ABC der Arbeitszeitverkürzung

Arbeitszeitverkürzung mit Personalausgleich verhindert Arbeitsverdichtung

Arbeits­zeit­ver­kür­zung kann zu Arbeits­ver­dich­tung führen, beson­ders wenn kein Per­so­nal­aus­gleich für die durch die Ver­kür­zung ent­fal­len­den Stunden vor­ge­nom­men wird. So ist z. B. bei der Ein­füh­rung der 35-Stunden-Woche in der Metall­in­dus­trie nur etwa die Hälfte der ent­fal­le­nen Stunden mit neuem Personal aus­ge­gli­chen worden.

Die andere Hälfte ging in eine Ver­dich­tung der Arbeit, weil die Beschäf­tig­ten in Berei­chen ohne feste Leis­tungs- oder Per­so­nal­be­mes­sungs­vor­ga­ben die gleiche Arbeit in weniger Stunden zu leisten hatten.

Auch bei frei­wil­li­ger Teilzeit, der ver­brei­tets­ten Form von Arbeits­zeit­ver­kür­zung ohne Lohn­aus­gleich, kommt es nur für etwa 15 % der ent­fal­len­den Stunden zu einem Per­so­nal­aus­gleich. Der Rest wird durch Arbeits­ver­dich­tung der nun in Teilzeit Beschäf­tig­ten und Umver­tei­lung eines Teils ihrer Arbeit auf andere auf­ge­fan­gen und führt zu mehr Stress für alle. Ein Grund dafür, dass teil­zeit­be­schäf­tigte Mütter sehr häufig Opfer von Anfein­dun­gen am Arbeits­platz werden. Um die dadurch bedingte Skepsis vieler Beschäf­tig­ter gegen­über Arbeits­zeit­ver­kür­zung zu ent­kräf­ten, bedarf es deshalb flan­kie­rend kluger Per­so­nal­aus­gleichs­kon­zepte; min­des­tens in Berei­chen wie Pflege und Erzie­hung, wo Arbeits­ver­dich­tung zu unver­tret­ba­ren Mängeln im Umgang mit dem „Arbeits­ge­gen­stand“ Mensch führt. Hier besteht ein enger Zusam­men­hang zwischen Kämpfen um Per­so­nal­be­mes­sung und dem Kampf um Arbeits­zeit­ver­kür­zung, wie ihn erfolg­reich die Beschäf­tig­ten der Charité mit ihrem Ent­las­tungs­ta­rif­ver­trag geführt haben. In Büro­be­rei­chen ist durch eine intel­li­gente ver­än­derte Arbeits­or­ga­ni­sa­tion Arbeits­zeit­ver­kür­zung fall­weise auch ohne Per­so­nal­aus­gleich machbar, ohne zu Arbeits­ver­dich­tung zu führen.