Mitbestimmen!
Betriebsrat und Mitarbeitervertretung werden neu gewählt
Sie haben ein offenes Ohr für Probleme, sind Krisenmanager und Trostspenderin, führen harte Verhandlungen und bringen konstruktive Ideen ein. Egal ob im Unternehmen, bei Diakonie oder Kirche – die Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeitenden haben vielfältige Aufgaben.
In diesem Jahr werden alle diese Gremien neu gewählt. Die Stimmabgabe für die neuen Mitarbeitervertretungen (MAV) findet im Zeitraum Januar bis April statt, für die Betriebsräte (BR) zwischen März und Mai. Erstmals seit langer Zeit werden beide Gremien im selben Jahr neu aufgestellt.
Dies nehmen wir zum Anlass, die Arbeit von MAV und BR aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten. So kommen engagierte Gremienvertreter*innen zu Wort, Geschichtliches wie Aktuelles wird verständlich erklärt und einzelne Themen wie z.B. der Aspekt der Macht aufgegriffen. Mitbestimmung ist wertvoll. Also – lesen Sie rein!
Wenn Sie sich als Kandidat*in aufstellen lassen möchte, rechtliche Fragen rund um die Wahl haben oder bereits Teil einer MAV bzw. eines BR sind und sich weiterbilden möchten, finden Sie beispielsweise bei den entsprechenden Verbänden weitere Informationen: beim Verband Kirchlicher Mitarbeitender (vkm) oder beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und seinen Einzelgewerkschaften.
Jede Woche ein Beitrag des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt der Evang.-Luth. Kirche in Bayern auf der Website „mitbestimmen!“ zum Lesen und Herunterladen. Die ersten 4 Beiträge haben wir hier zusammengefasst:
1. Beitrag: Mitbestimmung stärkt Demokratie
aus dem KDA BAYERN: Zum Jahresauftakt bewegt sich viel in punkto Mitbestimmung in Betrieben und kirchlichen Einrichtungen. Vom 1. Januar bis 30. April finden die Wahlen zur Mitarbeitervertretung (MAV) in der bayerischen Kirche und Diakonie statt und vom 1. März bis 31. Mai die Betriebsratswahlen. kda, afa und EAG unterstützen zusammen mit der Kirchenleitung die Wahlen und alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich vor Ort zur Wahl stellen. Dazu veröffentlichen wir auf unserer Website jede Woche Artikel, Interviews und Infoblocks zu den aktuellen Themen und Herausforderungen.
Viele Fragen – wir geben Antworten
Was muss man eigentlich alles können als Gewählte*r? Wie gehen Mitarbeitervertretungen und Betriebsrät*innen mit den Themen Datenschutz und Überwachung, mit der fortschreitenden Digitalisierung oder Konflikten um? Wie hat sich betriebliche Mitbestimmung im Laufe der Jahre entwickelt und wie wirken sich Neuerungen wie das Betriebsräte-Modernisierungsgesetz aus? Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Betriebsrat und Mitarbeitervertretung? Dazu haben wir Interviews mit Experten und Expertinnen vor Ort geführt, die sich auskennen. Ab heute gibt es jede Woche einen Beitrag dazu auf unserer Website „mitbestimmen!“ zum Lesen und Herunterladen.
2. Beitrag: „Fast keine Entscheidung ohne MAV“ – Interview mit Gerda Keilwerth
NÜRNBERG. Gerda Keilwerth steht für 35 Jahre Mitarbeitervertretung (MAV) und 20 Jahre Erfahrung beim Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (vkm). Der kda Bayern hat die heutige Regionalbeauftragte des vkm-Bayern nach ihren vielfältigen Erfahrungen mit MAV-Arbeit und den anstehenden Wahlen in Kirche und Diakonie befragt.
kda: Wo sehen Sie im Prozess der Mitbestimmung, Mitsprache, Beratung der MAVen die demokratischen Elemente ?
Keilwerth: Die MAV vertritt die Mitarbeiterschaft gegenüber der Dienststellenleitung. Das ist ihre durch das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) definierte Aufgabe. Ab fünf Wahlberechtigten hat der Dienstgeber dafür zu sorgen, dass die Wahl angeboten wird. Es liegt nicht in seiner Entscheidungshoheit, ob es eine MAV gibt oder nicht. Wenn eine Einrichtungsleitung die vielfältigen Rechte und Aufgaben der MAV ernst nimmt, kann fast keine Entscheidung ohne MAV, also ohne die Interessenvertretung der Mitarbeitenden, getroffen werden.
3. Beitrag: „Mitbestimmen!“ – Evangelischer Aufruf zu den Betriebsrats- und Mitarbeitervertretungswahlen
NÜRNBERG. 2022 ist ein wichtiges Jahr für die Mitbestimmung: Von März bis Mai finden bundesweit Betriebsratswahlen statt, bereits von Januar bis April wählen die Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie ihre Mitarbeitervertretungen. Millionen Menschen in Deutschland haben in den kommenden Monaten die Möglichkeit, mit ihrem Kreuz auf dem Wahlzettel ihr Arbeitsumfeld ganz konkret mitzugestalten. Evangelische Einrichtungen und Verbände rufen auf, sich als Kandidat*in aufstellen zu lassen und/oder wählen zu gehen.
Mitbestimmung ist Teil einer lebendigen Demokratie!
Ohne Interessensvertretung haben Beschäftigte keine Stimme. Ein Betriebsrat oder eine Mitarbeitervertretung machen Beschäftigte erst ausdrucks- und handlungsfähig. Mitbestimmung ist ein Recht, das man Mitarbeitenden nicht vorenthalten darf. Deshalb stellen wir uns entschieden gegen jede Form der Behinderung der Arbeit von Betriebsrät*innen oder Mitarbeitervertretungen. Nein zu allen Versuchen, Arbeitnehmervertreter*innen zu entmutigen, zu bedrohen und zu mobben!
4. Beitrag: Betriebsräte der Kirche heißen Mitarbeitervertretung
BAYERN. In diesem dreiteiligen Beitrag geht es in den folgenden Tagen um grundsätzliche Fragen der Mitarbeiter- und Arbeitnehmervertretung: Was sind die Unterschiede in kirchlichen Einrichtungen und privatweirtschaftlichen Betrieben? Auf welche rechtsgrundlagen stützt sich die Demokratie im Betrieb? Und: Welche Herausforderungen begegnen den gewählten Vertreter*innen? Lesen Sie heute Teil 1: Betriebsräte der Kirche heißen Mitarbeitervertretung
Bekenntnis der Christlichen Sozialethik
Turnusmäßig rufen auch die Kirchen in diesem Jahr dazu auf, vom Wahlrecht bei den alle vier Jahre stattfindenden Betriebsrats- und Mitarbeitervertretungswahlen Gebrauch zu machen. Sie sind sich ökumenisch einig, dass gerade in kritischen Zeiten die Möglichkeit zur Mitbestimmung wahrgenommen werden muss und damit die Rechte der Beschäftigten gestärkt werden. Die Christliche Sozialethik bekennt sich zur betrieblichen Mitbestimmung als einem bewährten Gut der Sozialen Marktwirtschaft.
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