Krankenhausreform nicht auf dem Rücken der Versicherten

(Köln, 22.03.2024) Mit einem Gesetz zur Ver­bes­se­rung der sta­tio­nä­ren Ver­sor­gung beab­sich­tigt die Bun­des­re­gie­rung eine tief­grei­fende Reform der Kli­nik­land­schaft. Zur Umset­zung ist ein Transfor-mati­ons­fonds in Höhe von 50 Mil­li­ar­den Euro geplant. Der ACA-Bun­des­vor­stand kri­ti­siert, dass die Reform zur Hälfte aus Bei­trags­gel­dern finan­ziert werden soll. 

Mit dem geplan­ten Kran­ken­haus­ver­sor­gungs-Ver­bes­se­rungs­ge­setz strebt Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Lau­ter­bach eine weit­ge­hende Neu­ord­nung der sta­tio­nä­ren Ver­sor­gung an. Im Kern gehört dazu eine Bün­de­lung von Kapa­zi­tä­ten, die zu einer Spe­zia­li­sie­rung in großen Kliniken führt. Zugleich werden kleinere Kliniken vor allem die Grund­ver­sor­gung von Patient*innen absi­chern. Begrü­ßens­wert ist ins­be­son­dere die weit­ge­hende Abkehr vom System der Fall­pau­scha­len hin zu soge­nann­ten Vor­hal­te­pau­scha­len. In der Folge soll es für Kliniken weniger attrak­tiv sein, Patient*innen nur aus Gründen der Bet­ten­be­le­gung auf­zu­neh­men. 

Kritisch sieht der ACA-Bun­des­vor­stand die Finan­zie­rung der geplan­ten Reform. Zur Gegen­fi­nan­zie­rung soll ein Trans­for­ma­ti­ons­fonds mit einem Volumen von 50 Mil­li­ar­den Euro ein­ge­rich­tet werden. Dieser erstreckt sich über einen Zeitraum von zehn Jahren. Gespeist werden soll er hälftig aus Mitteln der Bun­des­län­der und der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung. 

„Das System der dualen Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rung durch Kran­ken­kas­sen und Bun­des­län­der stößt ange­sichts dieser weit­rei­chen­den Reform an seine Grenzen“, erklärt der ACA-Bun­des­vor­sit­zende Andreas Luttmer-Bensmann. Neben den Bun­des­län­dern müsse der Bund seine Ver­pflich­tung wahr­neh­men und die Hälfte der Kosten über­neh­men. „Der Umbau des Kran­ken­haus­sys­tems ist eine gesamt-gesell­schaft­li­che Aufgabe. Es ist nicht nach­voll­zieh­bar, dass die Beitragszahler*innen hier mit ins­ge­samt 25 Mil­li­ar­den Euro zusätz­lich belastet werden.“ Dies ver­wun­dere auch deshalb, weil die Beiträge zur gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung aus­schließ­lich der Ver­sor­gung der Ver­si­cher­ten dienten. Inves­ti­ti­ons­kos­ten seien wie bisher von Seiten des Staates zu finan­zie­ren. 

„Dass die Bun­des­län­der dies alleine kaum stemmen können, ist nach­voll­zieh­bar“, betont der stell­ver­tre­tende ACA-Bun­des­vor­sit­zende Hans-Jürgen Hopf. Deshalb müsse sich der Bund an der Finan­zie­rung der geplan­ten Kran­ken­haus­re­form betei­li­gen. 

Kathrin Zellner, stell­ver­tre­tende ACA-Bun­des­vor­sit­zende, ergänzt: „Mit der vor­ge­schla­ge­nen Finan­zie­rungs­weise steuern wir auf stetig stei­gende Bei­trags­sätze zu. Die letzte Anhebung des durch­schnitt­li­chen Zusatz­bei­trags liegt erst wenige Monate zurück.“ Man müsse davon abkommen, im Jah­res­tur­nus die Bei­trags­be­las­tun­gen für Ver­si­cherte und Arbeit­ge­ber zu erhöhen. Hier müsse Maß und Mitte gewahrt werden. 

Kontakt: 

Alex­an­der Such­om­sky (ACA-Bun­des­ge­schäfts­füh­rer) 

Tel.: 0221 / 20701131, Email: alexander.suchomsky@kolping.de 

Weitere Infor­ma­tio­nen unter www.aca-bund.de 

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