Erfreuliche Nachricht aus dem BVEA: Petra Hopf zur ehrenamtlichen Richterin am Bundessozialgericht berufen

Der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA), der gemeinsam mit Kolping und der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) bei den Sozialwahlen antritt, freut sich über eine besondere Auszeichnung: Petra Hopf, langjährig engagiert im BVEA, wurde zur ehrenamtlichen Richterin am Bundessozialgericht in Kassel berufen.

Die Berufung ist nicht nur eine persönliche Anerkennung für Frau Hopf, sondern auch ein starkes Zeichen für das Engagement christlicher Sozialpartner in der Mitgestaltung des Sozialstaats. Die ACA bringt seit vielen Jahren die Perspektiven der Versicherten in die Gremien der gesetzlichen Sozialversicherung ein – nun ist diese Stimme auch am höchsten Sozialgericht vertreten.

Wir gratulieren herzlich und freuen uns, dass mit Petra Hopf eine erfahrene und engagierte Vertreterin aus dem evangelischen Bereich diese verantwortungsvolle Aufgabe übernimmt.

Foto: Petra Hopf

Drei Fragen an Frau Hopf:

Frau Hopf, was motiviert Sie persönlich, sich ehrenamtlich in der Sozialgerichtsbarkeit zu engagieren?

Frau Hopf: Seit 2005 bin ich ehrenamtlich am Sozialgericht in unterschiedlichen Kammern der Sozialgerichtsbarkeit tätig. Mein Interesse am Sozialgesetzbuch, damals noch die Reichsversicherungsordnung (RVO) begann im Jahr 1981 mit meiner Ausbildung zur  Sozialversicherungsfachangestellten. Diese Tätigkeit übte ich fast 40 Jahre hauptberuflich aus. Im Ehrenamt engagiere ich mich seit 2016 als Behindertenbeauftragte in meiner Heimatgemeinde Schwarzenbruck. Als ehrenamtliche Versichertenberaterin der Deutschen Rentenversicherung berate ich Rat und Hilfesuchende bei Rentenangelegenheiten. Das Sozialgesetzbuch (SGB) ist im Laufe der Zeit immer mehr zu meinen beruflichen und ehrenamtlichen Interesse geworden. Für mich ist es eine große Motivation, mein angeeignetes Wissen im SGB und deren Rechtsauslegungen für Menschen die Hilfe und Unterstützung brauchen einzubringen und die soziale Gerechtigkeit in unserem Land zu stärken.

 

Welche Aufgaben übernehmen ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Bundessozialgericht genau?

Frau Hopf: Ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Bundessozialgericht (BSG) nehmen eine wichtige Rolle in der Rechtsprechung wahr, auch wenn sie keine juristische Ausbildung haben müssen. Ihre Aufgaben und Funktionen sind gesetzlich geregelt und Teil der besonderen Struktur der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Bundessozialgericht wirken an der mündlichen Verhandlung und Urteilsfindung gleichberechtigt mit den Berufsrichtern an der Entscheidungsfindung mit. Dabei haben sie das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter.  

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter bringen ihre praktische Erfahrung aus ihrer Lebenswelt oder ihrem beruflichen Hintergrund ein. Damit sorgen sie für eine bessere Erdung und Realitätstauglichkeit der Rechtsprechung im Bereich des Sozialrechts. Durch ihren Dienst soll die Bürgernähe und sozialen Gerechtigkeit gewahrt werden. Durch Ihre Beteiligung soll die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Urteile erhöht werden. Sie wirken dabei mit, dass nicht nur juristisch, sondern auch sozial angemessen entschieden wird. Dabei sind sie zur Unparteilichkeit und zur Unabhängigkeit und nur dem Gesetz verpflichtet – genau wie Berufsrichter.

 

Warum ist es Ihrer Meinung nach wichtig, dass auch evangelisch geprägte Perspektiven in der Sozialgerichtsbarkeit vertreten sind?

Frau Hopf: Die aktuelle Gesetzeslage ist sicher der verbindliche Maßstab für die Urteilsfindung. Bei der jeweiligen Beurteilung von Rechtsfragen soll die Entscheidung ohne Ansehen der Person, des Geschlechts, der Herkunft oder Religion erfolgen.

Als evangelische Christin, möchte ich Mitverantwortung für unseren demokratischen Staat und unsere Gesellschaft tragen. 

Beim Handeln und in der Entscheidungsfindung prägt mich jedoch mein christliches Menschenbild und deren Werte. Mir ist bewusst, dass wir Menschen nicht unfehlbar sind.

Das Bundessozialgericht gehört zu den letzten menschlichen Instanzen in unserem Staat. Die für uns allerletzte Instanz ist und bleibt für mich jedoch nur Gott.

 

Herzlichen Dank, Frau Hopf!

Ein Beitrag von: Angela Haubrich, KWA Öffentlichkeitsarbeit, a.haubrich@kwa-ekd.de

 

Weitere Informationen zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern finden Sie hier: https://ehrenamtliche-richterinnen-bsg.de/ueber-uns