Personalfreie Kleinstsupermärkte dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht öffnen

Der Sonntagsschutz ist smarter als die smart stores 

Hessisches Gericht stärkt den Sonntagsschutz

Auch angeb­lich per­so­nal­freie Kleinst­su­per­märkte dürfen an Sonn- und Fei­er­ta­gen nicht öffnen

Die Bun­des­al­li­anz für den freien Sonntag begrüßt die Ent­schei­dung des hes­si­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­ho­fes vom 4. Januar 2024, die von der Stadt Fulda verfügte Schlie­ßung von ohne Personal betrie­be­nen Ver­kaufs­mo­du­len an Sonn- und Fei­er­ta­gen letzt­in­stanz­lich zu bestä­ti­gen.

Die Super­markt­kette Tegut betreibt unter dem Namen teo teil­au­to­ma­ti­sierte Kleinst­su­per­märkte und vertrat die Auf­fas­sung, dass diese auch an Sonn- und Fei­er­ta­gen geöffnet werden dürften, da sie sich angeb­lich ohne Per­so­nal­ein­satz betrei­ben ließen.

Das Ver­wal­tungs­ge­richt stellte jedoch fest, dass auch die teo-Läden wie alle übrigen Läden zu behan­deln sind und an Sonn- und Fei­er­ta­gen geschlos­sen bleiben müssen. Nach dem Urteil des Gerichts ist daran fest­zu­hal­ten, dass der recht­li­che Schutz des freien Sonntags mehr umfasst als Fragen des Arbeits­rech­tes. Vielmehr ist die hes­si­sche Gesetz­ge­bung zur Laden­öff­nung ein­ge­bet­tet in die mit Ver­fas­sungs­rang aus­ge­stat­tete Absi­che­rung des Sonntags als eines in seinem Erleb­nis­wert deutlich von den Werk­ta­gen abzu­he­ben­den Tages ganz eigenen Cha­rak­ters.

Die Sonn­tags­al­li­anz sieht daher auch den Weg ver­sperrt, durch eine Änderung des hes­si­schen Laden­öff­nungs­ge­set­zes zukünf­tig auto­ma­ti­sier­ten Kleinst­su­per­märk­ten doch noch eine Öffnung an Sonn- und Fei­er­ta­gen zu ermög­li­chen. Ent­spre­chende Signale aus dem Umfeld der neuen Lan­des­re­gie­rung in Hessen igno­rie­ren aus Sicht der Bun­des­al­li­anz das zentrale Argument des Ver­wal­tungs­ge­richts­hof.

Die Rück­bin­dung des Urteils an die Ver­fas­sung als Schutz­in­stanz des ganz eigenen Cha­rak­ters der Sonn- und Fei­er­tage schließt eine solche Mög­lich­keit nach Auf­fas­sung der Bun­des­al­li­anz aus. Versuche in dieser Richtung würden unwei­ger­lich eine juris­ti­sche Über­prü­fung nach sich ziehen.

Die Allianz für den freien Sonntag begrüßt das aktuelle Urteil, weil damit erstmals recht­lich klar­ge­stellt wurde, dass auch auto­ma­ti­sierte Läden dem gel­ten­den Recht zum Sonn­tags­schutz unter­lie­gen. Außerdem erwartet sie, dass nun auch in anderen Bun­des­län­dern aus diesem Urteil die ent­spre­chen­den Kon­se­quen­zen mit Blick auf dieses neue Laden­for­mat gezogen werden, da auch alle übrigen Bun­des­län­der ihre Gesetz­ge­bung an den ver­fas­sungs­recht­li­chen Vorgaben des Grund­ge­set­zes aus­zu­rich­ten haben.

Die Sonn­tags­al­li­anz erhofft sich als Ergebnis dieses Urteils auch, dass die Arbeit an einer Ver­bes­se­rung der Grund­ver­sor­gung im länd­li­chen Raum sich nun ver­stärkt den dif­fe­ren­zier­ten Ursachen zuwendet, die diesem Problem tat­säch­lich zugrunde liegen. Diese Ursachen finden sich nicht an den Sonn- und Fei­er­ta­gen, sondern an den Werk­ta­gen. Eine Schwä­chung des Sonn­tags­schut­zes löst an dieser Stelle keine Probleme, sondern ver­zö­gert ganz im Gegen­teil ihre sach­ge­mäße Bear­bei­tung.

Weitere Infor­ma­tio­nen:

👉Stel­lung­nahme Sonn­tags­al­li­anz Hessen: http://www.sonntagsallianz-hessen.de/2024/PM-01–2024.pdf
👉Stel­lung­nahme Sonn­tags­al­li­anz Bund: https://allianz-fuer-den-freien-sonntag.de/hessisches…/

Wir setzen uns dafür ein, dass der Sonntag ein arbeits­freier Tag bleibt!

Ein Beitrag von Annelies Bruhne, KWA a.bruhne@kwa-ekd.de