Hannover, 09. Juni 2017. Der Evan­ge­li­sche Verband Kirche – Wirt­schaft – Arbeits­welt (KWA) weist die Dar­stel­lung der Initia­tive „Selbst­be­stimm­ter Sonntag“ zurück, der Sonn­tags­schutz sei nicht mehr zeit­ge­mäß und ein wirt­schaft­li­cher Stand­ort­nach­teil. Das Gegen­teil ist richtig, so der Verband: Der Sonn­tags­schutz trägt zum sozialen Frieden bei, beför­dert das Gemein­wohl und stärkt den Zusam­men­halt. Dies gelte für Deutsch­land, aber auch für andere Länder wie Grie­chen­land, wo kürzlich ein sog. Spar­pa­ket der euro­päi­schen Gläu­bi­ger­in­sti­tu­tio­nen u. a. beab­sich­tigt, 32 ver­kaufs­of­fene Sonntage zu erwirken.

Bereits die Argu­men­ta­tion des maß­geb­li­chen Urteils des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes aus dem Jahre 2009 deutet den strengen Sonn­tags­schutz für Deutsch­land nicht als rück­wärts­ge­wandte Ver­tei­di­gung über­kom­me­ner reli­giö­ser Tra­di­tio­nen, sondern im Gegen­teil als sach­ge­mäße recht­li­che Rahmung des gesell­schaft­li­chen Lebens unter den Bedin­gun­gen der glo­ba­li­sier­ten Moderne.
Der Sonn­tags­schutz ist aus Sicht der Ver­fas­sungs­rich­ter eine gesell­schaft­li­che Aufgabe, die sich gerade aus der Leis­tungs­kraft der Ökonomie ergibt, damit diese ein mensch­li­ches Maß behält. So heißt es in dem Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes aus­drück­lich: „Der Sonn- und Fei­er­tags­ga­ran­tie kann schließ­lich ein beson­de­rer Bezug zur Men­schen­würde bei­gemes­sen werden, weil sie dem öko­no­mi­schen Nut­zen­den­ken eine Grenze zieht und dem Menschen um seiner selbst willen dient“ (Az. 1 BvR 2857/07 BVerfG, 1. Dezember 2009, Absatz 153).

Michael Klatt, Vor­stands­vor­sit­zen­der des Ver­ban­des, zieht daraus den Schluss: „Freie Bürger brauchen einen freien Sonntag. Digi­ta­li­sie­rung und Glo­ba­li­sie­rung stellen die euro­päi­schen Gesell­schaf­ten vor neue Her­aus­for­de­run­gen. Damit der Mensch dabei nicht aus dem Blick gerät, braucht jede® Zeit, die nicht öko­no­mi­schen Zwängen unter­liegt – für Familie, Freun­des­kreis, Freizeit, Ruhe, Got­tes­dienst.“ Der freie Sonntag sei kein Relikt der Ver­gan­gen­heit, sondern vielmehr – auch für die Wirt­schaft – die zeit­ge­mäße Antwort auf die gesell­schaft­li­chen Ver­än­de­rungs­pro­zesse der Gegen­wart.

Dass durch die Sonn­tags­öff­nun­gen dem Kon­kur­renz­druck durch den Online-Handel wirksam begegnet werden könne, sei ein Trug­schluss, erklärt der Verband. Recht­lich sei es aufgrund des Sonn­tags­schut­zes grund­sätz­lich auch für den Online­han­del nicht möglich, am Sonntag ein­ge­hende Bestel­lun­gen noch an diesem Tag zu bear­bei­ten. Auch das haben Gerichte auf Län­der­ebene bereits klar­ge­stellt.

Der KWA bestrei­tet nicht, dass der Ein­zel­han­del in Deutsch­land wie auch euro­pa­weit unter schwie­ri­gen Wett­be­werbs­be­din­gun­gen agieren muss. Ein Reform­be­darf, so Michael Klatt, müsse aber dort begegnet werden, wo er entsteht: an den Werk­ta­gen. Ansons­ten trage man die Probleme unmit­tel­bar in sonn­täg­li­che Laden­öff­nun­gen mit ein. Das könne nach Klatt kaum Absicht einer Initia­tive „Selbst­be­stimm­ter Sonntag“ sein.

Der KWA schluss­fol­gert:

  • Der Sonn­tags­schutz ist ein gesell­schaft­li­cher Stand­ort­vor­teil und die zeit­ge­mäße Antwort auf Glo­ba­li­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung.
  • Für einen fairen Wett­be­werb im Handel muss an den Werk­ta­gen gesorgt werden.
  • Sonn­tags­öff­nun­gen sind kein wirk­sa­mes Mittel, um Kon­kur­renz­druck durch den Online-Handel zu begegnen.

 

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Michael Klatt
Vor­stands­vor­sit­zen­der KWA
Vor­stands­vor­sit­zen­der Bundes-KDA

Ev. Verband Kirche Wirt­schaft Arbeits­welt
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30159 Hannover
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Annelies Bruhne
Refe­ren­tin für Öffent­lich­keits­ar­beit und Fund­rai­sing
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