Mit Recht ist hier schon vermerkt worden, dass die Basis der EU-Verträge für eine europäische Beschäftigungs- und noch mehr für eine europäische Sozialpolitik schmal ist. Dennoch hat der insbesondere währungs- und wirtschaftspolitische Integrationsprozeß der letzten Jahrzehnte wie auch die tiefgreifende Wirtschafts- und Finanzkrise seit 2008 dazu geführt, dass Sozialpolitik zwar nicht durch europäische Rechtsetzungen, wohl aber innerhalb eines fein- und mehrstufig politischen Prozesses eine neue, europäische Dimension erhalten hat.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verabschiedeten im Jahr 2010 die Europäische Strategie 2020 „für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“, das u.a. für Beschäftigung, Bildung und Armutsbekämpfung konkrete Ziele für die EU als ganze, aber auch für die einzelnen Mitgliedstaaten festschrieb. Offenbar waren viele der damaligen Staats- und Regierungsvertreter und –vertreterinnen der Ansicht, dass die Finanz- und Bankenkrise von 2008 schon bewältigt sei und man mutig neue Ziele ansteuern könne. Stattdessen verschärfte sich insbesondere in der Euro-Zone die Krise noch einmal in 2010 und die meisten Ziele der Strategie 2020 erscheinen heute kaum mehr erreichbar.

Zur Überwindung dieser Krise verdichtete die EU aber auch die europäische Währungs- und Wirtschaftspolitik. Es war offensichtlich geworden, dass eine gemeinsame Währung eine engere Koordinierung und gemeinsame Steuerung bedarf, bis hin zur Einführung der Möglichkeit von Strafen, wenn ein Mitgliedsstaat sich nicht an verabredete Ziele der Fiskalpolitik hält. (Wobei die Vorstellung schon seltsam anmutet, dass ein Staat, der sich zu hoch verschuldet, zur Strafe noch weiter draufzahlen und also noch einmal mehr sich verschulden soll.)

Die Strategie 2020 wie auch die finanzpolitsche Steuerung geschieht nun innerhalb besagten Europäischen Semesters, das mit einer Vorstellung des europäischen Jahreswachstumsberichts im November des Vorjahres beginnt, und einen seiner Höhepunkte in den Länderspezifischen Empfehlungen der Europäischen Kommission im Mai jeden Jahres findet. Mit diesen Empfehlungen beschreibt die Kommission, was aus ihrer Sicht und aufgrund ihrer Analysen ein Mitgliedstaat tun sollte, um einerseits die finanzpolitischen Ziele zu erreichen, aber andererseits den Vorgaben der Europa 2020 Strategie näher zu kommen (Näheres, s.: http://ec.europa.eu/europe2020/index_de.htm).

So wird nicht erst seit diesem Jahr gegenüber Deutschland der zu große Leistungsbilanzüberschuß kritisiert, der mit einem zu geringen Investitionsniveau im privaten wie öffentlichen Bereich einhergehe. Die mangelnde Investition in Bildung, Infrastruktur und Forschung wird Deutschland vorgehalten. In vielen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten spielen Bildung, Beschäftigung, Verbesserungen für die Lage von Frauen am Arbeitsmarkt und von benachteiligten Personengruppen, Pension und Rente sowie die Frage des Renteneintrittsalters, der Zustand des Gesundheitswesens, bis hin zur Steuerpolitik eine gewichtige Rolle, d.h. ziemlich Vieles von dem, was wir aus sozialpolitischen Baukästen kennen.

Natürlich kann und muß man fragen, was diese Empfehlungen bringen. Berichte weisen daraufhin, dass nur ein geringer Teil der Empfehlungen anschließend in den nationalen Politiken verfolgt und umgesetzt werden. Andererseits wird von Vertretern und Vertreterinnen aus Ministerien der Mitgliedstaaten berichtet, dass der jährliche Vergleich und Austausch, die offene Benennung von Defiziten Schritt für Schritt zu einem größeren Augenmerk auf diese Empfehlungen führt. Es wird voneinander gelernt. Ein Beispiel für Deutschland ist hier der Ausbau der Kinder- und Kleinkinderbetreuungsstätten, die europäische Vorbilder hat und in vielen Jahren in den Empfehlungen an Deutschland eine prominente Rolle gespielt haben.

Die Kirchen in Europa können sich in diesen Prozeß einbringen. Kirchen können die Empfehlungen überprüfen und beurteilen, welche von ihnen sie gegenüber der eigenen Regierung verstärken und unterstreichen wollen, oder gegenüber der Europäischen Kommission anmahnen, welche sie vermissen, wie es die EKD und die Diakonie Deutschland auch tun.

Eine der kritischen und entscheidenden Hauptfragen gegnüber dem europäischen Semester ist allerdings, ob sein Hauptaugenmerk nicht letztlich auf der Konsolidierung der nationalen Haushalte liegt, so dass alle sozialpolitischen Empfehlungen nachrangig und nur unter diesem Vorbehalt getroffen werden. Das ist derzeit eine der Grundauseinandersetzungen in der EU und vielleicht etwas für einen anderen und weiteren Blog.