Mitbestimmen!

Betriebsrat und Mitarbeitervertretung werden neu gewählt

Sie haben ein offenes Ohr für Probleme, sind Kri­sen­ma­na­ger und Trost­spen­de­rin, führen harte Ver­hand­lun­gen und bringen kon­struk­tive Ideen ein. Egal ob im Unter­neh­men, bei Diakonie oder Kirche – die Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der Mit­ar­bei­ten­den haben viel­fäl­tige Aufgaben.
In diesem Jahr werden alle diese Gremien neu gewählt. Die Stimm­ab­gabe für die neuen Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tun­gen (MAV) findet im Zeitraum Januar bis April statt, für die Betriebs­räte (BR) zwischen März und Mai. Erstmals seit langer Zeit werden beide Gremien im selben Jahr neu auf­ge­stellt.

Dies nehmen wir zum Anlass, die Arbeit von MAV und BR aus ver­schie­de­nen Per­spek­ti­ven zu beleuch­ten. So kommen enga­gierte Gremienvertreter*innen zu Wort, Geschicht­li­ches wie Aktu­el­les wird ver­ständ­lich erklärt und einzelne Themen wie z.B. der Aspekt der Macht auf­ge­grif­fen. Mit­be­stim­mung ist wertvoll. Also – lesen Sie rein!

Wenn Sie sich als Kandidat*in auf­stel­len lassen möchte, recht­li­che Fragen rund um die Wahl haben oder bereits Teil einer MAV bzw. eines BR sind und sich wei­ter­bil­den möchten, finden Sie bei­spiels­weise bei den ent­spre­chen­den Ver­bän­den weitere Infor­ma­tio­nen: beim Verband Kirch­li­cher Mit­ar­bei­ten­der (vkm) oder beim Deut­schen Gewerk­schafts­bund (DGB) und seinen Ein­zel­ge­werk­schaf­ten.

 

 

In dieser Woche wieder drei weitere Beiträge des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt der Evang.-Luth. Kirche in Bayern auf der Website „mitbestimmen!“ zum Lesen und Herunterladen. 

 

 

Grundlagen der Mitbestimmung

BAYERN. Die Grund­lage für eine men­schen­wür­dige Gestal­tung der Arbeits- und Sozi­al­ord­nung bildet unser Grund­ge­setz. Daraus leitet sich das System der betrieb­li­chen und tarif­li­chen Mit­be­stim­mung in der Arbeits­welt ab. Für die Kirchen gilt eine Son­der­re­ge­lung.

Basis im Grundgesetz verankert

Der Schutz der Würde des Menschen im Grundgesetz(Art.1 Abs.1), die freie Ent­fal­tung der Per­sön­lich­keit (Art.2 Abs.1) das Gleich­heits­ge­bot (Art.3) und die Berufs­frei­heit (Art. 12) sind als indi­vi­du­elle Frei­heits­rechte von großer Bedeu­tung für die Arbeit­neh­men­den. Sie müssen auch im Ver­hält­nis Arbeit­ge­ber – Arbeit­neh­mende beachtet werden. Die Koali­ti­ons­frei­heit (Art. 9 Abs. 3) von Gewerk­schaf­ten und Arbeit­ge­ber­ver­bän­den ist die Vor­aus­set­zung, um diese Freiheit durch kol­lek­tive Betä­ti­gung für alle Arbeit­neh­mende inhalt­lich effektiv werden zu lassen. Aus ihr geht das Tarif­ver­trags­sys­tem vor. Es wird aner­kannt, dass die Arbeit­neh­men­den nur kol­lek­tiv dem sys­tem­be­ding­ten Macht­vor­sprung der Arbeit­ge­ber zu begegnen vermögen. Damit bedeutet Koali­ti­ons­frei­heit zugleich das Grund­recht auf Soli­da­ri­sie­rung.

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MAV-Arbeit: Gemeinsam mehr erreichen

BAYERN. Seine Rechte zu kennen, ist die erste Vor­aus­set­zung für eine gute Ver­hand­lungs­po­si­tion. Das gilt auch für die Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tung (MAV) und für eine gute Gesprächs­ba­sis zwischen MAV und Leitung. Darüber hinaus gibt es weitere Faktoren im Umgang mit­ein­an­der, die wesent­lich sind für ein kon­struk­ti­ves Mit­ein­an­der – auch und gerade wenn es Inter­es­sen­ge­gen­sätze gibt.

MAV-Arbeit nicht überall selbstverständlich

Bei der Erfül­lung ihrer Aufgaben erleben viele Frauen und Männer in den MAVs oft noch immer zu wenig Wert­schät­zung und Beach­tung. Viele MAVs haben zu kämpfen, weil sie bei­spiels­weise von der Dienst­stel­len­lei­tung über mit­be­stim­mungs­re­le­vante Ange­le­gen­hei­ten nicht infor­miert oder einfach über­gan­gen werden. Vie­ler­orts ist die Frei­stel­lung von der regu­lä­ren Tätig­keit ein nicht endend wol­len­der Kon­flikt­herd. Dadurch nimmt die Moti­va­tion immer mehr ab, eigene Zeit und Kraft in die MAV-Arbeit zu inves­tie­ren, oder über­haupt bereit zu einer Kan­di­da­tur zu sein. Nicht selten erleben gewählte Vertreter*innen Benach­tei­li­gun­gen, Anfein­dun­gen und andere gesund­heits­ge­fähr­dende Belas­tun­gen. In der Folge kann dies zum Burn-out-Syndrom oder anderen ernst­haf­ten Erkran­kun­gen führen.

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„Manchmal war ich mutig und habe viel verlangt.“ – Interview mit Gerda Keilwerth, Folge 2

NÜRNBERG. Gerda Keil­werth hat 35 Jahre Erfah­rung als Mit­ar­bei­ter­ver­tre­te­rin, war stellv. Vor­sit­zende im Gesamt­aus­schuss Bayern für die Diakonie und berät heute als Regio­nal­be­auf­tragte des Verband Kirch­li­cher Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter (vkm) Mit­ar­bei­ten­den­ver­tre­tun­gen (MAV) in Kirche und Diakonie. Wir haben sie für die Reihe „mit­be­stim­men!“ zu ihrer Arbeit und ihren Pra­xis­er­fah­run­gen befragt. Heute geht es hier um die Aufgaben von MAVen und wie sie sich – auch im Zuge der Corona-Pandemie – ver­än­dert haben.

kda: Haben sich die Aufgaben und Her­aus­for­de­run­gen der MAVen ver­än­dert und wenn ja, wie und wo ins­be­son­dere?

Keil­werth: Ver­än­de­run­gen hat es vor allem durch Arbeits­ver­dich­tung, poli­ti­sche Rah­men­vor­ga­ben und neuen Zuschnitt der Arbeits­fel­der gegeben. Die Ursache sind meistens externe Anfor­de­run­gen. Die MAV muss wesent­lich stärker als früher darauf achten, dass Mit­ar­bei­tende z.B. nicht unzu­läs­sig über­wacht werden. Ansons­ten gilt: Je tiefer man in das Thema Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tung ein­steigt, desto mehr Aufgaben entdeckt man. Auch die Mit­ar­bei­ten­den haben sich geändert, kennen ihre eigenen Rechte besser als früher und wollen Unter­stüt­zung bei der Umset­zung. Somit benötigt ein „MAVler“ heute wesent­lich mehr Detail­kennt­nisse und ein großes Wissen über gesetz­li­che Grund­la­gen

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 https://kda-bayern.de/mitbestimmen/