Arbeit konkret: Steuerfrei: Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG

Mit Betrieblicher Gesundheitsförderung – BGFinvestieren Unternehmen in das Wichtigste überhaupt: die Menschen, die für ihren Erfolg verantwortlich sind. Es ist also nicht nur ein Konzept, sondern ein echtes Gewinnspiel – und zwar für alle Beteiligten!

Unternehmen können Ihren Mitarbeitenden Leistungen anbieten, die nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei sind. Tipps und Hinweise, wie BGF aussehen kann, gibt Stephanie Wagner, Geschäftsführerin femlounge Otterberg und 1. Vorsitzende Gewerbeverein Otterberg e. V. in unserem Online-Austausch Arbeit konkret am 27. Februar 2025 von 10 bis 11 Uhr vor

Thema: Steuerfrei: Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG
Wann: Donnerstag, 27. Februar 2025 von 10 – 11 Uhr
Wo: digital
Kosten: keine
Anmeldung: bis 26. Februar 2025, 10 Uhr per E-Mail an sandra.hauser@evkirchepfalz.de
Zugangsdaten: Werden kurz vor der Veranstaltung per E-Mail verschickt.

 

Wir laden herzlich ein, mit Fragen und Anregungen unsere Diskussion zu bereichern und freuen uns auf Ihre/Eure Teilnahme!

Herzliche Grüße
Dagmar Eck und Silke Scheidel (Evangelische Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft), Regina Wilhelm (Bistum Speyer)