Am Dienstag, den 5. November, wurde das lang erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Sanktionierungspraxis in den Jobcentern bekanntgegeben: die Hartz-IV-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig.
Der Evangelische Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt (KWA) begrüßt das Urteil und fordert zugleich weitere Schritte: „Wir dürfen keinem einzigen Menschen sein Existenzminimum verwehren. Ein Minimum darf man nicht kürzen!“ so die Vorsitzende Gudrun Nolte.
Ansprechpartner
Letzte Artikel von Nora Langerock-Siecken (Alle anzeigen)
- 5000 Brote: Neuste Entwicklungen aus den unterstützten Projekten - 28. November 2019
- Sanktionen haben ausgedient! – Pressemitteilung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts - 7. November 2019
- 2. Nachhaltigkeitsforum der EKD am 9.9.2019 zum Thema Nachhaltige Ernährung. - 31. Juli 2019