Noch unmit­tel­bar bevor am 23. Sep­tem­ber die Han­dels­mi­nis­ter der EU über die Rati­fi­zie­rung des Com­pre­hen­siv Economic Trade Agree­ment – CETA – zwischen der EU und Kanada ent­schei­den, ist das Ergebnis wei­ter­hin unklar. Noch Anfang der Woche hat sich der Par­tei­kon­vent der SPD für die Rati­fi­zie­rung aus­ge­spro­chen. Der Eindruck bleibt, dass diese Ent­schei­dung wohl eher von par­tei­tak­ti­schen Über­le­gun­gen geleitet war. Der SPD-Konvent hat diese Ent­schei­dung daher auch mit Bedin­gun­gen und weiter bestehen­den Vor­be­hal­ten ver­bun­den und damit deutlich gemacht, dass die Einwände der Kritiker/innen in Bezug auf die Rege­lun­gen zum Inves­ti­ti­ons­schutz, den wirk­sa­men Schutz von Arbeit­neh­mer­rech­ten und öko­lo­gi­schen Stan­dards sowie die öffent­li­che Daseins­vor­sorge durch den vor­lie­gen­den Ver­trags­text kei­nes­wegs über­zeu­gend aus­ge­räumt wurden. Bestä­tigt wurden diese übrigens weit­ge­hend auch von der Grund­wer­te­kom­mis­sion beim SPD-Par­tei­vor­stand in deren Posi­ti­ons­pa­pier zum Frei­han­dels­ab­kom­men CETA vom Sep­tem­ber 2016.

Ange­sichts der weit­ge­hen­den Einigung darüber, dass eine Neu­auf­nahme von Ver­hand­lun­gen nicht in Frage komme, bleibt allen­falls die Hoffnung auf „recht­li­che Klar­stel­lung und Zusatz­er­klä­run­gen“. Wie rechts­ver­bind­lich diese sein werden und wie weit die nach wie vor bestehen­den „unklaren Rechts­be­griffe“ prä­zi­siert werden können, bleibt unsicher. Ent­schei­dend
wird letzt­lich sein, was im Ver­trags­text selbst steht. Auch die öster­rei­chi­sche SPÖ teilt dies­be­züg­li­che Zweifel. Die Zustim­mung Öster­reichs ist daher eben­falls wei­ter­hin unsicher.

Die gesell­schaft­li­che Debatte und poli­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung auch über die Bedeu­tung der ange­kün­dig­ten  vor­läu­fi­gen Inkraft­set­zung des Ver­tra­ges wird wei­ter­ge­hen. Dazu leistet der Evan­ge­li­sche Verband Kirche Wirt­schaft Arbeits­welt (KWA) mit seiner neuesten Ver­öf­fent­li­chung einen deut­li­chen Beitrag und bezieht klar Position. Er macht die Lebens­dien­lich­keit wirt­schaft­li­chen Handels zum Maßstab und stellt fest, dass Han­dels­ab­kom­men im stärks­ten Wirt­schafts­raum der Welt, die den Anspruch erheben, sehr weit­ge­hend in die ord­nungs­po­li­ti­sche Gestal­tung des globalen Handels ein­zu­grei­fen, sich auch an ihrem poten­zi­el­len Beitrag zur Bewäl­ti­gung globaler Her­aus­for­de­run­gen messen lassen müssen, wie z.B. der Bekämp­fung des Kli­ma­wan­dels oder der Errei­chung der Ziele nach­hal­ti­ger Ent­wick­lung (Sus­tainab
le Deve­lo­p­ment Goals, SDGs, der UN von 2015). Dies sieht der KWA durch die geplan­ten Han­dels­ver­träge mit Kanada – und vor­aus­sicht­lich zu einem späteren Zeit­punkt doch auch mit den USA – nicht gewähr­leis­tet.

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Aufgrund der Aktua­li­tät des Themas hat der epd auch einer Ver­öf­fent­li­chung der PDF auf der Homepage des KWA zuge­stimmt.

Hier lesen: https://www.kwa-ekd.de/blog/2016/09/epd-dokumenation-zu-freihandelsabkommen-erschienen