Mitbestimmen!

Betriebsrat und Mitarbeitervertretung werden neu gewählt

Sie haben ein offenes Ohr für Probleme, sind Kri­sen­ma­na­ger und Trost­spen­de­rin, führen harte Ver­hand­lun­gen und bringen kon­struk­tive Ideen ein. Egal ob im Unter­neh­men, bei Diakonie oder Kirche – die Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der Mit­ar­bei­ten­den haben viel­fäl­tige Aufgaben.
In diesem Jahr werden alle diese Gremien neu gewählt. Die Stimm­ab­gabe für die neuen Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tun­gen (MAV) findet im Zeitraum Januar bis April statt, für die Betriebs­räte (BR) zwischen März und Mai. Erstmals seit langer Zeit werden beide Gremien im selben Jahr neu auf­ge­stellt.

Dies nehmen wir zum Anlass, die Arbeit von MAV und BR aus ver­schie­de­nen Per­spek­ti­ven zu beleuch­ten. So kommen enga­gierte Gremienvertreter*innen zu Wort, Geschicht­li­ches wie Aktu­el­les wird ver­ständ­lich erklärt und einzelne Themen wie z.B. der Aspekt der Macht auf­ge­grif­fen. Mit­be­stim­mung ist wertvoll. Also – lesen Sie rein!

Wenn Sie sich als Kandidat*in auf­stel­len lassen möchte, recht­li­che Fragen rund um die Wahl haben oder bereits Teil einer MAV bzw. eines BR sind und sich wei­ter­bil­den möchten, finden Sie bei­spiels­weise bei den ent­spre­chen­den Ver­bän­den weitere Infor­ma­tio­nen: beim Verband Kirch­li­cher Mit­ar­bei­ten­der (vkm) oder beim Deut­schen Gewerk­schafts­bund (DGB) und seinen Ein­zel­ge­werk­schaf­ten.

 

 

Jede Woche ein Beitrag des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt der Evang.-Luth. Kirche in Bayern auf der Website „mitbestimmen!“ zum Lesen und Herunterladen. Die ersten 4 Beiträge haben wir hier zusammengefasst:

 

 

1. Beitrag: Mitbestimmung stärkt Demokratie

aus dem KDA BAYERN: Zum Jah­res­auf­takt bewegt sich viel in punkto Mit­be­stim­mung in Betrie­ben und kirch­li­chen Ein­rich­tun­gen. Vom 1. Januar bis 30. April finden die Wahlen zur Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tung (MAV) in der baye­ri­schen Kirche und Diakonie statt und vom 1. März bis 31. Mai die Betriebs­rats­wah­len. kda, afa und EAG unter­stüt­zen zusammen mit der Kir­chen­lei­tung die Wahlen und alle Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, die sich vor Ort zur Wahl stellen. Dazu ver­öf­fent­li­chen wir auf unserer Website jede Woche Artikel, Inter­views und Info­blocks zu den aktu­el­len Themen und Her­aus­for­de­run­gen.

Viele Fragen – wir geben Antworten

Was muss man eigent­lich alles können als Gewählte*r? Wie gehen Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tun­gen und Betriebsrät*innen mit den Themen Daten­schutz und Über­wa­chung, mit der fort­schrei­ten­den Digi­ta­li­sie­rung oder Kon­flik­ten um? Wie hat sich betrieb­li­che Mit­be­stim­mung im Laufe der Jahre ent­wi­ckelt und wie wirken sich Neue­run­gen wie das Betriebs­räte-Moder­ni­sie­rungs­ge­setz aus? Was ist eigent­lich der Unter­schied zwischen Betriebs­rat und Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tung? Dazu haben wir Inter­views mit Experten und Exper­tin­nen vor Ort geführt, die sich aus­ken­nen. Ab heute gibt es jede Woche einen Beitrag dazu auf unserer Website „mit­be­stim­men!“ zum Lesen und Her­un­ter­la­den.

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2. Beitrag: „Fast keine Entscheidung ohne MAV“ – Interview mit Gerda Keilwerth

NÜRNBERG. Gerda Keil­werth steht für 35 Jahre Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tung (MAV) und 20 Jahre Erfah­rung beim Verband Kirch­li­cher Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter (vkm). Der kda Bayern hat die heutige Regio­nal­be­auf­tragte des vkm-Bayern nach ihren viel­fäl­ti­gen Erfah­run­gen mit MAV-Arbeit und den anste­hen­den Wahlen in Kirche und Diakonie befragt.

kda: Wo sehen Sie im Prozess der Mit­be­stim­mung, Mit­spra­che, Beratung der MAVen die demo­kra­ti­schen Elemente ?

Keil­werth: Die MAV vertritt die Mit­ar­bei­ter­schaft gegen­über der Dienst­stel­len­lei­tung. Das ist ihre durch das Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tungs­ge­setz (MVG) defi­nierte Aufgabe. Ab fünf Wahl­be­rech­tig­ten hat der Dienst­ge­ber dafür zu sorgen, dass die Wahl ange­bo­ten wird. Es liegt nicht in seiner Ent­schei­dungs­ho­heit, ob es eine MAV gibt oder nicht. Wenn eine Ein­rich­tungs­lei­tung die viel­fäl­ti­gen Rechte und Aufgaben der MAV ernst nimmt, kann fast keine Ent­schei­dung ohne MAV, also ohne die Inter­es­sen­ver­tre­tung der Mit­ar­bei­ten­den, getrof­fen werden.

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3. Beitrag: „Mitbestimmen!“ – Evangelischer Aufruf zu den Betriebsrats- und Mitarbeitervertretungswahlen

NÜRNBERG. 2022 ist ein wich­ti­ges Jahr für die Mit­be­stim­mung: Von März bis Mai finden bun­des­weit Betriebs­rats­wah­len statt, bereits von Januar bis April wählen die Mit­ar­bei­ten­den in Kirche und Diakonie ihre Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tun­gen. Mil­lio­nen Menschen in Deutsch­land haben in den kom­men­den Monaten die Mög­lich­keit, mit ihrem Kreuz auf dem Wahl­zet­tel ihr Arbeits­um­feld ganz konkret mit­zu­ge­stal­ten. Evan­ge­li­sche Ein­rich­tun­gen und Verbände rufen auf, sich als Kandidat*in auf­stel­len zu lassen und/oder wählen zu gehen.

Mitbestimmung ist Teil einer lebendigen Demokratie!

Ohne Inter­es­sens­ver­tre­tung haben Beschäf­tigte keine Stimme. Ein Betriebs­rat oder eine Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tung machen Beschäf­tigte erst aus­drucks- und hand­lungs­fä­hig. Mit­be­stim­mung ist ein Recht, das man Mit­ar­bei­ten­den nicht vor­ent­hal­ten darf. Deshalb stellen wir uns ent­schie­den gegen jede Form der Behin­de­rung der Arbeit von Betriebsrät*innen oder Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tun­gen. Nein zu allen Ver­su­chen, Arbeitnehmervertreter*innen zu ent­mu­ti­gen, zu bedrohen und zu mobben!

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4. Beitrag: Betriebsräte der Kirche heißen Mitarbeitervertretung

BAYERN. In diesem drei­tei­li­gen Beitrag geht es in den fol­gen­den Tagen um grund­sätz­li­che Fragen der Mit­ar­bei­ter- und Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung: Was sind die Unter­schiede in kirch­li­chen Ein­rich­tun­gen und pri­vat­weirt­schaft­li­chen Betrie­ben? Auf welche rechts­grund­la­gen stützt sich die Demo­kra­tie im Betrieb? Und: Welche Her­aus­for­de­run­gen begegnen den gewähl­ten Vertreter*innen?  Lesen Sie heute Teil 1: Betriebs­räte der Kirche heißen Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tung

Bekenntnis der Christlichen Sozialethik

Tur­nus­mä­ßig rufen auch die Kirchen in diesem Jahr dazu auf, vom Wahl­recht bei den alle vier Jahre statt­fin­den­den Betriebs­rats- und Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tungs­wah­len Gebrauch zu machen. Sie sind sich öku­me­nisch einig, dass gerade in kri­ti­schen Zeiten die Mög­lich­keit zur Mit­be­stim­mung wahr­ge­nom­men werden muss und damit die Rechte der Beschäf­tig­ten gestärkt werden. Die Christ­li­che Sozi­al­ethik bekennt sich zur betrieb­li­chen Mit­be­stim­mung als einem bewähr­ten Gut der Sozialen Markt­wirt­schaft.

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