Ein Tag, der allen gehört. Warum wir den Sonntag verteidigen

Eine Positionierung des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt (KDA) der Nordkirche zur Forderung des Handels nach genereller Sonntagsöffnung

Vier Tage hat es gedauert, bis aus dem kleinen Finger die ganze Hand wurde.

Am 2. Juli ver­ein­barte der Koali­ti­ons­aus­schuss in seinem 34-Punkte-Papier (dort Nr. 24), dass Beschäf­tigte in Bäcke­reien, Kon­di­to­reien und öffent­li­chen Biblio­the­ken sonntags länger arbeiten dürfen sollen; das par­la­men­ta­ri­sche Ver­fah­ren steht noch aus.

Um Laden­öff­nungs­zei­ten geht es dabei genau genommen gar nicht, sondern um Arbeits­zeit­recht. Der Bund kann nur regeln, wie lange sonntags in Back­stu­ben und Biblio­the­ken gear­bei­tet werden darf (§ 10 Arbeits­zeit­ge­setz, bisher drei Stunden); wie lange ein Geschäft ver­kau­fen darf, bestim­men seit der Föde­ra­lis­mus­re­form die Länder – daran ändert der Beschluss nichts. Und auch das Bäcker­hand­werk nennt die Rede von „längeren Sonn­tags­öff­nungs­zei­ten“ miss­ver­ständ­lich.

Das hinderte den Han­dels­ver­band Deutsch­land nicht. Am 6. Juli forderte er unter Verweis auf eben diesen Beschluss die völlige Freigabe des Sonntags für den Ein­zel­han­del – Ein­kau­fen sei „auch Frei­zeit­er­leb­nis“. Schnel­ler ist selten vor­ge­führt worden, wie eine begrenzte Ausnahme zum Hebel für die Maxi­mal­for­de­rung wird – zumal in einem Rechts­ge­biet, das der Beschluss gar nicht berührt.

Als Kirch­li­cher Dienst in der Arbeits­welt wider­spre­chen wir dieser For­de­rung – nicht aus Nost­al­gie und nicht gegen den Handel, sondern für etwas, das größer ist als beide: den einen Tag der Woche, der allen gleich gehört.

Der Sonntag als Tag der Freiheit und Gleichheit

Denn das ist der Kern der bibli­schen Tra­di­tion, aus der der Sonntag kommt.

Man kann das Sab­bat­ge­bot die älteste Gleich­heits­in­sti­tu­tion der Rechts­ge­schichte nennen. Ruhen sollen aus­drück­lich auch der Knecht und die Magd, der Fremde, sogar das Vieh – „damit dein Knecht und deine Magd ruhen wie du“ (5. Mose 5,14).

Ein Tag, an dem Kauf­kraft, Stellung und Ver­wert­bar­keit nichts gelten sollen. Begrün­det wird er mit der Befrei­ung aus der Skla­ve­rei: Ihr wart Knechte in Ägypten – ihr seid es nicht mehr.

Der gemein­same Ruhetag ist wöchent­lich wie­der­holte Erin­ne­rung daran, dass Menschen keine Ver­fü­gungs­masse sind. Wer ihn zum „Frei­zeit­er­leb­nis Ein­kau­fen“ umwidmet, macht aus dem Tag der Gleichen einen Tag der Kunden – und aus den gut drei Mil­lio­nen Beschäf­tig­ten des Ein­zel­han­dels, über­wie­gend Frauen, die Kulisse für die Freizeit der anderen.

In der Schöp­fungs­er­zäh­lung ist die Ruhe des siebten Tages zudem nicht Pause von der Arbeit, sondern deren Ziel und Krone. Es ist der Tag, an dem die Welt nicht benutzt, sondern ange­se­hen wird: „Und siehe, es war sehr gut.“

Eine Gesell­schaft, die sich diesen Tag nicht mehr leistet, hat nicht zu wenig Wohl­stand. Sie hat verlernt, wozu er da ist.

Auch wirtschaftlich überzeugt die Forderung nicht

Der Sonntag muss sich deshalb nicht vor der Wirt­schaft recht­fer­ti­gen – eher umge­kehrt.

Aber weil die öko­no­mi­schen Argu­mente nun einmal auf dem Tisch liegen, seien sie geprüft.

Die Kon­kur­renz des Online­han­dels?
Sie ent­schei­det sich an Preis, Auswahl und Bequem­lich­keit, nicht an der Uhrzeit – das Netz hat auch montags um drei Uhr nachts geöffnet, und eine siebte Ladentür verteilt dieselbe Kauf­kraft nur auf höhere Kosten.

Die leben­dige Innen­stadt?
Den Ver­drän­gungs­wett­be­werb, den flä­chen­de­ckende Sonn­tags­öff­nung entfacht, ver­lie­ren zuerst die inha­ber­ge­führ­ten Läden, die sich Sonn­tags­per­so­nal nicht leisten können – also genau die Vielfalt, die Innen­städte lebendig macht.

Und die ver­spro­chene Frei­wil­lig­keit?
Wer die Macht­ver­hält­nisse im Ein­zel­han­del kennt, weiß, was aus der Freiheit der Beschäf­tig­ten wird, wenn die Öffnung erst Standard ist.

Es gehört zu den feineren Ironien dieser Debatte, dass ihr stärks­tes Gegen­ar­gu­ment aus dem ordo­li­be­ra­len Fami­li­en­al­bum stammt.

Wilhelm Röpke, Kron­zeuge der Sozialen Markt­wirt­schaft, wusste, dass der Markt von Vor­aus­set­zun­gen lebt, die er selbst nicht schaffen kann – Sitte, Maß, gemein­same Zeit. Das Schick­sal der Markt­wirt­schaft, schrieb er, ent­schei­det sich jenseits von Angebot und Nach­frage.

Der Sonntag ist so eine Vor­aus­set­zung. Man kann ihn ver­kau­fen, aber nur einmal.

Ausnahmen brauchen gute Gründe

Sonn­tags­schutz ist dabei keine Prin­zi­pi­en­rei­te­rei.

Das Regel-Ausnahme-Prinzip, das das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt 2009 bekräf­tigt hat, erlaubt begrün­dete Aus­nah­men – und verlangt Unter­schei­dungs­ver­mö­gen.

Wenn ein Dorf­la­den im Kreis Pin­ne­berg – ein Markt­Treff, wie Schles­wig-Holstein seine länd­li­chen Ver­sor­gungs­punkte nennt –, der die Grund­ver­sor­gung sichert, sonntags nicht öffnen darf, während zugleich die Total­frei­gabe für Shop­ping­cen­ter gefor­dert wird, dann läuft etwas schief – aber nicht beim Sonn­tags­schutz, sondern bei seiner Anwen­dung.

Daseins­vor­sorge ist eine begründ­bare Ausnahme. Ein weiterer Ver­kaufs­tag ist keine.

Wer beides in einen Topf wirft, will nicht dif­fe­ren­zie­ren, sondern durch­bre­chen.

Die Erfahrungen aus dem Norden

Wir sagen das als Dienst einer Kirche zwischen den Meeren, die das Ergebnis schlei­chen­der Aus­wei­tung seit Langem besich­ti­gen kann:

Die Bäder­re­ge­lun­gen in Schles­wig-Holstein und Meck­len­burg-Vor­pom­mern haben aus der tou­ris­ti­schen Ausnahme vie­ler­orts einen Dau­er­zu­stand gemacht.

Der Norden weiß aus Erfah­rung, dass Aus­nah­men nicht bei sich bleiben.

Genau deshalb nehmen wir die aktuelle Debatte ernst.

Gemeinsam für den freien Sonntag

Wir stehen mit dieser Position nicht allein.

Unser Bun­des­ver­band, der Evan­ge­li­sche Verband Kirche-Wirt­schaft-Arbeits­welt, hat in dieser Woche erklärt: Der Sonntag gehört den Menschen, nicht dem Markt.“

Die Allianz für den freien Sonntag ver­bin­det seit zwei Jahr­zehn­ten Kirchen und Gewerk­schaf­ten – eine der sta­bils­ten über­par­tei­li­chen Ver­bin­dun­gen dieses Landes und viel­leicht ihre unter­schätz­teste.

Es gibt nicht viele Güter, für die sich Betriebs­seel­sorge und ver.di gemein­sam vor Ver­wal­tungs­ge­rich­ten wie­der­fin­den.

Selbst in der Union wird vor einer „schlei­chen­den Abschaf­fung der Sonn­tags­ruhe“ gewarnt.

Die Ver­tei­di­gung des Sonntags ist kein Kul­tur­kampf­thema und soll keines werden.

Sie ist Zeit­po­li­tik für alle.

Unsere Antwort

Die Frage, die hinter jeder der wie­der­keh­ren­den For­de­run­gen steht, den Sonntag für den Verkauf frei­zu­ge­ben, lautet nicht, ob sonntags ein­ge­kauft werden kann.

Sie lautet, ob wir einander noch eine gemein­same Unter­bre­chung gönnen: einen Tag, an dem die Welt nicht Ware ist, sondern Gabe.

Wir meinen: Ja, unbe­dingt.

Und wir werden das gemein­sam mit unseren Part­ne­rin­nen und Partnern in der Sonn­tags­al­li­anz und darüber hinaus überall dort ver­tre­ten, wo über den Sonntag ver­han­delt wird.


Quelle: Kirch­li­cher Dienst in der Arbeits­welt (KDA) der Nord­kir­che. Autorin­nen und Autoren: Con­stan­tin Gröhn, Monika Neht und Heike Riemann.

Lite­ra­tur­hin­weis:
Wilhelm Röpke, Jenseits von Angebot und Nach­frage, Erlen­bach-Zürich/­Stutt­gart 1958; zitiert nach: Fried­rich Merz, Mehr Kapi­ta­lis­mus wagen. Wege zu einer gerech­ten Gesell­schaft, München 2010, S. 45.