Anfang Mai zeigten 11 EU – Mit­glieds­staa­ten einem Vor­schlag der Euro­päi­schen Kom­mis­sion zur Reform der Ent­sen­de­richt­li­nie die „gelbe Karte“ und machten so deutlich, dass sie nicht viel vom Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ und fairem Wett­be­werb in der EU halten. Der Mecha­nis­mus der „gelben Karte“ sieht vor, dass die Zustän­dig­keit der EU für die Reform Ent­sen­de­richt­li­nie über­prüft werden muss (Sub­si­dia­ri­täts­kon­trolle). Die Blo­cka­de­hal­tung der über­wie­gend ost- und mit­tel­eu­ro­päi­schen Staaten ver­zö­gert daher, dass Sozial- und Lohn­dum­ping in der Euro­päi­schen Union aktiv bekämpft werden kann und gleiche Wett­be­werbs­be­din­gun­gen für lokale und ent­sen­dende Unter­neh­men gelten. Nach der „gelben Karte“ durch 11 natio­nale Par­la­mente, liegt es nun an der Euro­päi­schen Kom­mis­sion die euro­päi­sche Zustän­dig­keit deutlich zu machen und den Gesetz­ge­bungs­pro­zess im Sinne eines sozialen und fairen Europas weiter vor­an­zu­trei­ben.

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Die Ent­sen­de­richt­li­nie regelt die Bedin­gun­gen unter denen Unter­neh­men in einem anderen Mit­glieds­staat Dienst­leis­tun­gen erbrin­gen können, ohne sich dort nie­der­las­sen zu müssen. Ein „ent­sand­ter Arbeit­neh­mer“ ist dem­zu­folge eine Person, die von ihrem Arbeit­ge­ber in ein anderes EU-Land geschickt wird, um dort während eines begrenz­ten Zeit­raums eine Dienst­leis­tung zu erbrin­gen. 2014 wurden 1,9 Mil­lio­nen Arbeitnehmer*innen im Rahmen dieser Richt­li­nie in ein anderes Land zum Arbeiten entsandt. Die ent­sand­ten Arbeits­kräfte sind über­wie­gend im Bau­ge­werbe und im Gesund­heits- und Sozi­al­we­sen tätig und über­neh­men in diesen Sektoren immer mehr Tätig­kei­ten. Eine Über­ar­bei­tung der aktu­el­len Ent­sen­de­richt­li­nie ist not­wen­dig, da ent­sen­dende Unter­neh­men bisher nur an die Min­dest­lohn­sätze des Gast­lan­des gebunden sind und lokale Arbeits­stan­dards und Sozi­al­ver­si­che­rungs­vor­schrif­ten für sie nicht gelten. Laut Euro­päi­scher Kom­mis­sion führt dies dazu, dass je nach Land und Wirt­schafts­be­reich Gehalts­un­ter­schiede von 10% bis 50% zwischen lokalen und ent­sand­ten Arbeits­kräf­ten möglich sind. Dies ver­schafft ent­sen­den­den Unter­neh­men einen Arbeits­kos­ten­vor­teil und führt zu unfairen Wett­be­werbs­be­din­gun­gen.

Der freie Verkehr von Dienst­leis­tun­gen zählt neben dem freien Verkehr von Waren, Kapital und Personen zu den Grund­pfei­lern des euro­päi­schen Bin­nen­mark­tes. Daher steht es auch außer Frage, dass die Euro­päi­sche Union die Ent­sen­dung von Arbeits­kräf­ten regu­lie­ren kann. In den nächsten Monaten wird daher sicher­lich eine lebhafte Debatte zwischen den Mit­glieds­staa­ten im Rat und dem Euro­päi­schen Par­la­ment darüber geführt werden, wie ent­sandte Arbeits­kräfte gerecht entlohnt werden und wie unfairer Wett­be­werb auf Kosten der Arbeits­kräfte unter­bun­den werden kann. Gerade nach der Euro-Krise wäre es gut, wenn ein klares Signal für ein soziales und faires Europa am Ende des Gesetz­ge­bungs­pro­zess stehen würde.