Erfreuliche Nachricht aus dem BVEA: Petra Hopf zur ehrenamtlichen Richterin am Bundessozialgericht berufen

Der Bun­des­ver­band Evan­ge­li­scher Arbeit­neh­mer­or­ga­ni­sa­tio­nen (BVEA), der gemein­sam mit Kolping und der Katho­li­schen Arbeit­neh­mer-Bewegung (KAB) in der Arbeits­ge­mein­schaft christ­li­cher Arbeit­neh­mer­or­ga­ni­sa­tio­nen (ACA) bei den Sozi­al­wah­len antritt, freut sich über eine beson­dere Aus­zeich­nung: Petra Hopf, lang­jäh­rig enga­giert im BVEA, wurde zur ehren­amt­li­chen Rich­te­rin am Bun­des­so­zi­al­ge­richt in Kassel berufen.

Die Berufung ist nicht nur eine per­sön­li­che Aner­ken­nung für Frau Hopf, sondern auch ein starkes Zeichen für das Enga­ge­ment christ­li­cher Sozi­al­part­ner in der Mit­ge­stal­tung des Sozi­al­staats. Die ACA bringt seit vielen Jahren die Per­spek­ti­ven der Ver­si­cher­ten in die Gremien der gesetz­li­chen Sozi­al­ver­si­che­rung ein – nun ist diese Stimme auch am höchsten Sozi­al­ge­richt ver­tre­ten.

Wir gra­tu­lie­ren herzlich und freuen uns, dass mit Petra Hopf eine erfah­rene und enga­gierte Ver­tre­te­rin aus dem evan­ge­li­schen Bereich diese ver­ant­wor­tungs­volle Aufgabe über­nimmt.

Foto: Petra Hopf

Drei Fragen an Frau Hopf:

Frau Hopf, was motiviert Sie persönlich, sich ehrenamtlich in der Sozialgerichtsbarkeit zu engagieren?

Frau Hopf: Seit 2005 bin ich ehren­amt­lich am Sozi­al­ge­richt in unter­schied­li­chen Kammern der Sozi­al­ge­richts­bar­keit tätig. Mein Inter­esse am Sozi­al­ge­setz­buch, damals noch die Reichs­ver­si­che­rungs­ord­nung (RVO) begann im Jahr 1981 mit meiner Aus­bil­dung zur  Sozi­al­ver­si­che­rungs­fach­an­ge­stell­ten. Diese Tätig­keit übte ich fast 40 Jahre haupt­be­ruf­lich aus. Im Ehrenamt enga­giere ich mich seit 2016 als Behin­der­ten­be­auf­tragte in meiner Hei­mat­ge­meinde Schwar­zen­bruck. Als ehren­amt­li­che Ver­si­cher­ten­be­ra­te­rin der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung berate ich Rat und Hil­fe­su­chende bei Ren­ten­an­ge­le­gen­hei­ten. Das Sozi­al­ge­setz­buch (SGB) ist im Laufe der Zeit immer mehr zu meinen beruf­li­chen und ehren­amt­li­chen Inter­esse geworden. Für mich ist es eine große Moti­va­tion, mein ange­eig­ne­tes Wissen im SGB und deren Rechts­aus­le­gun­gen für Menschen die Hilfe und Unter­stüt­zung brauchen ein­zu­brin­gen und die soziale Gerech­tig­keit in unserem Land zu stärken.

 

Welche Aufgaben übernehmen ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Bundessozialgericht genau?

Frau Hopf: Ehren­amt­li­che Rich­te­rin­nen und Richter am Bun­des­so­zi­al­ge­richt (BSG) nehmen eine wichtige Rolle in der Recht­spre­chung wahr, auch wenn sie keine juris­ti­sche Aus­bil­dung haben müssen. Ihre Aufgaben und Funk­tio­nen sind gesetz­lich geregelt und Teil der beson­de­ren Struktur der Sozi­al­ge­richts­bar­keit in Deutsch­land. Ehren­amt­li­che Rich­te­rin­nen und Richter am Bun­des­so­zi­al­ge­richt wirken an der münd­li­chen Ver­hand­lung und Urteils­fin­dung gleich­be­rech­tigt mit den Berufs­rich­tern an der Ent­schei­dungs­fin­dung mit. Dabei haben sie das gleiche Stimm­recht wie die Berufs­rich­ter.  

Ehren­amt­li­che Rich­te­rin­nen und Richter bringen ihre prak­ti­sche Erfah­rung aus ihrer Lebens­welt oder ihrem beruf­li­chen Hin­ter­grund ein. Damit sorgen sie für eine bessere Erdung und Rea­li­täts­taug­lich­keit der Recht­spre­chung im Bereich des Sozi­al­rechts. Durch ihren Dienst soll die Bür­ger­nähe und sozialen Gerech­tig­keit gewahrt werden. Durch Ihre Betei­li­gung soll die Trans­pa­renz und Nach­voll­zieh­bar­keit der Urteile erhöht werden. Sie wirken dabei mit, dass nicht nur juris­tisch, sondern auch sozial ange­mes­sen ent­schie­den wird. Dabei sind sie zur Unpar­tei­lich­keit und zur Unab­hän­gig­keit und nur dem Gesetz ver­pflich­tet – genau wie Berufs­rich­ter.

 

Warum ist es Ihrer Meinung nach wichtig, dass auch evangelisch geprägte Perspektiven in der Sozialgerichtsbarkeit vertreten sind?

Frau Hopf: Die aktuelle Geset­zes­lage ist sicher der ver­bind­li­che Maßstab für die Urteils­fin­dung. Bei der jewei­li­gen Beur­tei­lung von Rechts­fra­gen soll die Ent­schei­dung ohne Ansehen der Person, des Geschlechts, der Herkunft oder Religion erfolgen.

Als evan­ge­li­sche Christin, möchte ich Mit­ver­ant­wor­tung für unseren demo­kra­ti­schen Staat und unsere Gesell­schaft tragen. 

Beim Handeln und in der Ent­schei­dungs­fin­dung prägt mich jedoch mein christ­li­ches Men­schen­bild und deren Werte. Mir ist bewusst, dass wir Menschen nicht unfehl­bar sind.

Das Bun­des­so­zi­al­ge­richt gehört zu den letzten mensch­li­chen Instan­zen in unserem Staat. Die für uns aller­letzte Instanz ist und bleibt für mich jedoch nur Gott.

 

Herz­li­chen Dank, Frau Hopf!

Ein Beitrag von: Angela Haubrich, KWA Öffent­lich­keits­ar­beit, a.haubrich@kwa-ekd.de

 

Weitere Infor­ma­tio­nen zu ehren­amt­li­chen Rich­te­rin­nen und Richtern finden Sie hier: https://ehrenamtliche-richterinnen-bsg.de/ueber-uns