Am Dienstag, den 5. November, wurde das lang erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Sanktionierungspraxis in den Jobcentern bekanntgegeben: die Hartz-IV-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig.

Der Evangelische Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt (KWA) begrüßt das Urteil und fordert zugleich weitere Schritte: „Wir dürfen keinem einzigen Menschen sein Existenzminimum verwehren. Ein Minimum darf man nicht kürzen!“ so die Vorsitzende Gudrun Nolte.

Pressemitteilung

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