Mitbestimmen!

Betriebsrat und Mitarbeitervertretung werden neu gewählt

Sie haben ein offenes Ohr für Probleme, sind Krisenmanager und Trostspenderin, führen harte Verhandlungen und bringen konstruktive Ideen ein. Egal ob im Unternehmen, bei Diakonie oder Kirche – die Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeitenden haben vielfältige Aufgaben.
In diesem Jahr werden alle diese Gremien neu gewählt. Die Stimmabgabe für die neuen Mitarbeitervertretungen (MAV) findet im Zeitraum Januar bis April statt, für die Betriebsräte (BR) zwischen März und Mai. Erstmals seit langer Zeit werden beide Gremien im selben Jahr neu aufgestellt.

Dies nehmen wir zum Anlass, die Arbeit von MAV und BR aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten. So kommen engagierte Gremienvertreter*innen zu Wort, Geschichtliches wie Aktuelles wird verständlich erklärt und einzelne Themen wie z.B. der Aspekt der Macht aufgegriffen. Mitbestimmung ist wertvoll. Also – lesen Sie rein!

Wenn Sie sich als Kandidat*in aufstellen lassen möchte, rechtliche Fragen rund um die Wahl haben oder bereits Teil einer MAV bzw. eines BR sind und sich weiterbilden möchten, finden Sie beispielsweise bei den entsprechenden Verbänden weitere Informationen: beim Verband Kirchlicher Mitarbeitender (vkm) oder beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und seinen Einzelgewerkschaften.

 

 

In dieser Woche wieder drei weitere Beiträge des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt der Evang.-Luth. Kirche in Bayern auf der Website „mitbestimmen!“ zum Lesen und Herunterladen.

 

 

Wer bietet mehr: Betriebsverfassungsgesetz oder Mitarbeitervertretungsgesetz?

BAYERN. Welche Unterschiede gibt es zwischen der Mitarbeitervertretung der Evangelischen Kirche und den Betriebsräten in der Privatwirtschaft? Die Frage ist nicht selten, aber eine kurze und präzise Antwort darauf ist gar nicht so einfach. Wir bringen Licht ins Dunkel.

Ob es sich um einen privaten Betrieb oder kirchlichen Träger handelt, gewählt wird die betriebliche Interessenvertretung ab fünf Mitarbeitenden/Arbeitnehmenden. Sie sind in beiden Gesetzen gleichermaßen zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung bzw. dem Arbeitgeber verpflichtet. Auch weisen beide Rechtssysteme den Gremien Mitbestimmungsrechte in unterschiedlicher Abstufung der Stärke zu. Als wichtigste Voraussetzung haben Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen (MAV) gleichermaßen einen Anspruch darauf, rechtzeitig und umfassend über alle betrieblichen Angelegenheiten, für die sie zuständig sind, unterrichtet und informiert zu werden. Die Informationsrechte unterscheiden sich also formal nicht. Aber bei der Realisierung gibt es große Unterschiede. Ein Betriebsrat (BR) kann beispielsweise bei wiederholten Verstößen des Arbeitgebers das staatliche Arbeitsgericht anrufen. MAVen haben diese Möglichkeit nicht.

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Ökumenischer Aufruf zu den Betriebsratswahlen

HANNOVER. Mit einem ökumenischen Aufruf zu den vom 1. März bis 31. Mai 2022 stattfindenden Betriebsratswahlen in Deutschland appellieren die evangelische und katholische Kirche an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich aktiv daran zu beteiligen. „Betriebliche Mitbestimmung und die Sozialpartnerschaft sind Garanten für eine gelebte ökonomische und soziale Verantwortung in der Sozialen Marktwirtschaft. Es ist unsere christliche Überzeugung, dass der Mensch stets Subjekt und nicht Objekt seiner Arbeit ist, dass gute Arbeit zur Würde des Menschen als Person gehört“, schreiben die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Annette Kurschus, und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Dr. Georg Bätzing.

„Zeichen für eine menschenwürdige, solidarische und gerechte Arbeitswelt“

Vom 1. März bis 31. Mai 2022 finden in Deutschland wieder Betriebsratswahlen statt. Betriebliche Mitbestimmung und die Sozialpartnerschaft sind Garanten für eine gelebte ökonomische und soziale Verantwortung in der Sozialen Marktwirtschaft. Es ist unsere christliche Überzeugung, dass der Mensch stets Subjekt und nicht Objekt seiner Arbeit ist, dass gute Arbeit zur Würde des Menschen als Person gehört.

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„Die Kunst ist es, sich nicht frustrieren zu lassen.“ Interview mit Vinko Vrabec, Betriebsrat im Handel

ROSENHEIM. Wie geht es einem Betriebsrat im Einzelhandel? Die Branche ist nicht erst seit der Corona-Krise in schwerem Fahrwasser. Amazon und Co verdrängen stationäre Händler, der Umsatz wird mehr und mehr online gemacht. Für die Reihe „mitbestimmen“ hat der kda mit Vinko Vrabec über den Umgang mit Stellenabbau, schwierige Betriebsratsgründungen und die eigene Motivation gesprochen. Vrabec ist seit 16 Jahren Betriebsrat in der Rosenheimer Filiale des Elektrohändlers Media Markt.

kda: Herr Vrabec, was hat Sie ursprünglich motiviert, Betriebsrat zu werden, gab es da ein Schlüsselerlebnis?

Vinko Vrabec: Es ging eigentlich um Ungerechtigkeiten. Vor 16 Jahren sind wir in unserem Markt darauf gekommen, dass alle Kolleginnen und Kollegen verkehrt eingruppiert waren. Außerdem hatte der Verkaufsleiter damals einen Detektiv im Haus dafür eingesetzt, nicht nur Ladendiebe, sondern auch Mitarbeiter zu überwachen. Eine ziemliche Repressalie. Da haben wir einen Betriebsrat gegründet und ich habe mich zur Wahl gestellt. Nach der Betriebsratsgründung hat man den Detektiv dann irgendwann tatsächlich auch abgeschafft.

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 https://kda-bayern.de/mitbestimmen/