntag kommen muss, wenn ein Was­ser­rohr gebro­chen ist. Wenn der Laden sonntags zu bleibt, braucht es auch den Not­dienst nicht. Eigent­lich also eine klare Sache, warum auch schein­bar per­so­nal­freie Läden sonntags geschlos­sen bleiben müssen.

Ihr Kontakt im Verband:
Annelies Bruhne, Mail: a.bruhne@kwa-ekd.de
Dr. Ralf Stroh, Mail: r.stroh@zgv.info