..die Anfänge des recht­li­chen Sonn­tags­schut­zes bei Kaiser Kon­stan­tin im Jahr 321 wurzeln?

Die erste recht­li­che Fest­schrei­bung des arbeits­freien Sonntags stammt aus dem Jahre 321 und wurde von Kaiser Kon­stan­tin dem Großen erlassen:

„Der Kaiser Kon­stan­tin an A. Hel­pi­dius. Alle Richter, die Bevöl­ke­rung der Städte und die gesamte Erwerbs­tä­tig­keit sollen am ver­eh­rungs­wür­di­gen Tag der Sonne ruhen. Die Bauern aller­dings sollen frei und unge­hin­dert der Bestel­lung der Felder nach­ge­hen, da es häufig vorkommt, dass kein Tag geeig­ne­ter ist, den Getrei­de­sa­men den Furchen und die Wein­stock­setz­linge den Löchern anzu­ver­trauen; damit nicht etwa die Gunst des Augen­blicks, von himm­li­scher Vor­se­hung beschie­den, verpasst werde“ (Erlass des Kaisers Kon­stan­tin vom 3. März 321)

Aus dem Erlass geht hervor, dass zur Zeit Kon­stan­tins die sie­ben­tä­gige Woche bereits all­ge­mein den Rhythmus des All­tags­le­bens prägte. Aus der Erwäh­nung des „Tags der Sonne“ lässt sich vermuten, dass es sich dabei um die Pla­ne­ten­wo­che gehan­delt hat. Den damals bekann­ten sieben Planeten wurde jeweils ein Wochen­tag zuge­ord­net. Auch Sonne und Mond wurden dabei zu den Planeten gezählt.

Der staat­li­che Sonn­tags­schutz hatte bei Kon­stan­tin weder eine spe­zi­fisch christ­li­che noch eine beson­dere heid­ni­sche Begrün­dung. Es bestand aber offen­kun­dig Rege­lungs­be­darf im Blick auf eine gesamt­ge­sell­schaft­li­che Rhyth­mi­sie­rung des Alltags, und der von Kon­stan­tin dafür fest­ge­legte Tag war sowohl für Christen als Auf­er­ste­hungs­tag als auch für Heiden als Tag der Sonne aus je eigenen Gründen hierfür anknüp­fungs­fä­hig.

Dass von Anfang an der Sonntag beson­ders als Festtag der Freiheit in der öffent­li­chen Wahr­neh­mung aus­ge­zeich­net war, wird durch einen Erlass deutlich, der von Kon­stan­tin am 3. Juli 321 her­aus­ge­ge­ben wurde:

„So wie es sehr unan­ge­bracht schien, den durch die ihm gezollte Ver­eh­rung aus­ge­zeich­ne­ten Son­nen­tag mit Gerichts­strei­tig­kei­ten und schäd­li­chen Par­tei­kämp­fen zuzu­brin­gen, so ist es schön und erfreu­lich, an diesem Tage vor allem ‚votiva‘ (Gelübde oder Gebete) zu erfüllen. Und darum sollen alle die Erlaub­nis haben, am Feiertag Sklaven abzu­tre­ten und frei­zu­las­sen, und es soll nicht verboten sein, darüber das Pro­to­koll auf­zu­neh­men“ (Erlass des Kaisers Kon­stan­tin vom 3. Juli 321).

Dr. Ralf Stroh
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