Zurzeit gibt es zwei parallel laufende Initia­ti­ven, die ein Lie­fer­ket­ten­ge­setz zum Ziel haben. Beide sind geeignet die Wahrung der Men­schen­rechte entlang von Wert­schöp­fungs­ket­ten in den Blick zu nehmen. Zum einen ist das die Initia­tive für ein Deut­sches Lie­fer­ket­ten­ge­setz, welche im Juli wieder mediale Auf­merk­sam­keit erlangte, als die Bun­des­mi­nis­ter für Arbeit, Hubertus Heil, und für Ent­wick­lungs­zu­sam­men­ar­beit, Gerd Müller, mit Ergeb­nis­sen einer Unter­neh­mens­um­frage auf­war­te­ten. Zum anderen hat sich eine medial wenig beach­tete Initia­tive auf euro­päi­scher Ebene formiert, die eine EU-Gesetz­ge­bung anstrebt. Dazu später mehr.

Das Bemühen zivil­ge­sell­schaft­li­cher Akteure, Unter­neh­men in die Ver­ant­wor­tung zu nehmen, was die Ein­hal­tung von Men­schen­rech­ten anbe­langt, hat insofern schon Früchte getragen, als dass im Koali­ti­ons­ver­trag von 2017 der Natio­nale Ent­wick­lungs­plan für Wirt­schaft und Men­schen­rechte (NAP) (Link: https://www.auswaertiges-amt.de/blob/297434/8d6ab29982767d5a31d2e85464461565/nap-wirtschaft-menschenrechte-data.pdf), der schon 2016 beschlos­sen wurde, erneut Erwäh­nung fand. Konkret ist for­mu­liert, dass die Koali­tion gesetz­lich tätig wird, wenn eine frei­wil­lige Selbst­ver­pflich­tung der Unter­neh­men nicht aus­reicht. Zur Über­prü­fung wurde 2020 genannt.

Deutsche Geset­zes­in­itia­tive

Schon im Frühjahr wagten Heil und Müller einen Vorstoß, ohne dass Ergeb­nisse der Über­prü­fung vorlagen. Sie wurden ent­spre­chend von Bun­des­kanz­le­rin Angela Merkel und Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ter Peter Altmaier zurück­ge­pfif­fen. Letz­te­rer wird indes nicht müde die Argu­men­ta­tion der Unter­neh­mens­ver­bände zu wie­der­ho­len, ohne auf berech­tigte Kritik an den Argu­men­ten ein­zu­ge­hen.
Häufig genannt wird ein pro­gnos­ti­zier­ter Stand­ort­nach­teil für deutsche Unter­neh­men, da es weltweit keine ver­gleich­ba­ren Gesetze gäbe. Der Verweis auf Frank­reich, wo bereits 2017 ein ent­spre­chen­des Gesetz ver­ab­schie­det wurde genügt, um das Argument zu ent­kräf­ten. Weniger weit­rei­chende Gesetze bei­spiels­weise in den Nie­der­lan­den und im Ver­ei­nig­ten König­reich brauchen dann nicht mal mehr Erwäh­nung finden.
Außerdem wird gerne der Kos­ten­fak­tor ins Geld geführt. Unter­neh­men könnten weniger inves­tie­ren, die zusätz­li­chen finan­zi­el­len Hürden nicht tragen und am Ende sogar haftbar gemacht werden, wenn Men­schen­rechte nicht ein­ge­hal­ten werden. Unisono erklin­gen diese Bedenken von Ver­bän­den wie der Deut­schen Indus­trie- und Han­dels­kam­mer, des Bun­des­ver­bands Groß­han­del, Außen­han­del und Dienst­leis­tun­gen, des Bun­des­ver­bands der Deut­schen Indus­trie. Und man mag zurück­fra­gen: Ja wer soll denn sonst haftbar gemacht werden, wenn nicht der Unter­neh­men, die unter Miss­ach­tung der Men­schen­rechte Profite erwirt­schaf­ten? Darauf hat auch Altmaier bisher keine gute Antwort gefunden. Die finan­zi­el­len Belas­tun­gen der Covid-19-Pandemie eigneten sich aber gut, um das Thema vorerst vom Tisch zu wischen.

Im Juli wurden dann Ergeb­nisse der genann­ten Über­prü­fun­gen des NAP öffent­lich und die Erwar­tung der zivil­ge­sell­schaft­li­chen Initia­tive Lie­fer­ket­ten­ge­setz und der Minister Heil und Müller wurden bestä­tigt: Nur etwa 20% der Unter­neh­men mit mehr als 500 Mit­ar­bei­tern konnten umfas­send Auskunft geben, ob Stan­dards ein­ge­hal­ten werden. Das sagt noch nichts darüber aus, wie ernst Stan­dards, hier also Men­schen­rechte(!) genommen werden.

Mit einem Mal drängt nun auch die Kanz­le­rin auf eine schnelle Umset­zung der Geset­zes­in­itia­tive. Schein­bar konnten sich Heil und Müller inner­halb der Regie­rung gegen Altmaier durch­set­zen. Derweil hat die Bun­des­re­pu­blik aber auch die Rats­prä­si­dent­schaft in der EU über­nom­men und damit ein geeig­ne­tes Forum geschaf­fen, um auch auf Euro­päi­scher Ebene eine Gesetz­ge­bungs­in­itia­tive in Gang zu bringen.

Ankün­dung von EU-Kom­mis­sar Reynders

Daneben hat es auf Ebene der EU Ende April eine bemer­kens­werte Äußerung des Kom­mis­sars für Justiz und Rechts­staat­lich­keit gegeben. Bei einer Ver­an­stal­tung der par­la­men­ta­ri­schen Arbeits­gruppe für ver­ant­wor­tungs­vol­les wirt­schaft­li­ches Handeln sagte er, dass die Kom­mis­sion 2021 eine Gesetz­ge­bungs­in­itia­tive für ver­bind­li­che Sorg­falts­pflich­ten beginnen werde (Link: https://responsiblebusinessconduct.eu/wp/2020/04/30/european-commission-promises-mandatory-due-diligence-legislation-in-2021/).

Weitere Details sind dazu noch nicht durch­ge­drun­gen. Wenn die Ankün­di­gung ernst gemeint ist, ist jeden­falls mit einer Ver­ord­nung oder Richt­li­nie zu rechnen, die unter­neh­me­ri­sche Sorg­falts­pflich­ten beinhal­tet.

Mög­li­cher­weise nimmt der Prozess während der deut­schen Rats­prä­si­dent­schaft noch Fahrt auf. Die Staats­se­kre­tä­rin im Minis­te­rium für Ent­wick­lungs­zu­smmen­ar­beit, Maria Flachs­bart, hatte zumin­dest bei einem Webinar im Juni ange­kün­digt, die Rats­prä­si­dent­schaft nutzen zu wollen, um ein Lie­fer­ket­ten­ge­setz auf Euro­päi­scher Ebene voran zu bringen. (Link: https://www.youtube.com/watch?v=VdcvM2qg5Hg)

Und wir als Chris­tin­nen und Christen?

Spit­zen­ver­bände der katho­li­schen und der evan­ge­li­schen Kirche unter­stüt­zen bereits die Initia­tive Lie­fer­ket­ten­ge­setz (Link: https://lieferkettengesetz.de/). Dort gibt es auch Infor­ma­tio­nen, wie sich jeder einzelne ein­brin­gen kann.

Als Ver­brau­cher können wir außerdem kritisch Nach­fra­gen bei Unter­neh­men: Wo kommt das Produkt her? Wie wird dort in der Ferne pro­du­ziert? Werden die Men­schen­rechte geachtet?

Es gibt in einigen Lan­des­kir­chen Initia­ti­ven, sich als „Faire Gemeinde“ zer­ti­fi­zie­ren zu lassen. Viel­leicht gibt es ver­gleich­ba­res auch vor Ort. Aber auch ohne Zer­ti­fi­kat, kann man mit offenen Augen ein­kau­fen. Denn es gibt Unter­neh­men, die sich frei­wil­lig ver­pflich­ten, ihre Lie­fer­ket­ten im Blick zu behalten. Aus Über­zeu­gung, und ganz ohne gesetz­li­che Grund­lage.

Kontakt

Autor und Kontakt

Benjamin Sadler
Referent in der Wirt­schafts­re­gion Osna­brück
Haus kirch­li­cher Dienste
Kirch­li­cher Dienst in der Arbeits­welt (kda)
der Ev.-luth. Lan­des­kir­che Han­no­vers
Arnd­straße 19 | 49080 Osna­brück
Tel.: 0541 5054 133
Mobil: 0171 6999958
E‑Mail