ABC der Arbeitszeitverkürzung

Arbeitszeitverkürzung ist Wunsch der Mehrheit der Vollzeitbeschäftigten

Arbeits­zeit­ver­kür­zung ist nicht nur gesell­schaft­lich und beschäf­ti­gungs­po­li­tisch wün­schens­wert, vor allem ent­spricht sie auch dem Wunsch der Mehrheit der Voll­zeit­be­schäf­tig­ten.

Einer Unter­su­chung der Hans-Böckler-Stiftung (Lott/Windscheid 2023) zufolge wünschen sich 81 % der Voll­zeit­be­schäf­tig­ten eine 4‑Tage-Woche mit echter Arbeits­zeit­ver­kür­zung, davon aller­dings 73 % nur mit vollem Lohn­aus­gleich. Einer älteren Befra­gung der Arbeit­neh­mer­kam­mer Bremen (2004) zufolge waren 67 % der Bremer Arbeitnehmer:innen sogar zu einer 30-Stunden-Woche ohne Lohn­aus­gleich bereit, wenn dadurch Arbeit für alle geschaf­fen würde.

Gegen diesen Wunsch nach Arbeits­zeit­ver­kür­zung wird häufig ein­ge­wandt, dass ein nicht uner­heb­li­cher Teil der Beschäf­tig­ten seine Arbeits­zeit gerne ver­län­gern würde.

Doch das ist kein Wider­spruch. Dabei handelt es sich um Personen, ins­be­son­dere Frauen, die eine sehr geringe Arbeits­zeit haben, nämlich unfrei­wil­lig Teil­zeit­be­schäf­tigte und Minijobber:innen. Gerade für diese Gruppen würden bei einer Arbeits­zeit­ver­kür­zung bei den Voll­zeit­be­schäf­tig­ten Stunden frei, um die sie gerne auf­sto­cken würden.

Eine Arbeits­zeit­ver­kür­zung für Voll­zeit­be­schäf­tigte würde also hin­sicht­lich der Wunsch­ar­beits­zeit der Beschäf­tig­ten in beide Rich­tun­gen eine gute Lösung dar­stel­len. Sowohl die, die länger, als auch die, die kürzer arbeiten wollen, könnten durch eine Umver­tei­lung pro­fi­tie­ren.