ABC der Arbeitszeitverkürzung

Arbeitszeitverkürzung als Viertagewoche

Die Ein­füh­rung der „4‑Tage-Woche“ in Betrie­ben muss dif­fe­ren­ziert betrach­tet werden, da mit dem Schlag­wort sehr unter­schied­li­che Arbeits­zeit­mo­delle gemeint sein können.

Eine Variante ist die Ver­tei­lung der bestehen­den wöchent­li­chen Arbeits­zeit (bspw. 40 Stunden) auf vier statt fünf Tage, also eine Kom­pri­mie­rung der Arbeits­zeit ohne Arbeits­zeit­ver­kür­zung. Pro­ble­ma­tisch an langen Arbeits­ta­gen ist die Über­las­tung, das anwach­sende Risiko von Fehlern und die sinkende Kon­zen­tra­tion bei 10-stün­di­gen Arbeits­ta­gen.

Eine weitere Variante ist die tat­säch­li­che Ver­kür­zung der wöchent­li­chen Arbeits­zeit um einen Arbeits­tag von fünf auf vier Tage (und damit bspw. von 40 auf 32 Stunden). Die Vorteile einer kürzeren Arbeits­wo­che sind viel­fäl­tig: Beschäf­tigte sind pro­duk­ti­ver und kon­zen­trier­ter, was zu einer geschätz­ten Pro­duk­ti­vi­täts­stei­ge­rung von etwa 20 % führen kann. Gleich­zei­tig sinken krank­heits­be­dingte Fehl­zei­ten. Eine kürzere Arbeits­zeit fördert die Gesund­heit der Mit­ar­bei­ten­den und redu­ziert die Kosten für Arbeit­ge­bende.

Von ent­schei­den­der Bedeu­tung ist, ob die Ver­kür­zung der Arbeits­zeit mit oder ohne Lohn­aus­gleich erfolgt. Beson­ders für Gering­ver­die­nende ist die Ver­kür­zung der Arbeits­zeit mit Lohn­aus­gleich eine Ver­bes­se­rung, da sie keine Lohn­ein­bu­ßen befürch­ten müssen. Auch die Situa­tion von Frauen – die häufig in gerin­g­ent­lohn­ten Berei­chen arbeiten – würde sich dadurch ver­bes­sern. Für mittlere Lohn­grup­pen könnte ein Teil­lohn­aus­gleich möglich sein, während für höhere Lohn­grup­pen ein Verzicht auf Lohn­aus­gleich in Betracht kommt.

Fazit: Die Ein­füh­rung einer 4‑Tage-Woche bei vollem Lohn­aus­gleich ist ein zukunfts­wei­sen­des Konzept, das sowohl den Arbeit­neh­men­den als auch den Unter­neh­men zugu­te­kommt: Die Beschäf­tig­ten erleben eine Ver­bes­se­rung ihrer Lebens­qua­li­tät, während Unter­neh­men von einer moti­vier­ten und gesunden Beleg­schaft pro­fi­tie­ren.

Die 4‑Tage-Woche bei vollem Lohn­aus­gleich ist ein zukunfts­wei­sen­des Konzept und ein Schritt in eine gerech­tere und nach­hal­ti­gere Arbeits­welt.