Eine Positionierung des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt (KDA) der Nordkirche zur Forderung des Handels nach genereller Sonntagsöffnung
Vier Tage hat es gedauert, bis aus dem kleinen Finger die ganze Hand wurde.
Am 2. Juli vereinbarte der Koalitionsausschuss in seinem 34-Punkte-Papier (dort Nr. 24), dass Beschäftigte in Bäckereien, Konditoreien und öffentlichen Bibliotheken sonntags länger arbeiten dürfen sollen; das parlamentarische Verfahren steht noch aus.
Um Ladenöffnungszeiten geht es dabei genau genommen gar nicht, sondern um Arbeitszeitrecht. Der Bund kann nur regeln, wie lange sonntags in Backstuben und Bibliotheken gearbeitet werden darf (§ 10 Arbeitszeitgesetz, bisher drei Stunden); wie lange ein Geschäft verkaufen darf, bestimmen seit der Föderalismusreform die Länder – daran ändert der Beschluss nichts. Und auch das Bäckerhandwerk nennt die Rede von „längeren Sonntagsöffnungszeiten“ missverständlich.
Das hinderte den Handelsverband Deutschland nicht. Am 6. Juli forderte er unter Verweis auf eben diesen Beschluss die völlige Freigabe des Sonntags für den Einzelhandel – Einkaufen sei „auch Freizeiterlebnis“. Schneller ist selten vorgeführt worden, wie eine begrenzte Ausnahme zum Hebel für die Maximalforderung wird – zumal in einem Rechtsgebiet, das der Beschluss gar nicht berührt.
Als Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt widersprechen wir dieser Forderung – nicht aus Nostalgie und nicht gegen den Handel, sondern für etwas, das größer ist als beide: den einen Tag der Woche, der allen gleich gehört.
Der Sonntag als Tag der Freiheit und Gleichheit
Denn das ist der Kern der biblischen Tradition, aus der der Sonntag kommt.
Man kann das Sabbatgebot die älteste Gleichheitsinstitution der Rechtsgeschichte nennen. Ruhen sollen ausdrücklich auch der Knecht und die Magd, der Fremde, sogar das Vieh – „damit dein Knecht und deine Magd ruhen wie du“ (5. Mose 5,14).
Ein Tag, an dem Kaufkraft, Stellung und Verwertbarkeit nichts gelten sollen. Begründet wird er mit der Befreiung aus der Sklaverei: Ihr wart Knechte in Ägypten – ihr seid es nicht mehr.
Der gemeinsame Ruhetag ist wöchentlich wiederholte Erinnerung daran, dass Menschen keine Verfügungsmasse sind. Wer ihn zum „Freizeiterlebnis Einkaufen“ umwidmet, macht aus dem Tag der Gleichen einen Tag der Kunden – und aus den gut drei Millionen Beschäftigten des Einzelhandels, überwiegend Frauen, die Kulisse für die Freizeit der anderen.
In der Schöpfungserzählung ist die Ruhe des siebten Tages zudem nicht Pause von der Arbeit, sondern deren Ziel und Krone. Es ist der Tag, an dem die Welt nicht benutzt, sondern angesehen wird: „Und siehe, es war sehr gut.“
Eine Gesellschaft, die sich diesen Tag nicht mehr leistet, hat nicht zu wenig Wohlstand. Sie hat verlernt, wozu er da ist.
Auch wirtschaftlich überzeugt die Forderung nicht
Der Sonntag muss sich deshalb nicht vor der Wirtschaft rechtfertigen – eher umgekehrt.
Aber weil die ökonomischen Argumente nun einmal auf dem Tisch liegen, seien sie geprüft.
Die Konkurrenz des Onlinehandels?
Sie entscheidet sich an Preis, Auswahl und Bequemlichkeit, nicht an der Uhrzeit – das Netz hat auch montags um drei Uhr nachts geöffnet, und eine siebte Ladentür verteilt dieselbe Kaufkraft nur auf höhere Kosten.
Die lebendige Innenstadt?
Den Verdrängungswettbewerb, den flächendeckende Sonntagsöffnung entfacht, verlieren zuerst die inhabergeführten Läden, die sich Sonntagspersonal nicht leisten können – also genau die Vielfalt, die Innenstädte lebendig macht.
Und die versprochene Freiwilligkeit?
Wer die Machtverhältnisse im Einzelhandel kennt, weiß, was aus der Freiheit der Beschäftigten wird, wenn die Öffnung erst Standard ist.
Es gehört zu den feineren Ironien dieser Debatte, dass ihr stärkstes Gegenargument aus dem ordoliberalen Familienalbum stammt.
Wilhelm Röpke, Kronzeuge der Sozialen Marktwirtschaft, wusste, dass der Markt von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht schaffen kann – Sitte, Maß, gemeinsame Zeit. Das Schicksal der Marktwirtschaft, schrieb er, entscheidet sich jenseits von Angebot und Nachfrage.
Der Sonntag ist so eine Voraussetzung. Man kann ihn verkaufen, aber nur einmal.
Ausnahmen brauchen gute Gründe
Sonntagsschutz ist dabei keine Prinzipienreiterei.
Das Regel-Ausnahme-Prinzip, das das Bundesverfassungsgericht 2009 bekräftigt hat, erlaubt begründete Ausnahmen – und verlangt Unterscheidungsvermögen.
Wenn ein Dorfladen im Kreis Pinneberg – ein MarktTreff, wie Schleswig-Holstein seine ländlichen Versorgungspunkte nennt –, der die Grundversorgung sichert, sonntags nicht öffnen darf, während zugleich die Totalfreigabe für Shoppingcenter gefordert wird, dann läuft etwas schief – aber nicht beim Sonntagsschutz, sondern bei seiner Anwendung.
Daseinsvorsorge ist eine begründbare Ausnahme. Ein weiterer Verkaufstag ist keine.
Wer beides in einen Topf wirft, will nicht differenzieren, sondern durchbrechen.
Die Erfahrungen aus dem Norden
Wir sagen das als Dienst einer Kirche zwischen den Meeren, die das Ergebnis schleichender Ausweitung seit Langem besichtigen kann:
Die Bäderregelungen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben aus der touristischen Ausnahme vielerorts einen Dauerzustand gemacht.
Der Norden weiß aus Erfahrung, dass Ausnahmen nicht bei sich bleiben.
Genau deshalb nehmen wir die aktuelle Debatte ernst.
Gemeinsam für den freien Sonntag
Wir stehen mit dieser Position nicht allein.
Unser Bundesverband, der Evangelische Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt, hat in dieser Woche erklärt: „Der Sonntag gehört den Menschen, nicht dem Markt.“
Die Allianz für den freien Sonntag verbindet seit zwei Jahrzehnten Kirchen und Gewerkschaften – eine der stabilsten überparteilichen Verbindungen dieses Landes und vielleicht ihre unterschätzteste.
Es gibt nicht viele Güter, für die sich Betriebsseelsorge und ver.di gemeinsam vor Verwaltungsgerichten wiederfinden.
Selbst in der Union wird vor einer „schleichenden Abschaffung der Sonntagsruhe“ gewarnt.
Die Verteidigung des Sonntags ist kein Kulturkampfthema und soll keines werden.
Sie ist Zeitpolitik für alle.
Unsere Antwort
Die Frage, die hinter jeder der wiederkehrenden Forderungen steht, den Sonntag für den Verkauf freizugeben, lautet nicht, ob sonntags eingekauft werden kann.
Sie lautet, ob wir einander noch eine gemeinsame Unterbrechung gönnen: einen Tag, an dem die Welt nicht Ware ist, sondern Gabe.
Wir meinen: Ja, unbedingt.
Und wir werden das gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern in der Sonntagsallianz und darüber hinaus überall dort vertreten, wo über den Sonntag verhandelt wird.
Quelle: Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt (KDA) der Nordkirche. Autorinnen und Autoren: Constantin Gröhn, Monika Neht und Heike Riemann.
Literaturhinweis:
Wilhelm Röpke, Jenseits von Angebot und Nachfrage, Erlenbach-Zürich/Stuttgart 1958; zitiert nach: Friedrich Merz, Mehr Kapitalismus wagen. Wege zu einer gerechten Gesellschaft, München 2010, S. 45.
