Die von Arbeitgebenden gewünschten längeren Öffnungszeiten bzw. längeren Maschinenlaufzeiten in den Betrieben sind kein Argument gegen eine Verkürzung der Arbeitszeit. Im Gegenteil: Kürzere Arbeitszeiten begünstigen einen flexibleren Personaleinsatz.
Bei generell kürzeren Arbeitszeiten ließen sich längere Öffnungszeiten besser auf die Arbeitszeit mehrerer Arbeitnehmer:innen verteilen und auf Schwankungen in der Betriebsauslastung könnte besser und schneller reagiert werden.
Ein Betrieb, in dem die Belegschaft stets am Maximum der Arbeitszeit tätig ist, kann einem plötzlichen Auftragsboom nur schlecht begegnen. Generell wäre eine weitere Steigerung der Arbeitsleistung bei sowieso schon langen Arbeitszeiten zum einen durch gesetzliche Beschränkungen begrenzt, zum anderen würde es zu einer übermäßigen Belastung der Arbeitnehmer:innen führen, mit den bekannten negativen Folgen für Gesundheit und Sozialleben. Auch neue und qualifizierte Arbeitskräfte sind oft kurzfristig nicht zu finden bzw. müssten im Zweifelsfalle beim nächsten Auftragsrückgang wieder entlassen werden.
Ähnlich verhält es sich mit saisonabhängigen Betrieben, wie beispielsweise in Landwirtschaft und Gastronomie. Dort kann eine effektive Arbeitszeitverkürzung umgesetzt werden, indem die Arbeitnehmer:innen in der Hochsaison ihre Stunden in ein Zeitkonto gutgeschrieben bekommen, das sie dann in der Nebensaison herunterfahren können.
Durch kürzere Arbeitszeiten entstehen Spielräume, Nachfragesteigerungen in der Produktion kurzfristig aufzufangen, ohne die Belegschaft übermäßig zu belasten oder kurzzeitige Neueinstellungen von Arbeitnehmer:innen vornehmen zu müssen, denen dann nach den Auftragsspitzen wieder gekündigt werden müsste. So entstehen durch eine Arbeitszeitverkürzung gar Kostenvorteile für die Betriebe.