ABC der Arbeitszeitverkürzung

Arbeitszeitverkürzung ist organisatorisch ohne Mehrkosten umsetzbar

Häufig wird gegen Arbeits­zeit­ver­kür­zung ein­ge­wandt, sie würde für Arbeit­ge­bende aufgrund der ver­mehr­ten Per­so­nal­or­ga­ni­sa­tion und der Ver­tei­lung auf mehr Köpfe zu untrag­ba­ren Mehr­kos­ten führen.

Dies ist nicht der Fall: Nur wenn Beschäf­tigte, die bislang mit ihrem Ein­kom­men über einer Bei­trags­be­mes­sungs­grenze (zur Renten- und/oder Kran­ken­ver­si­che­rung) lagen, durch eine Arbeits­zeit­ver­kür­zung unter diese Grenze geraten und der Arbeit­ge­bende die durch Arbeits­zeit­ver­kür­zung frei­wer­den­den Stel­len­an­teile wieder besetzt, ent­ste­hen für ihn gering­fü­gig höhere Kosten für den Arbeit­ge­ber­an­teil an den Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen. In allen anderen Fällen bleiben sie fast gleich.

Auch der Aufwand einer Per­so­nal­ab­tei­lung für die Ein­rich­tung eines neuen Personal-(Arbeitszeit- etc.)Kontos im Gefolge eines Per­so­nal­aus­gleichs durch Neu­ein­stel­lung oder Arbeits­zeit­auf­sto­ckung nach einer Arbeits­zeit­ver­kür­zung beläuft sich auf ca. eine halbe Stunde. Alles weitere wird EDV-unter­stützt in bestehende Arbeits­vor­gänge inte­griert. Um zu einem wirklich kos­ten­träch­ti­gen Mehr­auf­wand zu führen, müsste es sich um dras­ti­sche Arbeits­zeit­ver­kür­zung mit vollem Per­so­nal­aus­gleich mit einer großen Zahl von Neu­ein­stel­lun­gen handeln.

Ledig­lich die erst­ma­lige Umstel­lung kann Kosten durch Schu­lun­gen und Coa­chings bean­spru­chen, um über­flüs­sige Arbeits­vor­gänge oder bessere Arbeits­struk­tu­rie­rung aus­fin­dig zu machen.