Mitbestimmen!

Betriebsrat und Mitarbeitervertretung werden neu gewählt

Sie haben ein offenes Ohr für Probleme, sind Kri­sen­ma­na­ger und Trost­spen­de­rin, führen harte Ver­hand­lun­gen und bringen kon­struk­tive Ideen ein. Egal ob im Unter­neh­men, bei Diakonie oder Kirche – die Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der Mit­ar­bei­ten­den haben viel­fäl­tige Aufgaben.
In diesem Jahr werden alle diese Gremien neu gewählt. Die Stimm­ab­gabe für die neuen Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tun­gen (MAV) findet im Zeitraum Januar bis April statt, für die Betriebs­räte (BR) zwischen März und Mai. Erstmals seit langer Zeit werden beide Gremien im selben Jahr neu auf­ge­stellt.

Dies nehmen wir zum Anlass, die Arbeit von MAV und BR aus ver­schie­de­nen Per­spek­ti­ven zu beleuch­ten. So kommen enga­gierte Gremienvertreter*innen zu Wort, Geschicht­li­ches wie Aktu­el­les wird ver­ständ­lich erklärt und einzelne Themen wie z.B. der Aspekt der Macht auf­ge­grif­fen. Mit­be­stim­mung ist wertvoll. Also – lesen Sie rein!

Wenn Sie sich als Kandidat*in auf­stel­len lassen möchte, recht­li­che Fragen rund um die Wahl haben oder bereits Teil einer MAV bzw. eines BR sind und sich wei­ter­bil­den möchten, finden Sie bei­spiels­weise bei den ent­spre­chen­den Ver­bän­den weitere Infor­ma­tio­nen: beim Verband Kirch­li­cher Mit­ar­bei­ten­der (vkm) oder beim Deut­schen Gewerk­schafts­bund (DGB) und seinen Ein­zel­ge­werk­schaf­ten.

 

 

In dieser Woche wieder ein Beitrag des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt der Evang.-Luth. Kirche in Bayern auf der Website „mitbestimmen!“ zum Lesen und Herunterladen.

Geschichte der Mitbestimmung in Deutschland – ein Überblick

BAYERN. Die Geschichte der Mit­be­stim­mung in Deutsch­land ist eine wech­sel­hafte. Dieser Artikel will einen groben Über­blick über betrieb­li­che Mit­be­stim­mung in Wirt­schaft, Ver­wal­tung und evan­ge­li­scher Kirche geben. Er berück­sich­tigt dabei nicht nur die BRD sondern auch die DDR. Außerdem haben wir alle wich­ti­gen Daten für Sie in einer aus­führ­li­chen, chro­no­lo­gi­schen Zeit­ta­fel zusam­men­ge­stellt.

Vom Beginn bis zum vorläufigen Ende

Die ersten Anläufe zu einer gesetz­lich gere­gel­ten Mit­be­stim­mung in Betrie­ben in Deutsch­land gab es während der Revo­lu­tion von 1848. Eine Gruppe um den säch­si­schen Tex­til­fa­bri­kant Carl Degen­kolb reichte einen Alter­na­tiv­ent­wurf zur Gewer­be­ord­nung ein. Die erste gesetz­li­che Regelung gab es jedoch erst 1891 mit einer Änderung der Gewer­be­ord­nung. Sie sah „Arbei­ter­aus­schüsse“ vor, deren Ein­rich­tung jedoch im Ermessen der Arbeitgeber*innen lag. Ab 1916 mussten dann deutsch­land­weit in Betrie­ben mit mehr als 50 Beschäf­tig­ten „Arbeiter- und Ange­stell­ten­aus­schüsse“ gebildet werden. 1920 wurde schließ­lich das erste Betriebs­rä­te­ge­setz erlassen. Während der Zeit des Natio­nal­so­zia­lis­mus endete am 20.1.1934 hingegen jegliche Form der Mit­be­stim­mung.

Nachkriegszeit bis Mitte der 1950er

Der Kon­troll­rat erließ erst wieder am 10.4.1946 eine gesetz­li­che Grund­lage für die betrieb­li­che Mit­be­stim­mung. 1947/1948 verfügte die bri­ti­sche Mili­tär­re­gie­rung eine pari­tä­ti­sche Mit­be­stim­mung für Betriebe der Eisen- und Stahl­in­dus­trie in ihrer Beset­zungs­zone.

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