ABC der Arbeitszeitverkürzung

Arbeitszeitverkürzung bedeutet Lohnerhöhung für Teilzeitbeschäftigte

Viele Teil­zeit­be­schäf­tigte sind gegen Arbeits­zeit­ver­kür­zung. Sie befürch­ten, bei einer Arbeits­zeit­ver­kür­zung noch weniger Stunden arbeiten zu müssen und dadurch noch weniger zu ver­die­nen.

Dies stimmt nicht:

Wenn die Nor­mal­ar­beits­zeit verkürzt wird, z. B. von 39 auf 38 Stunden, wird in der Regel den Teil­zeit­be­schäf­tig­ten über­las­sen, ob sie mit ihrer bis­he­ri­gen Stun­den­zahl, z. B. 19,5 Stunden bei einer Halb­tags­stelle, wei­ter­ar­bei­ten wollen, oder ob sie ihre Arbeits­zeit an die neue Voll­zeit­norm anpassen, d. h. jetzt 19 Stunden arbeiten wollen.

Bleiben sie bei ihrer bis­he­ri­gen Stun­den­zahl, so erhöht sich ihr Lohn, weil sie jetzt nämlich nicht mehr 19,5 Neun­und­drei­ßigs­tel (19,5/39) sondern 19,5 Acht­und­drei­ßigs­tel (19,5/38) arbeiten. D. h., mit 19,5 Stunden ist ihr Anteil an der Nor­mal­ar­beits­zeit von 38 Stunden jetzt größer als vorher an der Nor­mal­ar­beits­zeit von 39 Stunden, und dem­entspre­chend steigt auch ihr Lohn.

Gibt es eine Arbeits­zeit­ver­kür­zung bei vollem Lohn­aus­gleich (für die unteren Lohn­grup­pen, in denen die meisten Teil­zeit­be­schäf­tig­ten arbeiten, uner­läss­lich), so bleibt auch bei einer pro­por­tio­na­len Ver­kür­zung der Teil­zeit­ar­beit auf z. B. 19 Stunden der Lohn gleich, d. h., der Stun­den­lohn erhöht sich.