Abrech­nung mit einem natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Begriff in den Kirchen in Deutsch­land
Eingabe an die Kir­chen­lei­tung der Evan­ge­li­schen Kirche von West­fa­len vom 15. Mai 2020
Text der Eingabe:

Sehr geehrte Frau Präses!
Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Ver­fas­ser dieser Eingabe sind Sozi­al­pfar­rer und Sozi­al­wis­sen­schaft­ler i.R. und waren während ihres Berufs­le­bens jahr­zehn­te­lang im Kirch­li­chen Dienst in der Arbeits­welt (KDA) der Evan­ge­li­schen Kirche von West­fa­len tätig, ins­ge­samt 123 Jahre.

Seit 1998 treffen wir uns regel­mä­ßig zu Gesprä­chen über sozi­al­ethi­sche Grund­fra­gen in Gesell­schaft und Kirche. Daraus sind mehrere gemein­same Buch­ver­öf­fent­li­chun­gen ent­stan­den. Kon­ti­nu­ier­lich haben wir uns all die Jahre auch mit der Kirche als Arbeits­welt befasst, deren sozi­al­ethi­schen Impli­ka­tio­nen und Ver­än­de­rungs­pro­zes­sen. Als evan­ge­li­sche Sozi­al­ethi­ker sind wir immer ein­ge­tre­ten für die Teil­nahme von Kirche und Diakonie am Tarif­ver­trags­we­sen wie es in unserer Sozi­al­ge­schichte ent­stan­den ist sowie für hoch ent­wi­ckelte Formen der Mit­be­stim­mung der Mit­ar­bei­ten­den.

In der Ent­wick­lung der kirch­li­chen Arbeits­welt spielte und spielt recht­lich und faktisch der Begriff Dienst­ge­mein­schaft eine zentrale Rolle. Die Erkennt­nisse und Erfah­run­gen der letzten Jahre zeigen uns, dass die Ver­wen­dung dieses Begriffs vor allem aus his­to­ri­schen, aber auch aus theo­lo­gisch-ethi­schen, empi­ri­schen und ver­fas­sungs­recht­li­chen Gründen eine nicht tragbare Hypothek für die Kirche dar­stellt. Wir richten deshalb diese Eingabe an die Kir­chen­lei­tun der EKvW.

Wir bitten Sie ein­dring­lich, ja wir fordern Sie nach­drück­lich auf, durch ent­spre­chende Beschluss­fas­sun­gen zu bewirken, dass der Begriff „Dienst­ge­mein­schaft“ in Kirche und Diakonie auf­ge­ge­ben wird und aus allen ein­schlä­gi­gen Gesetzen, Ver­laut­ba­run­gen und offi­zi­el­len Äuße­run­gen in Kirche und Diakonie entfernt wird und zukünf­tig nie mehr ver­wen­det werden soll.

Wolfgang Belitz, Sozi­al­pfar­rer i.R. / Jürgen Klute, Sozi­al­pfar­rer i.R. / Dr. Hans-Udo Schnei­der, Sozi­al­pfar­rer i.R. / Walter Wendt-Klein­berg, Sozi­al­wis­sen­schaft­ler

Die voll­stän­dige Eingabe können Sie hier nach­le­sen.


 

Prof. Dr. Hartmut Kreß lehrt Ethik in der Uni­ver­si­tät Bonn und hat einen Text zu der Eingabe verfasst:


Die Eingabe enthält fünf Abschnitte. In der Vorrede fordern die vier Autoren die west­fä­li­sche evan­ge­li­sche Kir­chen­lei­tung dazu auf, durch „Beschluss­fas­sung zu bewirken, dass der Begriff ‚Dienst­ge­mein­schaft‘ in Kirche und Diakonie auf­ge­ge­ben und aus allen ein­schlä­gi­gen Gesetzen, Ver­laut­ba­run­gen und offi­zi­el­len Äuße­run­gen in Kirche und Diakonie entfernt wird“. Er stelle für die Kirche „eine nicht tragbare Hypothek“ dar.

Die Autoren begrün­den ihre For­de­rung im ersten Abschnitt ihres Textes damit, dass das Wort „Dienst­ge­mein­schaft“ dem Arbeits­recht des NS-Staats ent­stammt. Ein wich­ti­ger Beleg ist das „Gesetz zur Ordnung der Arbeit in öffent­li­chen Betrie­ben und Ver­wal­tun­gen“ vom 23. März 1934. Infolge des Gesetzes wurden die aus der Weimarer Republik stam­men­den Tarif­ver­träge abgelöst und durch staat­lich erlas­sene Ent­gelt­ord­nun­gen ersetzt. Im öffent­li­chen Dienst sollte – so lautete im Anschluss z.B. der Wortlaut im Jahr 1938 – „eine Dienst­ge­mein­schaft im Sinne der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Welt­an­schau­ung“ herr­schen, die sich auf das „Ver­hal­ten“ der Beschäf­tig­ten „in und außer dem Dienst“ aus­zu­wir­ken habe. Die Kirchen und die christ­li­chen Wohl­fahrts­ver­bände, d.h. die „Innere Mission“ (evang.) und die „Caritas“ (kathol.), haben den NS-Begriff der Dienst­ge­mein­schaft damals zügig über­nom­men. Gegen die damit ver­bun­dene Ent­mach­tung der Gewerk­schaf­ten hatten sie kei­ner­lei Vor­be­halte; im Gegen­teil.

Den Text von Prof. Dr. Kreß können Sie hier wei­ter­le­sen.