ABC der Arbeitszeitverkürzung

Arbeitszeitverkürzung verhindert Entlassungen

Die Erfah­rung der letzten Jahr­zehnte zeigt, dass durch kürzere Arbeits­zei­ten Ent­las­sun­gen ver­hin­dert werden. In den 1980er- und 1990er-Jahren wurde von den Gewerk­schaf­ten IG Metall und IG Druck&Papier die schritt­weise Ein­füh­rung der 35-Stunden-Woche durch­ge­setzt.

Durch diese Ver­kür­zung der Wochen­ar­beits­zeit wurden ca. 1 Million Arbeits­plätze erhalten oder neu geschaf­fen (R. Zwirner/DIW, FR 24.10.2009). Auch in der Finanz­markt­krise 2008–2010 und während der Coro­na­pan­de­mie 2020–2022 konnten durch Arbeits­zeit­ver­kür­zung Ent­las­sun­gen ver­hin­dert werden. Mithilfe von Kurz­ar­beit wurden Mil­lio­nen von Jobs gesi­chert. Lang­fris­tig reichen begrenzte Phasen von Kurz­ar­beit aber nicht aus, um die Arbeits­plätze zu sichern. Viele in den unteren Lohn­grup­pen können sich den Ein­kom­mens­ver­lust auch nicht leisten. Den Dro­hun­gen von VW, Ford, Thyssen Krupp und vielen anderen mit dem Abbau von Zehn­tau­sen­den von Arbeits­plät­zen ist auf Dauer nur mit einer spür­ba­ren Arbeits­zeit­ver­kür­zung mit einem Lohn­aus­gleich min­des­tens für die unteren und mitt­le­ren Lohn­grup­pen zu begegnen. Die 28-Stunden-Woche, mit der VW 1994 schon einmal 32.000 Arbeits­plätze gerettet hat, wäre heute wieder der richtige Ansatz.