Auch bei diesem Kir­chen­tag in Dortmund ist es möglich, eine Reso­lu­tion über den Kir­chen­tag ver­ab­schie­den zu lassen. Reso­lu­tio­nen sind Wil­lens­be­kun­dun­gen von Kir­chen­tags­teil­neh­men­den, die per ­Abstim­mun­gen in the­ma­ti­schen Ver­an­stal­tun­gen bzw. durch Unter­schrif­ten im Markt der Mög­lich­kei­ten beschlos­sen werden. Sie sind wesent­li­che Mit­be­stim­mungs- und Betei­li­gungs­for­men, aber keine Äuße­run­gen des Deut­schen Evan­ge­li­schen Kir­chen­ta­ges selbst.

Jede und jeder Teil­neh­mende kann Reso­lu­tio­nen ein­brin­gen, wenn er den auf dieser Seite beschrie­be­nen Ver­fah­rens­re­geln folgt. Fragen zum Ver­fah­ren beant­wor­tet der Kir­chen­tag gern unter resolutionen@kirchentag.de.

Ein­rei­chung eines Reso­lu­ti­ons­an­tra­ges
Reso­lu­ti­ons­an­träge werden aus­schließ­lich per E‑Mail an: resolutionen@kirchentag.de
Die elek­tro­ni­sche Ein­rei­chung ist ab 1. Mai 2019 und bis spä­tes­tens 24 Stunden vor Beginn der vor­ge­schla­ge­nen Ver­an­stal­tung möglich.
Berech­tigt zur Antrag­stel­lung sind nur ange­mel­dete Kir­chen­tags­teil­neh­mende (Ein­zel­per­so­nen und Gruppen).

Hier finden Sie die gesam­mel­ten Infor­ma­tio­nen zum Resoul­ti­ons­ver­fah­ren auf dem Kir­chen­tag DEKT37_Resolutionen_auf_dem_Kirchentag

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