Arbeit konkret: Steuerfrei: Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG

Mit Betrieb­li­cher Gesund­heitsförderung – BGFinves­tie­ren Unter­neh­men in das Wich­tigste über­haupt: die Menschen, die für ihren Erfolg ver­ant­wort­lich sind. Es ist also nicht nur ein Konzept, sondern ein echtes Gewinn­spiel – und zwar für alle Betei­lig­ten!

Unter­neh­men können Ihren Mit­ar­bei­ten­den Leis­tun­gen anbieten, die nach § 3 Nr. 34 EStG steu­er­frei sind. Tipps und Hinweise, wie BGF aussehen kann, gibt Ste­pha­nie Wagner, Geschäfts­füh­re­rin fem­lounge Otter­berg und 1. Vor­sit­zende Gewer­be­ver­ein Otter­berg e. V. in unserem Online-Aus­tausch Arbeit konkret am 27. Februar 2025 von 10 bis 11 Uhr vor

Thema: Steu­er­frei: Betrieb­li­che Gesund­heits­för­de­rung nach § 3 Nr. 34 EStG
Wann: Don­ners­tag, 27. Februar 2025 von 10 – 11 Uhr
Wo: digital
Kosten: keine
Anmel­dung: bis 26. Februar 2025, 10 Uhr per E‑Mail an sandra.hauser@evkirchepfalz.de
Zugangs­da­ten: Werden kurz vor der Ver­an­stal­tung per E‑Mail ver­schickt.

 

Wir laden herzlich ein, mit Fragen und Anre­gun­gen unsere Dis­kus­sion zu berei­chern und freuen uns auf Ihre/Eure Teil­nahme!

Herz­li­che Grüße
Dagmar Eck und Silke Scheidel (Evan­ge­li­sche Arbeits­stelle Bildung und Gesell­schaft), Regina Wilhelm (Bistum Speyer)