..die Anfänge des rechtlichen Sonntagsschutzes bei Kaiser Konstantin im Jahr 321 wurzeln?

Die erste rechtliche Festschreibung des arbeitsfreien Sonntags stammt aus dem Jahre 321 und wurde von Kaiser Konstantin dem Großen erlassen:

„Der Kaiser Konstantin an A. Helpidius. Alle Richter, die Bevölkerung der Städte und die gesamte Erwerbstätigkeit sollen am verehrungswürdigen Tag der Sonne ruhen. Die Bauern allerdings sollen frei und ungehindert der Bestellung der Felder nachgehen, da es häufig vorkommt, dass kein Tag geeigneter ist, den Getreidesamen den Furchen und die Weinstocksetzlinge den Löchern anzuvertrauen; damit nicht etwa die Gunst des Augenblicks, von himmlischer Vorsehung beschieden, verpasst werde“ (Erlass des Kaisers Konstantin vom 3. März 321)

Aus dem Erlass geht hervor, dass zur Zeit Konstantins die siebentägige Woche bereits allgemein den Rhythmus des Alltagslebens prägte. Aus der Erwähnung des „Tags der Sonne“ lässt sich vermuten, dass es sich dabei um die Planetenwoche gehandelt hat. Den damals bekannten sieben Planeten wurde jeweils ein Wochentag zugeordnet. Auch Sonne und Mond wurden dabei zu den Planeten gezählt.

Der staatliche Sonntagsschutz hatte bei Konstantin weder eine spezifisch christliche noch eine besondere heidnische Begründung. Es bestand aber offenkundig Regelungsbedarf im Blick auf eine gesamtgesellschaftliche Rhythmisierung des Alltags, und der von Konstantin dafür festgelegte Tag war sowohl für Christen als Auferstehungstag als auch für Heiden als Tag der Sonne aus je eigenen Gründen hierfür anknüpfungsfähig.

Dass von Anfang an der Sonntag besonders als Festtag der Freiheit in der öffentlichen Wahrnehmung ausgezeichnet war, wird durch einen Erlass deutlich, der von Konstantin am 3. Juli 321 herausgegeben wurde:

„So wie es sehr unangebracht schien, den durch die ihm gezollte Verehrung ausgezeichneten Sonnentag mit Gerichtsstreitigkeiten und schädlichen Parteikämpfen zuzubringen, so ist es schön und erfreulich, an diesem Tage vor allem ‚votiva‘ (Gelübde oder Gebete) zu erfüllen. Und darum sollen alle die Erlaubnis haben, am Feiertag Sklaven abzutreten und freizulassen, und es soll nicht verboten sein, darüber das Protokoll aufzunehmen“ (Erlass des Kaisers Konstantin vom 3. Juli 321).

Dr. Ralf Stroh
Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung
Albert-Schweitzer-Str. 113–115
55128 Mainz
Tel: 06131 28744-56
E-Mail