Mitbestimmen!

Betriebsrat und Mitarbeitervertretung werden neu gewählt

Sie haben ein offenes Ohr für Probleme, sind Krisenmanager und Trostspenderin, führen harte Verhandlungen und bringen konstruktive Ideen ein. Egal ob im Unternehmen, bei Diakonie oder Kirche – die Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeitenden haben vielfältige Aufgaben.
In diesem Jahr werden alle diese Gremien neu gewählt. Die Stimmabgabe für die neuen Mitarbeitervertretungen (MAV) findet im Zeitraum Januar bis April statt, für die Betriebsräte (BR) zwischen März und Mai. Erstmals seit langer Zeit werden beide Gremien im selben Jahr neu aufgestellt.

Dies nehmen wir zum Anlass, die Arbeit von MAV und BR aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten. So kommen engagierte Gremienvertreter*innen zu Wort, Geschichtliches wie Aktuelles wird verständlich erklärt und einzelne Themen wie z.B. der Aspekt der Macht aufgegriffen. Mitbestimmung ist wertvoll. Also – lesen Sie rein!

Wenn Sie sich als Kandidat*in aufstellen lassen möchte, rechtliche Fragen rund um die Wahl haben oder bereits Teil einer MAV bzw. eines BR sind und sich weiterbilden möchten, finden Sie beispielsweise bei den entsprechenden Verbänden weitere Informationen: beim Verband Kirchlicher Mitarbeitender (vkm) oder beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und seinen Einzelgewerkschaften.

 

 

In dieser Woche wieder drei weitere Beiträge des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt der Evang.-Luth. Kirche in Bayern auf der Website „mitbestimmen!“ zum Lesen und Herunterladen. 

 

 

Grundlagen der Mitbestimmung

BAYERN. Die Grundlage für eine menschenwürdige Gestaltung der Arbeits- und Sozialordnung bildet unser Grundgesetz. Daraus leitet sich das System der betrieblichen und tariflichen Mitbestimmung in der Arbeitswelt ab. Für die Kirchen gilt eine Sonderregelung.

Basis im Grundgesetz verankert

Der Schutz der Würde des Menschen im Grundgesetz(Art.1 Abs.1), die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art.2 Abs.1) das Gleichheitsgebot (Art.3) und die Berufsfreiheit (Art. 12) sind als individuelle Freiheitsrechte von großer Bedeutung für die Arbeitnehmenden. Sie müssen auch im Verhältnis Arbeitgeber – Arbeitnehmende beachtet werden. Die Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3) von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ist die Voraussetzung, um diese Freiheit durch kollektive Betätigung für alle Arbeitnehmende inhaltlich effektiv werden zu lassen. Aus ihr geht das Tarifvertragssystem vor. Es wird anerkannt, dass die Arbeitnehmenden nur kollektiv dem systembedingten Machtvorsprung der Arbeitgeber zu begegnen vermögen. Damit bedeutet Koalitionsfreiheit zugleich das Grundrecht auf Solidarisierung.

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MAV-Arbeit: Gemeinsam mehr erreichen

BAYERN. Seine Rechte zu kennen, ist die erste Voraussetzung für eine gute Verhandlungsposition. Das gilt auch für die Mitarbeitervertretung (MAV) und für eine gute Gesprächsbasis zwischen MAV und Leitung. Darüber hinaus gibt es weitere Faktoren im Umgang miteinander, die wesentlich sind für ein konstruktives Miteinander – auch und gerade wenn es Interessengegensätze gibt.

MAV-Arbeit nicht überall selbstverständlich

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben erleben viele Frauen und Männer in den MAVs oft noch immer zu wenig Wertschätzung und Beachtung. Viele MAVs haben zu kämpfen, weil sie beispielsweise von der Dienststellenleitung über mitbestimmungsrelevante Angelegenheiten nicht informiert oder einfach übergangen werden. Vielerorts ist die Freistellung von der regulären Tätigkeit ein nicht endend wollender Konfliktherd. Dadurch nimmt die Motivation immer mehr ab, eigene Zeit und Kraft in die MAV-Arbeit zu investieren, oder überhaupt bereit zu einer Kandidatur zu sein. Nicht selten erleben gewählte Vertreter*innen Benachteiligungen, Anfeindungen und andere gesundheitsgefährdende Belastungen. In der Folge kann dies zum Burn-out-Syndrom oder anderen ernsthaften Erkrankungen führen.

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„Manchmal war ich mutig und habe viel verlangt.“ – Interview mit Gerda Keilwerth, Folge 2

NÜRNBERG. Gerda Keilwerth hat 35 Jahre Erfahrung als Mitarbeitervertreterin, war stellv. Vorsitzende im Gesamtausschuss Bayern für die Diakonie und berät heute als Regionalbeauftragte des Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (vkm) Mitarbeitendenvertretungen (MAV) in Kirche und Diakonie. Wir haben sie für die Reihe „mitbestimmen!“ zu ihrer Arbeit und ihren Praxiserfahrungen befragt. Heute geht es hier um die Aufgaben von MAVen und wie sie sich – auch im Zuge der Corona-Pandemie – verändert haben.

kda: Haben sich die Aufgaben und Herausforderungen der MAVen verändert und wenn ja, wie und wo insbesondere?

Keilwerth: Veränderungen hat es vor allem durch Arbeitsverdichtung, politische Rahmenvorgaben und neuen Zuschnitt der Arbeitsfelder gegeben. Die Ursache sind meistens externe Anforderungen. Die MAV muss wesentlich stärker als früher darauf achten, dass Mitarbeitende z.B. nicht unzulässig überwacht werden. Ansonsten gilt: Je tiefer man in das Thema Mitarbeitervertretung einsteigt, desto mehr Aufgaben entdeckt man. Auch die Mitarbeitenden haben sich geändert, kennen ihre eigenen Rechte besser als früher und wollen Unterstützung bei der Umsetzung. Somit benötigt ein „MAVler“ heute wesentlich mehr Detailkenntnisse und ein großes Wissen über gesetzliche Grundlagen

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 https://kda-bayern.de/mitbestimmen/