Abrechnung mit einem nationalsozialistischen Begriff in den Kirchen in Deutschland
Eingabe an die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 15. Mai 2020
Text der Eingabe:

Sehr geehrte Frau Präses!
Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Verfasser dieser Eingabe sind Sozialpfarrer und Sozialwissenschaftler i.R. und waren während ihres Berufslebens jahrzehntelang im Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt (KDA) der Evangelischen Kirche von Westfalen tätig, insgesamt 123 Jahre.

Seit 1998 treffen wir uns regelmäßig zu Gesprächen über sozialethische Grundfragen in Gesellschaft und Kirche. Daraus sind mehrere gemeinsame Buchveröffentlichungen entstanden. Kontinuierlich haben wir uns all die Jahre auch mit der Kirche als Arbeitswelt befasst, deren sozialethischen Implikationen und Veränderungsprozessen. Als evangelische Sozialethiker sind wir immer eingetreten für die Teilnahme von Kirche und Diakonie am Tarifvertragswesen wie es in unserer Sozialgeschichte entstanden ist sowie für hoch entwickelte Formen der Mitbestimmung der Mitarbeitenden.

In der Entwicklung der kirchlichen Arbeitswelt spielte und spielt rechtlich und faktisch der Begriff Dienstgemeinschaft eine zentrale Rolle. Die Erkenntnisse und Erfahrungen der letzten Jahre zeigen uns, dass die Verwendung dieses Begriffs vor allem aus historischen, aber auch aus theologisch-ethischen, empirischen und verfassungsrechtlichen Gründen eine nicht tragbare Hypothek für die Kirche darstellt. Wir richten deshalb diese Eingabe an die Kirchenleitun der EKvW.

Wir bitten Sie eindringlich, ja wir fordern Sie nachdrücklich auf, durch entsprechende Beschlussfassungen zu bewirken, dass der Begriff „Dienstgemeinschaft“ in Kirche und Diakonie aufgegeben wird und aus allen einschlägigen Gesetzen, Verlautbarungen und offiziellen Äußerungen in Kirche und Diakonie entfernt wird und zukünftig nie mehr verwendet werden soll.

Wolfgang Belitz, Sozialpfarrer i.R. / Jürgen Klute, Sozialpfarrer i.R. / Dr. Hans-Udo Schneider, Sozialpfarrer i.R. / Walter Wendt-Kleinberg, Sozialwissenschaftler

Die vollständige Eingabe können Sie hier nachlesen.


 

Prof. Dr. Hartmut Kreß lehrt Ethik in der Universität Bonn und hat einen Text zu der Eingabe verfasst:


Die Eingabe enthält fünf Abschnitte. In der Vorrede fordern die vier Autoren die westfälische evangelische Kirchenleitung dazu auf, durch “Beschlussfassung zu bewirken, dass der Begriff ‚Dienstgemeinschaft‘ in Kirche und Diakonie aufgegeben und aus allen einschlägigen Gesetzen, Verlautbarungen und offiziellen Äußerungen in Kirche und Diakonie entfernt wird”. Er stelle für die Kirche “eine nicht tragbare Hypothek” dar.

Die Autoren begründen ihre Forderung im ersten Abschnitt ihres Textes damit, dass das Wort “Dienstgemeinschaft” dem Arbeitsrecht des NS-Staats entstammt. Ein wichtiger Beleg ist das “Gesetz zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Betrieben und Verwaltungen” vom 23. März 1934. Infolge des Gesetzes wurden die aus der Weimarer Republik stammenden Tarifverträge abgelöst und durch staatlich erlassene Entgeltordnungen ersetzt. Im öffentlichen Dienst sollte – so lautete im Anschluss z.B. der Wortlaut im Jahr 1938 – “eine Dienstgemeinschaft im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung” herrschen, die sich auf das “Verhalten” der Beschäftigten “in und außer dem Dienst” auszuwirken habe. Die Kirchen und die christlichen Wohlfahrtsverbände, d.h. die “Innere Mission” (evang.) und die “Caritas” (kathol.), haben den NS-Begriff der Dienstgemeinschaft damals zügig übernommen. Gegen die damit verbundene Entmachtung der Gewerkschaften hatten sie keinerlei Vorbehalte; im Gegenteil.

Den Text von Prof. Dr. Kreß können Sie hier weiterlesen.