Der September/Oktober-Impuls: Sonntagsschutz dient allen!

Der September/Oktober-Impuls: Sonntagsschutz dient allen!

Keine Erfindung der Kirchen

Die heute gültige Gesetz­ge­bung zum Sonn­tags­schutz und ihre gegen­wär­tige Anwen­dung in der Recht­spre­chung gehen nicht auf die Ver­tei­di­gung angeb­lich rück­wärts­ge­wand­ter kirch­li­cher Inter­es­sen zurück, sondern ver­dan­ken sich ganz im Gegen­teil einem gemein­sa­men Enga­ge­ment ganz unter­schied­li­cher gesell­schaft­li­chen Akteure, um auf die Her­aus­for­de­run­gen der modernen Welt eine men­schen­ge­rechte Antwort zu geben.

Arbeitnehmer- und Sozialrechte brauchen Schutz

Bereits früheste Doku­mente aus der Ent­ste­hungs­zeit der bis heute prä­gen­den Gesetz­ge­bung zum Sonn­tags­schutz in der zweiten Hälfte des 19. Jahr­hun­derts, also der begin­nen­den Indus­tria­li­sie­rung und Glo­ba­li­sie­rung, geben Zeugnis davon ab, dass es ein umfas­sen­des und höchst kon­kre­tes Pro­blem­be­wusst­sein gab, in welchen gesell­schaft­li­chen Zusam­men­hän­gen der Sonn­tags­schutz seinen Ort hat. Der Sonn­tags­schutz ist von Anfang an nicht ein Anliegen von welt­frem­den Träumern, sondern von Menschen, die mit beiden Beinen fest auf dem Boden der kon­kre­ten Lebens­er­fah­rung des ganzen Menschen stehen – also nicht des abs­trak­ten homo oeco­no­micus, sondern des Menschen aus Fleisch und Blut, mit Herz und Verstand.

So findet sich etwa in einer ste­no­gra­phi­schen Mit­schrift der Ver­hand­lun­gen des Deut­schen Reichs­ta­ges aus dem Jahre 1873 fol­gen­der Bericht des dama­li­gen Peti­ti­ons­aus­schus­ses:

Was die Sonn­tags­ruhe ins­be­son­dere anlangt, so wurde in den Reichs­tags­ver­hand­lun­gen der Werth der­sel­ben für den Arbeiter, ganz abge­se­hen von jedem reli­giö­sen Stand­punkte, ledig­lich vom all­ge­mein mensch­li­chen Gesichts­punkte aus, in ihrer Bedeu­tung für die kör­per­li­che Erholung, für das Fami­li­en­le­ben, für die sitt­li­che, geistige und Fach­bil­dung des Arbei­ters in nach­drück­lichs­ter Weise aner­kannt, und die Hoffnung aus­ge­spro­chen, daß die Arbeiter in ihrer großen Mehrzahl die ihnen gegönnte Muße zu ihrer höheren Aus­bil­dung und besseren Gesit­tung ver­wen­den würden. Ande­rer­seits wurde betont, daßdie Gesetz­ge­bung den Arbeiter gegen die Ueber­macht der tat­säch­li­chen Ver­hält­nisse, welche ihn um des Lebens­un­ter­hal­tes willen zur Sonn­tags­ar­beit zwingen, schützen müsse; man habe den Zwang (der Gesetz­ge­bung) gegen den Zwang (der sozialen Ver­hält­nisse) nöthig“ (Ste­no­gra­phi­sche Berichte über die Ver­hand­lun­gen des Deut­schen Reichs­ta­ges. I. Legis­la­tur-Periode. — IV. Session 1873. Dritter Band — Anlagen zu den Ver­hand­lun­gen des Reichs­ta­ges, Nr. 60 — Dritter Bericht der Kom­mis­sion für Peti­tio­nen, S.353ff).

Es ließen sich zahl­rei­che weitere Zitate aus den Bera­tun­gen dieser lang ver­gan­ge­nen Zeit anführen, die doku­men­tie­ren, dass die Fragen, die uns heute im Blick auf den Sonn­tags­schutz umtrei­ben, nicht wesent­lich andere sind, als die Fragen, die bereits vor 150 Jahren Menschen in Deutsch­land bewegt haben:

Keine Belege für volks- und betriebswirtschaftliche Nachteile

Angst um das wirt­schaft­li­che Über­le­ben – sowohl der Unter­neh­mer als auch der Arbeit­neh­mer -; Kritik an einem vor­geb­lich über­mä­ßi­gen Einfluss von Kirche und Pfarrern in Dingen, von denen sie angeb­lich nichts ver­ste­hen – und das in Zeiten, da Chris­ten­tum und Kirchen immer mehr an gesell­schaft­li­chem Rückhalt ver­lie­ren -; zugleich der Hinweis aus sozi­al­de­mo­kra­ti­scher Richtung, dass der Sonn­tags­schutz auch ganz unab­hän­gig von reli­giö­sen Tra­di­tio­nen etwas all­ge­mein mensch­li­ches zum Thema habe, weshalb man in dieser Sache völlig einig sei mit der kirch­li­chen Position und diese unter­stütze; sowie der stete Verweis, dass die Nation sich bei einem über­mä­ßi­gen Sonn­tags­schutz nicht als Wirt­schafts­macht auf dem Welt­markt behaup­ten könne; um nur einige der Über­ein­stim­mun­gen zu nennen.

Einzig der Verweis auf die Situa­tion in England war damals mit anderen Inhalten gefüllt. Dieser Verweis diente in jenen Tagen nämlich vor allem dazu, zu beweisen, dass sogar der soge­nannte „eng­li­sche Sonntag“ – so der damalige Ausdruck für das äußerst strenge bri­ti­sche Regle­ment, das die Sonn­tags­ar­beit fast voll­stän­dig verbot – die wirt­schaft­li­che Vor­macht­stel­lung Englands nicht gefähr­den könne und ganz im Gegen­teil im ganzen Empire als soziale Wohltat emp­fun­den werde.

Was es damals aber wie heute schon gab, war die Unter­schei­dung jener Arbeiten, die „trotz“ des Sonntags bzw. „für“ den Sonntag erlaubt sind, von jenen Arbeiten, die erkenn­bar ledig­lich öko­no­mi­schen Inter­es­sen dienen und daher nicht statt­haft sein sollten.

Und was es damals ebenso schon gab, war das Selbst­ver­ständ­nis der Legis­la­tive – also der gesetz­ge­ben­den Instanz -, Gesetze für einen welt­an­schau­lich neu­tra­len Staat for­mu­lie­ren zu müssen, dessen Gesetze Zustim­mung auch bei denen finden sollen, die ihr Leben unab­hän­gig von irgend­ei­ner christ­li­chen Tra­di­tion und Kirche zu führen wünschen.

All diese kom­ple­xen Pro­blem­kon­stel­la­tio­nen münden dann schließ­lich in jene knappen Worte des Artikels 139 der Weimarer Reichs­ver­fas­sung:

Art. 139. Der Sonntag und die staat­lich aner­kann­ten Fei­er­tage bleiben als Tage der Arbeits­ruhe und der see­li­schen Erhebung gesetz­lich geschützt“.

In dieser For­mu­lie­rung ist nicht zuletzt die Einsicht fest­ge­hal­ten, dass die Probleme der modernen Welt keine Probleme sind, die am Sonntag ent­ste­hen, sondern unter der Woche ihren Ursprung haben. Da Probleme dort in Angriff genommen werden müssen, wo sie ent­ste­hen, sorgt der starke Sonn­tags­schutz dafür, dass die gesell­schaft­li­che Pro­blem­be­ar­bei­tung der Werktage nicht auf die Sonn- und Fei­er­tage abge­scho­ben wird und sich die Gesell­schaft nicht vor der mühe­vol­len Klärung der fairen und humanen Gestal­tung der Werktage drücken kann.

Die Her­aus­for­de­rung besteht also seit jeher darin, die Werktage so zu gestal­ten und zu regeln, dass an ihnen unter­neh­me­ri­scher Erfolg sich ein­stel­len kann, der aus­reicht zum Über­le­ben der Firma; dass an ihnen für Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer solche Erwerbs­mög­lich­kei­ten offen­ste­hen, dass am Sonntag nur noch jene arbeiten müssen, die dies „trotz“ bzw. „für“ den Sonntag tun; und dass im Verlauf der Werktage für jeder­mann in aus­rei­chen­dem Maße die Mög­lich­keit besteht, seine Kon­sum­wün­sche abzu­ar­bei­ten, damit er am Sonntag noch anderen Wünschen leben kann.

Globalisierung und Technisierung erfordern starke Gesetze

Die Vor­aus­set­zung für einen starken recht­li­chen Sonn­tags­schutz ist eine starke — und das heißt immer auch: auf ihre Ein­hal­tung hin zuver­läs­sig kon­trol­lierte — Gesetz­ge­bung im Blick auf fairen Wett­be­werb für Unter­neh­mer während der Werktage und für einen gerech­ten aus­kömm­li­chen Lohn für Arbeit­neh­mer unter der Woche.

Das ist unter den Vor­zei­chen der Glo­ba­li­sie­rung und der Digi­ta­li­sie­rung sicher eine wahre Her­ku­les­auf­gabe. Aber ist es wirklich eine Illusion zu glauben, dass die von Menschen zu gestal­tende Glo­ba­li­sie­rung und die von Menschen ver­ant­wor­tete Digi­ta­li­sie­rung unseres Alltags nicht auch von Menschen in humaner Weise orga­ni­siert werden kann?

Und gerade weil all dies so mühevoll ist, haben wir uns alle den arbeits­freien Sonntag verdient, um an ihm zu erleben, wie frei das Leben sein kann und wie schön es ist, das gemein­sam Erar­bei­tete dann auch gemein­sam zu genießen.

Autor: Dr. Ralf Stroh, theo­lo­gi­scher Referent für Wirt­schafts- und Sozi­al­ethik

Zentrum Gesell­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung der EKHN

R.Stroh@zgv.info

Mehr Infor­ma­tio­nen zum Thema Sonn­tags­schutz erhalten Sie hier: https://allianz-fuer-den-freien-sonntag.de