Auch bei diesem Kirchentag in Dortmund ist es möglich, eine Resolution über den Kirchentag verabschieden zu lassen. Resolutionen sind Willensbekundungen von Kirchentagsteilnehmenden, die per ­Abstimmungen in thematischen Veranstaltungen bzw. durch Unterschriften im Markt der Möglichkeiten beschlossen werden. Sie sind wesentliche Mitbestimmungs- und Beteiligungsformen, aber keine Äußerungen des Deutschen Evangelischen Kirchentages selbst.

Jede und jeder Teilnehmende kann Resolutionen einbringen, wenn er den auf dieser Seite beschriebenen Verfahrensregeln folgt. Fragen zum Verfahren beantwortet der Kirchentag gern unter resolutionen@kirchentag.de.

Einreichung eines Resolutionsantrages
Resolutionsanträge werden ausschließlich per E-Mail an: resolutionen@kirchentag.de
Die elektronische Einreichung ist ab 1. Mai 2019 und bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der vorgeschlagenen Veranstaltung möglich.
Berechtigt zur Antragstellung sind nur angemeldete Kirchentagsteilnehmende (Einzelpersonen und Gruppen).

Hier finden Sie die gesammelten Informationen zum Resoultionsverfahren auf dem Kirchentag DEKT37_Resolutionen_auf_dem_Kirchentag

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