Am 10. 10. 2016 haben sich zehn euro­päi­sche Finanz­mi­nis­ter auf die Eck­punkte einer Finanz­trans­ak­ti­ons­steuer (FTS) geeinigt. Damit kommt das Projekt zur Ein­füh­rung der FTS ent­schei­dend voran. Dies begrüßen wir als Mitglied der Kampagne „Steuer gegen Armut“.

Nach etlichem zivil­ge­sell­schaft­li­chen Enga­ge­ment, langen Durst­stre­cken und Ver­hand­lun­gen, gibt es endlich einen Durch­bruch. Die Poli­ti­schen Bedenken scheinen endlich aus­ge­räumt und nun kann die Arbeits­ebene die letzten unge­klär­ten Fragen angehen.

Auf dem Treffen wurden tech­ni­sche Arbeits­grup­pen gebildet, die ver­tie­fende Analysen zu einigen Rege­lun­gen bis Dezember liefern müssen. Vor allem Belgien und Slo­we­nien wünsch­ten sich diese Analysen. Eben­falls bis Dezember wird die Euro­päi­sche Kom­mis­sion ihren end­gül­ti­gen Richt­li­ni­en­ent­wurf, welcher auf den Beschlüs­sen der zehn Finanz­mi­nis­ter basiert, dem Ecofin zum Beschluss vorlegt.

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Inhalt­lich ent­spricht der gefun­dene Kom­pro­miss nicht ganz unseren Wünschen und wir hätten uns mehr gewünscht. Aus unserer Sicht Beson­ders pro­ble­ma­tisch ist, dass die stu­fen­weise Ein­füh­rung einiger Rege­lun­gen ohne kon­kre­ten Zeitplan für die voll­stän­dige Ein­füh­rung beschlos­sen wurde und Anleihen, Inter­ban­ken­kre­dite und Repos komplett aus­ge­nom­men sind. Gerade die letzten beiden Aus­nah­men sind Zuge­ständ­nisse an die Finanz­in­dus­trie. Hier sollten im rest­li­chen Ver­hand­lungs­pro­zess noch Ver­bes­se­run­gen erreicht werden. Auf jeden Fall müssen sich die Finanz­mi­nis­ter weiteren Ver­wäs­se­run­gen der Finanz­in­dus­trie wider­set­zen.

Dennoch enthält der Kom­pro­miss wichtige, positive Punkte:

1. Wird durch die Kom­bi­na­tion von Ausgabe- und Resi­denz­prin­zip die legale Steu­er­um­ge­hung stark ein­ge­schränkt.

2. Müssen Käufer und Ver­käu­fer die Steuer ent­rich­ten.

3. Wird bei Futures und Swaps der Nomi­nal­wert oder Markt­wert des Papiers besteu­ert und nicht die viel nied­ri­ger Prämie.

4. Im Prinzip fallen alle Derivate unter die Besteue­rung. Die Aus­nah­men sind eng auf solche begrenzt, die sich zu 100 Prozent auf Staats­schul­den beziehen. Damit entfällt ein Großteil der Umsätze an den Finanz­märk­ten unter die Besteue­rung.

Durch diese posi­ti­ven Punkte ist es erst möglich, dass die FTS über­haupt regu­lie­rend auf Finanz­märkte wirken kann. Nur damit wir sie zu einem Baustein in einem not­wen­di­gen Gesamt­kon­zept der Regu­lie­rung der Finanz­märkte, deren Not­wen­dig­keit in der Finanz­krise 2007/2008 über­deut­lich wurde. Der positive Neben­ef­fekt sind Steu­er­ein­nah­men, welche für andere Probleme genutzt werden können. Mit dem Geld stehen endlich Mittel zur Ver­fü­gung, welche die natio­nale wie inter­na­tio­nale Armuts­be­kämp­fung und den Kli­ma­schutz finan­zie­ren können.