Mit Recht ist hier schon vermerkt worden, dass die Basis der EU-Verträge für eine euro­päi­sche Beschäf­ti­gungs- und noch mehr für eine euro­päi­sche Sozi­al­po­li­tik schmal ist. Dennoch hat der ins­be­son­dere währungs- und wirt­schafts­po­li­ti­sche Inte­gra­ti­ons­pro­zeß der letzten Jahr­zehnte wie auch die tief­grei­fende Wirt­schafts- und Finanz­krise seit 2008 dazu geführt, dass Sozi­al­po­li­tik zwar nicht durch euro­päi­sche Recht­set­zun­gen, wohl aber inner­halb eines fein- und mehr­stu­fig poli­ti­schen Pro­zes­ses eine neue, euro­päi­sche Dimen­sion erhalten hat.

Die Mit­glied­staa­ten der Euro­päi­schen Union ver­ab­schie­de­ten im Jahr 2010 die Euro­päi­sche Stra­te­gie 2020 „für intel­li­gen­tes, nach­hal­ti­ges und inte­gra­ti­ves Wachstum“, das u.a. für Beschäf­ti­gung, Bildung und Armuts­be­kämp­fung konkrete Ziele für die EU als ganze, aber auch für die ein­zel­nen Mit­glied­staa­ten fest­schrieb. Offenbar waren viele der dama­li­gen Staats- und Regie­rungs­ver­tre­ter und –ver­tre­te­rin­nen der Ansicht, dass die Finanz- und Ban­ken­krise von 2008 schon bewäl­tigt sei und man mutig neue Ziele ansteu­ern könne. Statt­des­sen ver­schärfte sich ins­be­son­dere in der Euro-Zone die Krise noch einmal in 2010 und die meisten Ziele der Stra­te­gie 2020 erschei­nen heute kaum mehr erreich­bar.

Zur Über­win­dung dieser Krise ver­dich­tete die EU aber auch die euro­päi­sche Währungs- und Wirt­schafts­po­li­tik. Es war offen­sicht­lich geworden, dass eine gemein­same Währung eine engere Koor­di­nie­rung und gemein­same Steue­rung bedarf, bis hin zur Ein­füh­rung der Mög­lich­keit von Strafen, wenn ein Mit­glieds­staat sich nicht an ver­ab­re­dete Ziele der Fis­kal­po­li­tik hält. (Wobei die Vor­stel­lung schon seltsam anmutet, dass ein Staat, der sich zu hoch ver­schul­det, zur Strafe noch weiter drauf­zah­len und also noch einmal mehr sich ver­schul­den soll.)

Die Stra­te­gie 2020 wie auch die finanz­po­lit­sche Steue­rung geschieht nun inner­halb besagten Euro­päi­schen Semes­ters, das mit einer Vor­stel­lung des euro­päi­schen Jah­res­wachs­tums­be­richts im November des Vor­jah­res beginnt, und einen seiner Höhe­punkte in den Län­der­spe­zi­fi­schen Emp­feh­lun­gen der Euro­päi­schen Kom­mis­sion im Mai jeden Jahres findet. Mit diesen Emp­feh­lun­gen beschreibt die Kom­mis­sion, was aus ihrer Sicht und aufgrund ihrer Analysen ein Mit­glied­staat tun sollte, um einer­seits die finanz­po­li­ti­schen Ziele zu errei­chen, aber ande­rer­seits den Vorgaben der Europa 2020 Stra­te­gie näher zu kommen (Näheres, s.: http://ec.europa.eu/europe2020/index_de.htm).

So wird nicht erst seit diesem Jahr gegen­über Deutsch­land der zu große Leis­tungs­bi­lanz­über­schuß kri­ti­siert, der mit einem zu geringen Inves­ti­ti­ons­ni­veau im privaten wie öffent­li­chen Bereich ein­her­gehe. Die man­gelnde Inves­ti­tion in Bildung, Infra­struk­tur und For­schung wird Deutsch­land vor­ge­hal­ten. In vielen Emp­feh­lun­gen an die Mit­glied­staa­ten spielen Bildung, Beschäf­ti­gung, Ver­bes­se­run­gen für die Lage von Frauen am Arbeits­markt und von benach­tei­lig­ten Per­so­nen­grup­pen, Pension und Rente sowie die Frage des Ren­ten­ein­tritts­al­ters, der Zustand des Gesund­heits­we­sens, bis hin zur Steu­er­po­li­tik eine gewich­tige Rolle, d.h. ziemlich Vieles von dem, was wir aus sozi­al­po­li­ti­schen Bau­käs­ten kennen.

Natür­lich kann und muß man fragen, was diese Emp­feh­lun­gen bringen. Berichte weisen dar­auf­hin, dass nur ein geringer Teil der Emp­feh­lun­gen anschlie­ßend in den natio­na­len Poli­ti­ken verfolgt und umge­setzt werden. Ande­rer­seits wird von Ver­tre­tern und Ver­tre­te­rin­nen aus Minis­te­rien der Mit­glied­staa­ten berich­tet, dass der jähr­li­che Ver­gleich und Aus­tausch, die offene Benen­nung von Defi­zi­ten Schritt für Schritt zu einem größeren Augen­merk auf diese Emp­feh­lun­gen führt. Es wird von­ein­an­der gelernt. Ein Beispiel für Deutsch­land ist hier der Ausbau der Kinder- und Klein­kin­der­be­treu­ungs­stät­ten, die euro­päi­sche Vor­bil­der hat und in vielen Jahren in den Emp­feh­lun­gen an Deutsch­land eine pro­mi­nente Rolle gespielt haben.

Die Kirchen in Europa können sich in diesen Prozeß ein­brin­gen. Kirchen können die Emp­feh­lun­gen über­prü­fen und beur­tei­len, welche von ihnen sie gegen­über der eigenen Regie­rung ver­stär­ken und unter­strei­chen wollen, oder gegen­über der Euro­päi­schen Kom­mis­sion anmahnen, welche sie ver­mis­sen, wie es die EKD und die Diakonie Deutsch­land auch tun.

Eine der kri­ti­schen und ent­schei­den­den Haupt­fra­gen gegnüber dem euro­päi­schen Semester ist aller­dings, ob sein Haupt­au­gen­merk nicht letzt­lich auf der Kon­so­li­die­rung der natio­na­len Haus­halte liegt, so dass alle sozi­al­po­li­ti­schen Emp­feh­lun­gen nach­ran­gig und nur unter diesem Vor­be­halt getrof­fen werden. Das ist derzeit eine der Grund­aus­ein­an­der­set­zun­gen in der EU und viel­leicht etwas für einen anderen und weiteren Blog.