Diakonie Deutschland zur neuen Grundsicherung: Rückschritt auf Kosten der Schwächsten

Die Bun­des­re­gie­rung hat einen Entwurf für eine neue Grund­si­che­rung vor­ge­legt. Sie will eine effek­ti­vere Aus­ge­stal­tung der Sozi­al­leis­tun­gen errei­chen. Die Diakonie Deutsch­land bezwei­felt, dass die neue Grund­si­che­rung dabei hilft. „Ein großer Teil der Leis­tungs­be­rech­tig­ten muss sehr große Hürden über­win­den, um sich selbst­stän­dig finan­zie­ren zu können. Gründe dafür sind zum Beispiel per­sön­li­che Probleme, Lücken in der Aus­bil­dung oder gesund­heit­li­che Ein­schrän­kun­gen. Solche Bar­rie­ren lassen sich nicht einfach durch mehr Druck bei­sei­te­schie­ben, sondern müssen aktiv bear­bei­tet werden. Dazu sind gezielte Maß­nah­men zur sozialen und arbeits­markt­po­li­ti­schen Inte­gra­tion nötig: Menschen müssen in die Lage versetzt werden, ihr Leben lang­fris­tig selbst­stän­dig zu finan­zie­ren“, erklärt Rüdiger Schuch, Prä­si­dent der Diakonie Deutsch­land. Die Neu­re­ge­lung stelle hingegen eine Abkehr von einer Unter­stüt­zung und Beglei­tung dieser Menschen auf Augen­höhe dar. Sie beende den von der Diakonie Deutsch­land mit der Ein­füh­rung des Bür­ger­gel­des begrüß­ten Para­dig­men­wech­sel im Sozi­al­ge­setz­buch II.

Zwar könne von Leis­tungs­be­rech­tig­ten Mit­ar­beit und Mit­wir­kung ein­ge­for­dert werden, so Schuch. „Kür­zun­gen und Sank­tio­nen treffen jedoch beson­ders Menschen mit psy­chi­schen Belas­tun­gen, Sprach­bar­rie­ren oder in per­sön­li­chen Krisen. Hier muss die jewei­lige Lebens­si­tua­tion berück­sich­tigt werden.“ Das Ver­spre­chen von Aus­nah­men bei Sank­tio­nen helfe wenig, weil die Betrof­fe­nen ent­spre­chende Nach­weise oft nicht schnell genug erbrin­gen könnten, da sie häufig sehr lange auf psy­cho­lo­gi­sche Unter­stüt­zung warten müssten.

Wie der aktuelle Entwurf des Armuts- und Reich­tums­be­richts der Bun­des­re­gie­rung zeigt, nimmt fast die Hälfte aller Leis­tungs­be­rech­tig­ten ihre Ansprü­che nicht wahr. Gründe dafür sind Scham, Angst vor Kon­trolle oder man­gelnde Kenntnis. „Nur wer sich traut, seinen Anspruch geltend zu machen, ist auch für Unter­stüt­zungs­an­ge­bote erreich­bar. Hier brauchen wir einen schnel­le­ren und unbü­ro­kra­ti­schen Zugang. Beson­dere Hilfen am Arbeits­markt sind zwar gesetz­lich vor­ge­se­hen, aber nicht aus­rei­chend finan­ziert. Gezielte Inves­ti­tio­nen in Beglei­tung, Inte­gra­tion und die Stärkung sozialer Teilhabe sind nötig. Hier muss die Koali­tion nach­bes­sern.“

Kritisch sieht die Diakonie Deutsch­land außerdem die Kür­zun­gen bei den Wohn­kos­ten­zu­schüs­sen. „Diese Rege­lun­gen igno­rie­ren die Realität auf dem ange­spann­ten Woh­nungs­markt und fördern Woh­nungs­lo­sig­keit“, so Schuch.

Berlin, 20.11.2025

Stel­lung­nahme der Diakonie Deutsch­land zum Entwurf eines Drei­zehn­ten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozi­al­ge­setz­buch und anderer Gesetzehier das PDF öffnen.

Ein Beitrag von Michael David, Zen­trums­lei­tung Soziales und Betei­li­gung, Diakonie Deutsch­land + KWA Vorstand.