ABC der Arbeitszeitverkürzung

Arbeitszeitverkürzung erleichtert die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf

Die Vereinbarkeit von Familie bzw. Privatleben und Beruf ist in den letzten Jahren zu einem immer größeren Wunsch, insbesondere bei berufstätigen Eltern, aber auch bei kinderlosen Paaren zu einem immer größeren Problem geworden. Die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen lässt das einseitige Abladen der Haus- und Sorgearbeit bei ihnen, um dem Mann den Rücken freizuhalten, damit er unbegrenzt verfügbar ist im Betrieb, nicht mehr zu.

Junge Frauen wollen selbstverständlich genauso Karriere machen können wie die Männer und immer mehr junge Väter wollen am Aufwachsen ihrer Kinder genauso beteiligt sein wie die Mütter. Und immer mehr Menschen müssen sich neben dem Beruf um pflegebedürftige Angehörige kümmern. So hat die IG Metall, nachdem in zwei großen Befragungen der Wunsch nach kürzeren Arbeitszeiten unter den Beschäftigten der Metallindustrie insbesondere auch mit der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf begründet wurde, ihre Forderung nach Arbeitszeitverkürzung in der Tarifrunde 2018 (zum ersten Mal nach über 20 Jahren) unter dem Motto „Arbeitszeiten, die zum Leben passen!“ gestellt. Und die erkämpfte Regelung, dass Beschäftigte, die Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten, ihre tarifliche Zulage in 8 mehr freie Tage umwandeln können, erfreut sich größter Beliebtheit. Eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung auf eine kurze Vollzeit um die 30 Wochenstunden würde es allen Beschäftigtengruppen ermöglichen, ihr Privatleben mit ihrer Berufstätigkeit gut zu vereinbaren und insbesondere Frauen davor bewahren, in die Teilzeitfalle zu laufen, mit der sie bisher durch Arbeitszeitverkürzung ohne jeden Lohnausgleich und mit dem Risiko der Altersarmut versuchen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.