PREKÄRE ARBEIT

Prekäre Arbeit in der Fleischindustrie

Was hat sich getan seit Corona?

Im Frühjahr 2020 brachen die ersten Corona-Fälle auf den Schlacht­hö­fen der Fleisch­in­dus­trie aus und machten offenbar, was Auf­merk­same schon länger wussten oder ahnten: schlechte Arbeits- und Lebens­be­din­gun­gen mehrerer Tausend Beschäf­tig­ter und ein System, das es schwer bis unmög­lich machte, diese zu ver­bes­sern, geschweige denn, wirklich wir­kungs­voll gegen die Corona-Aus­brü­che vor­zu­ge­hen. Denn: Die Arbei­ten­den auf den Schlacht­hö­fen waren nur in den sel­tens­ten Fällen Ange­stellte der Schlacht­höfe, sondern statt­des­sen Beschäf­tigte in einem Leih­ar­beits- und Werk­ver­trags­sys­tem. So war ihnen manchmal selbst nicht klar, wer ihr eigent­li­cher Arbeit­ge­ber war. „Orga­ni­sierte Ver­ant­wor­tungs­lo­sig­keit“ brand­mark­ten dies die Gewerk­schaft NGG und zivil­ge­sell­schaft­lich enga­gierte Initia­ti­ven, und tat­säch­lich war der mediale Auf­schrei so groß, dass zum Ende des Jahres 2020 das soge­nannte Arbeits­schutz­kon­troll­ge­setz ver­ab­schie­det wurde.

Seit 2021 ist der Einsatz von Werk­ver­trags­un­ter­neh­men für den Schlacht­be­reich unter­sagt. Die dort Arbei­ten­den müssen Mitarbeiter*innen des Schlacht­ho­fes sein.

Mehrere Tausend Beschäf­tigte erhiel­ten neue Arbeits­ver­träge und auch die anderen Bestand­teile des Gesetzes sorgten für eine Ver­bes­se­rung der Bedin­gun­gen (Sie betref­fen z. B. ver­pflich­tende Arbeits­zeit­auf­zeich­nun­gen, die Min­dest­an­for­de­run­gen an Unter­künfte oder auch die Min­dest­kon­troll­häu­fig­keit des Arbeits­schut­zes).

Das Wirt­schafts- und Sozi­al­wis­sen­schaft­li­che Institut (WSI) der gewerk­schafts­na­hen Hans-Böckler-Stiftung hat im März 2025 mit der Studie Neue Arbeits­welt in der Fleisch­in­dus­trie? eine Bilanz der Nach-Coro­na­zei­ten ver­öf­fent­licht und sieht die Ver­än­de­run­gen positiv, äußert sich aber dennoch ver­hal­ten (→ zur Zusam­men­fas­sung).

Denn noch immer sind z. B. die Löhne für die Beschäf­tig­ten gering (zum Teil wird nur der allg. Min­dest­lohn gezahlt). Bera­tungs­stel­len berich­ten, dass es den ehe­ma­li­gen Werk­ver­trags­un­ter­neh­mern gelungen ist, wei­ter­hin in der Branche tätig zu sein und (wie vorher) für das Anwerben von Kräften, für die Unter­brin­gung, für den Trans­port und/oder für die Ein­ar­bei­tung zustän­dig zu sein. Zum Teil haben sie sogar Posi­tio­nen inner­halb der Fleisch­be­triebe erhalten. So kommt es, dass auch illegale Prak­ti­ken wie über­teu­erte Mieten, Abzüge für Schutz­klei­dung und Arbeits­werk­zeug (hat der Arbeit­ge­ber zu stellen!), unge­recht­fer­tigte Kün­di­gun­gen und grobe Behand­lun­gen fort­be­stehen.

Der Bran­chen­re­port der Bera­tungs­stelle Faire Mobi­li­tät von März 2023 (→ Bran­chen­re­port) beur­teilt eben­falls die Ver­än­de­run­gen durch das Arbeits­schutz­kon­troll­ge­setz weniger positiv. Er liefert zugleich einen Einblick in die Struktur der Branche.

»Prekäre Arbeit In Der Fleisch­in­dus­trie – PDF