ABC der Arbeitszeitverkürzung

Arbeitszeitverkürzung ist Bedingung auskömmlicher Renten für Frauen

Für die spätere Rente sind in Deutsch­land immer noch die Höhe des Erwerbs­ein­kom­mens und die Jahre der Beschäf­ti­gung von Bedeu­tung.

Um die nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen der Teil­zeit­falle auf die Alters­vor­sorge zu mindern, kann Fol­gen­des helfen: Schnell zur Voll­zeit­ar­beit zurück­keh­ren, mög­lichst keine Aus­zei­ten nehmen, die Karriere vor­an­trei­ben und auf jeden Fall privat zusätz­lich für das Alter vor­sor­gen, damit keine Alters­ar­mut entsteht. Doch das igno­riert die Realität vieler Teil­zeit­be­schäf­tig­ter, vor allem Frauen.

Fast jede zweite sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig beschäf­tigte Frau arbeitet in Teilzeit. Wie das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt mitteilt, lag das geschlechts­spe­zi­fi­sche Gefälle bei den Alters­ein­künf­ten, auch Gender-Pension-Gap genannt, bei 27,1 %. Die Alters­ein­künfte von Frauen waren demnach durch­schnitt­lich mehr als ein Viertel nied­ri­ger als die von Männern. Die Frauen kamen im Schnitt auf 832 Euro Rente im Monat, Männer auf 1373 Euro (2022).

Haupt­ur­sa­che der geringen Ren­ten­an­sprü­che von Frauen liegt darin begrün­det, dass diese wegen der Über­nahme des Groß­teils der Care-Arbeit sehr häufig in Teilzeit arbeiten und längere Aus­zei­ten nehmen. Diese indi­vi­du­el­len Formen von Arbeits­zeit­ver­kür­zung ohne Lohn­aus­gleich erhöhen das Armuts­ri­siko im Alter. Aufgrund ihres gerin­ge­ren Ein­kom­mens gilt in Deutsch­land gut jede fünfte Frau ab 65 Jahren als armuts­ge­fähr­det.

Ver­mei­den ließe sich das durch eine kurze Vollzeit um die 30 Wochen­stun­den mit vollem Lohn­aus­gleich als neue Nor­mal­ar­beits­zeit für alle. Sie würde Männern mehr Betei­li­gung an der Care-Arbeit und Frauen eine Auf­sto­ckung der Erwerbs­ar­beit auf ein aus­kömm­li­ches Maß mit ent­spre­chend höheren Ren­ten­an­sprü­chen ermög­li­chen.

Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/04/PD24_N016_12_63.html