Viele Menschen mit geringem Einkommen sind gegen Arbeitszeitverkürzung, weil sie dadurch Lohnkürzung befürchten. Dies wäre aber nur bei Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich der Fall.
Die Einkommen unterer Lohngruppen sind so gering, dass für sie Arbeitszeitverkürzung nur mit vollem Lohnausgleich infrage kommt. Wir haben in Deutschland inzwischen einen Niedriglohnsektor von fast 1/5 der Beschäftigten, deren Einkommen weniger als 2/3 des Durchschnittseinkommens beträgt.
Mittlere Lohngruppen brauchen mindestens einen Teillohnausgleich.
Höhere Lohngruppen könnten – je nach Branche – auch auf einen Lohnausgleich verzichten.
Insbesondere nach der Inflationswelle nach der Coronapandemie und infolge des Kriegs in der Ukraine muss ein voller Lohnausgleich bei einer Arbeitszeitverkürzung erfolgen. Schon jetzt leiden viele Arbeitnehmer:innen unter den Reallohnkürzungen, sodass aktuell die Zahl der sogenannten Aufstocker:innen wieder ansteigt und sich auf 820.000 Arbeitnehmende beziffert (s. Statista: Anzahl der erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsempfänger („Aufstocker“) von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) / Bürgergeld in Deutschland von 2014 bis 2024).