ABC der Arbeitszeitverkürzung

Arbeitszeitverkürzung mit Personalausgleich verhindert Arbeitsverdichtung

Arbeitszeitverkürzung kann zu Arbeitsverdichtung führen, besonders wenn kein Personalausgleich für die durch die Verkürzung entfallenden Stunden vorgenommen wird. So ist z. B. bei der Einführung der 35-Stunden-Woche in der Metallindustrie nur etwa die Hälfte der entfallenen Stunden mit neuem Personal ausgeglichen worden.

Die andere Hälfte ging in eine Verdichtung der Arbeit, weil die Beschäftigten in Bereichen ohne feste Leistungs- oder Personalbemessungsvorgaben die gleiche Arbeit in weniger Stunden zu leisten hatten.

Auch bei freiwilliger Teilzeit, der verbreitetsten Form von Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich, kommt es nur für etwa 15 % der entfallenden Stunden zu einem Personalausgleich. Der Rest wird durch Arbeitsverdichtung der nun in Teilzeit Beschäftigten und Umverteilung eines Teils ihrer Arbeit auf andere aufgefangen und führt zu mehr Stress für alle. Ein Grund dafür, dass teilzeitbeschäftigte Mütter sehr häufig Opfer von Anfeindungen am Arbeitsplatz werden. Um die dadurch bedingte Skepsis vieler Beschäftigter gegenüber Arbeitszeitverkürzung zu entkräften, bedarf es deshalb flankierend kluger Personalausgleichskonzepte; mindestens in Bereichen wie Pflege und Erziehung, wo Arbeitsverdichtung zu unvertretbaren Mängeln im Umgang mit dem „Arbeitsgegenstand“ Mensch führt. Hier besteht ein enger Zusammenhang zwischen Kämpfen um Personalbemessung und dem Kampf um Arbeitszeitverkürzung, wie ihn erfolgreich die Beschäftigten der Charité mit ihrem Entlastungstarifvertrag geführt haben. In Bürobereichen ist durch eine intelligente veränderte Arbeitsorganisation Arbeitszeitverkürzung fallweise auch ohne Personalausgleich machbar, ohne zu Arbeitsverdichtung zu führen.