Erklärung der ACA zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD 

Nach mehr­wö­chi­gen Ver­hand­lun­gen haben CDU/CSU und SPD ein gemein­sa­mes Regie­rungs­pro­gramm vor­ge­legt. Mit Blick auf die finan­zi­elle Sta­bi­li­sie­rung der sozialen Siche­rungs­sys­teme zeich-net sich eine unzu­rei­chende Ent­las­tung für die Ver­si­cher­ten ab. Die soziale Selbst­ver­wal­tung soll gestärkt und die Sozi­al­wahl moder­ni­siert werden. 

(Köln, 09.04.2025) Mit Blick auf den Koali­ti­ons­ver­trag der geplan­ten schwarz-roten Bun­des­re­gie­rung kommt der Bun­des­vor­stand der Arbeits­ge­mein­schaft Christ­li­cher Arbeit­neh­mer-Orga­ni­sa­tio­nen (ACA) zu einer kri­ti­schen Bewer­tung. Entgegen ersten Über­le­gun­gen aus der Arbeits­gruppe „Gesund-heit und Pflege“ ist keine Dyna­mi­sie­rung des Bun­des­zu­schus­ses zur gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) vor­ge­se­hen. „Ange­sichts der aktu­el­len Bei­trags­dy­na­mik in der GKV wäre eine stärkere Betei­li­gung des Bundes an der Finan­zie­rung ver­si­che­rungs­frem­der Leis­tun­gen dringend geboten“, erklärt der ACA-Bun­des­vor­sit­zende Andreas Luttmer-Bensmann. Der jähr­li­che Bun­des­zu­schuss liegt seit 2017 fix bei 14,5 Mil­li­ar­den Euro und wurde weder an die all­ge­mei­nen Preis­stei­ge­run­gen noch hin-sicht­lich deutlich gestie­ge­ner Ausgaben in der sta­tio­nä­ren Ver­sor­gung sowie bei Arz­nei­mit­teln ange-passt. „Die Rechnung durften in den ver­gan­ge­nen Jahren die Ver­si­cher­ten und Arbeitgeber*innen mittels stei­gen­der Zusatz­bei­träge beglei­chen. Dies setzt sich offenbar so fort“, kri­ti­siert der stellver-tretende ACA-Bun­des­vor­sit­zende Hans-Jürgen Hopf. 

Die Dele­gier­ten­ver­samm­lung der ACA hatte im ver­gan­ge­nen Jahr einen Beschluss gefasst, der weit­rei­chende Reformen für eine ver­läss­li­che und nach­hal­tige Finan­zie­rung der sozialen Siche­rungs­sys­teme fordert. So sollte die Bun­des­re­gie­rung ihrer Ver­pflich­tung nach­kom­men, GKV-Beiträge für Bür­ger­geld­emp­fan­gende in Gänze zu tragen. Letz­te­res habe das Poten­tial, die Ver­si­cher­ten­ge­mein­schaft zu ent­las­ten. Auch für die soziale Pfle­ge­ver­si­che­rung ist eine erhöhte finan­zi­elle Betei­li­gung des Bundes vorerst nicht vor­ge­se­hen, sondern es wird eine Kom­mis­sion ein­ge­setzt, die noch in diesem Jahr Reform­vor­schläge vorlegen soll. Auch hier hätte die ACA konkrete Schritte erwartet, ins­be­son­dere durch die Über­nahme ver­si­che­rungs­frem­der Leis­tun­gen. So sollten die Ren­ten­bei­träge für pfle­gende Ange­hö­rige aus Steu­er­mit­teln gedeckt werden. 

Begrüßt wird hingegen, dass die Mittel zur Umset­zung der Kli­nik­re­form nicht aus dem Gesund­heits­fonds auf­ge­wen­det werden, sondern aus dem geplan­ten Son­der­ver­mö­gen für Infra­struk­tur. 

Im Gleich­klang mit anderen Arbeit­neh­mer­or­ga­ni­sa­tio­nen und Gewerk­schaf­ten hatte die ACA Kritik an der geplan­ten Finan­zie­rung des Trans­for­ma­ti­ons­fonds aus Bei­trä­gen der Ver­si­cher­ten geübt. „In diesem Punkt sehen wir uns in unserem Enga­ge­ment bestä­tigt“, ergänzt die stell­ver­tre­tende ACA-Bun­des­vor­sit­zende Kathrin Zellner. 

Was den finan­zi­ell größten Zweig der Sozi­al­ver­si­che­rung betrifft, sieht der ACA-Bun­des­vor­stand eben­falls deut­li­chen Nach­bes­se­rungs­be­darf. „Im Zuge des Ren­ten­ein­tritts der gebur­ten­star­ken Jahr­gänge zeichnet sich ein enormer Anstieg des Bei­trags­sat­zes zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung gegen Ende des Jahr­zehnts ab. Hier hätten wir uns vor­aus­schau­ende Reform­an­sätze gewünscht anstatt die Lösung offen­sicht­li­cher Probleme auf eine Kom­mis­sion zu ver­schie­ben, die erst zur Mitte der lau­fen­den Legis­la­tur­pe­ri­ode Ergeb­nisse vorlegen soll“, kri­ti­siert Hans-Jürgen Hopf, der auch als ehren­amt­li­cher Ver­si­cher­ten­be­ra­ter tätig ist. Immerhin soll die geplante Anglei­chung der Ren­ten­an­wart­schaf­ten für Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten aus Steu­er­mit­teln finan­ziert und nicht wie bei bis­he­ri­gen Anpas­sun­gen bei der soge­nann­ten Müt­ter­rente den Bei­trags­zah­len­den auf­ge­bür­det werden. 

Eine Reform der sozialen Selbst­ver­wal­tung und der Sozi­al­wah­len 

Daneben sieht der Koali­ti­ons­ver­trag eine Stärkung der sozialen Selbst­ver­wal­tung vor. „Die Selbst­ver­wal­tung der Kran­ken­kas­sen, Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten und Ren­ten­ver­si­che­rungs­trä­ger ist ein Grund­pfei­ler unserer demo­kra­ti­schen Ordnung“, betont Andreas Luttmer-Bensmann. Die geringe öffent­li­che Auf­merk­sam­keit für das, was in den Auf­sichts­gre­mien passiere, werde nicht ihrer Bedeu­tung gerecht. Denn durch das sozi­al­part­ner­schaft­li­che Mit­ein­an­der von Ver­si­cher­ten und Arbeitgeber*innen in den Vor­stän­den und Ver­wal­tungs­rä­ten, Ver­tre­ter­ver­samm­lun­gen und Wider­spruch­aus­schüs­sen findet gelebte Demo­kra­tie statt, der Wert dieser Arbeit sollte deut­li­cher sichtbar werden. Umso mehr wird von Seiten des ACA-Bun­des­vor­stan­des die geplante Stärkung der sozialen Selbst­ver­wal­tung begrüßt, welche aller­dings noch inhalt­lich unter­füt­tert werden muss. Wichtig wäre aus Sicht der ACA, die Frie­dens­wah­len in den ein­zel­nen Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­gern weiter zu unter­stüt­zen, da sich dieses System bewährt hat. Darüber hinaus ist eine Stärkung der Aufgaben und Kom­pe­ten­zen der sozialen Selbst­ver­wal­tung in ein­zel­nen Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­gern nötig. 

Die Absicht einer Stärkung der Selbst­ver­wal­tung wird im Koali­ti­ons­ver­trag mit dem Ziel moder­ni­sier­ter Sozi­al­wah­len ver­bun­den. „Das Sozi­al­wahl­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz von 2019 hat den büro­kra­ti­schen Aufwand für teil­neh­mende Orga­ni­sa­tio­nen erhöht, ohne erkenn­ba­ren Mehrwert kennt­lich zu machen. Eine Ver­ein­fa­chung der Ver­fah­ren zur Teil­nahme an den Sozi­al­wah­len ist vor diesem Hin­ter­grund äußerst wün­schens­wert“, erklärt Kathrin Zellner. Gerne hätte man es gesehen, wenn das An-liegen des Bun­des­be­auf­trag­ten für die Sozi­al­wah­len auf­ge­grif­fen worden wäre, dem Prinzip der sozialen Selbst­ver­wal­tung durch Aufnahme in das Grund­ge­setz Ver­fas­sungs­rang zu ver­lei­hen. Wich­ti­ger sei es jedoch, dass nun greif­bare Maß­nah­men auf den Weg gebracht würden, um die Mit­be­stim­mungs­mög­lich­kei­ten der ehren­amt­lich Enga­gier­ten in den Ver­wal­tungs­rä­ten der Kran­ken­kas­sen sowie Vor­stän­den und Ver­tre­ter­ver­samm­lun­gen von Renten- und Unfall­ver­si­che­rung zu stärken. „In vielen Punkten wird es letzt­lich auf die konkrete Umset­zung ankommen“, ergänzt Hans-Jürgen Hopf. 

Die ACA setzt sich für eine soli­da­ri­sche und sozial gerechte Gestal­tung der Sozi­al­ver­si­che­rung ein. Gemein­sam treten ihre Mit­glieds­ver­bände – die Katho­li­sche Arbeit­neh­mer­be­we­gung, das Kol­ping­werk und der Bun­des­ver­band evan­ge­li­scher Arbeit­neh­mer­or­ga­ni­sa­tio­nen – bei den Sozi­al­wah­len an. Aktuell ist die ACA mit mehreren hundert Mandatsträger*innen in über 35 Kran­ken­kas­sen, Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten und Ren­ten­ver­si­che­rungs­trä­gern auf Bun­des­ebene und in den Bun­des­län­dern aktiv. Da-mit ist sie nach den Gewerk­schaf­ten deutsch­land­weit der zweit­größte Akteur im Bereich der Sozial-wahlen. 

Kontakt: 

Alex­an­der Such­om­sky (ACA-Bun­des­ge­schäfts­füh­rer) 

Tel.: 0221 / 20701131, Email: alexander.suchomsky@kolping.de 

Weitere Infor­ma­tio­nen unter www.aca-bund.de