Anfang Mai zeigten 11 EU – Mitgliedsstaaten einem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Reform der Entsenderichtlinie die „gelbe Karte“ und machten so deutlich, dass sie nicht viel vom Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ und fairem Wettbewerb in der EU halten. Der Mechanismus der „gelben Karte“ sieht vor, dass die Zuständigkeit der EU für die Reform Entsenderichtlinie überprüft werden muss (Subsidiaritätskontrolle). Die Blockadehaltung der überwiegend ost- und mitteleuropäischen Staaten verzögert daher, dass Sozial- und Lohndumping in der Europäischen Union aktiv bekämpft werden kann und gleiche Wettbewerbsbedingungen für lokale und entsendende Unternehmen gelten. Nach der „gelben Karte“ durch 11 nationale Parlamente, liegt es nun an der Europäischen Kommission die europäische Zuständigkeit deutlich zu machen und den Gesetzgebungsprozess im Sinne eines sozialen und fairen Europas weiter voranzutreiben.

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Die Entsenderichtlinie regelt die Bedingungen unter denen Unternehmen in einem anderen Mitgliedsstaat Dienstleistungen erbringen können, ohne sich dort niederlassen zu müssen. Ein „entsandter Arbeitnehmer“ ist demzufolge eine Person, die von ihrem Arbeitgeber in ein anderes EU-Land geschickt wird, um dort während eines begrenzten Zeitraums eine Dienstleistung zu erbringen. 2014 wurden 1,9 Millionen Arbeitnehmer*innen im Rahmen dieser Richtlinie in ein anderes Land zum Arbeiten entsandt. Die entsandten Arbeitskräfte sind überwiegend im Baugewerbe und im Gesundheits- und Sozialwesen tätig und übernehmen in diesen Sektoren immer mehr Tätigkeiten. Eine Überarbeitung der aktuellen Entsenderichtlinie ist notwendig, da entsendende Unternehmen bisher nur an die Mindestlohnsätze des Gastlandes gebunden sind und lokale Arbeitsstandards und Sozialversicherungsvorschriften für sie nicht gelten. Laut Europäischer Kommission führt dies dazu, dass je nach Land und Wirtschaftsbereich Gehaltsunterschiede von 10% bis 50% zwischen lokalen und entsandten Arbeitskräften möglich sind. Dies verschafft entsendenden Unternehmen einen Arbeitskostenvorteil und führt zu unfairen Wettbewerbsbedingungen.

Der freie Verkehr von Dienstleistungen zählt neben dem freien Verkehr von Waren, Kapital und Personen zu den Grundpfeilern des europäischen Binnenmarktes. Daher steht es auch außer Frage, dass die Europäische Union die Entsendung von Arbeitskräften regulieren kann. In den nächsten Monaten wird daher sicherlich eine lebhafte Debatte zwischen den Mitgliedsstaaten im Rat und dem Europäischen Parlament darüber geführt werden, wie entsandte Arbeitskräfte gerecht entlohnt werden und wie unfairer Wettbewerb auf Kosten der Arbeitskräfte unterbunden werden kann. Gerade nach der Euro-Krise wäre es gut, wenn ein klares Signal für ein soziales und faires Europa am Ende des Gesetzgebungsprozess stehen würde.