Für die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen in Kirche und Diakonie ist die »Dienstgemeinschaft« das Leitbild. Die meisten Landeskirchen und diakonischen Einrichtungen regeln die Arbeitsbedingungen in Abgrenzung zum allgemeinen Tarifrecht im Rahmen des sog. »Dritten Weges«. Dieses ist nicht unumstritten, sondern gerade in jüngster Zeit Gegenstand von Diskussionen sowie juristischer Auseinandersetzungen geworden. In dem aktuellen Jahrbuch werden die Arbeitsbeziehungen, ihre rechtliche Ausgestaltung sowie das Leitbild der »Dienstgemeinschaft« auf den Prüfstand gestellt.
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