Mitbestimmen!

Betriebsrat und Mitarbeitervertretung werden neu gewählt

Sie haben ein offenes Ohr für Probleme, sind Kri­sen­ma­na­ger und Trost­spen­de­rin, führen harte Ver­hand­lun­gen und bringen kon­struk­tive Ideen ein. Egal ob im Unter­neh­men, bei Diakonie oder Kirche – die Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der Mit­ar­bei­ten­den haben viel­fäl­tige Aufgaben.
In diesem Jahr werden alle diese Gremien neu gewählt. Die Stimm­ab­gabe für die neuen Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tun­gen (MAV) findet im Zeitraum Januar bis April statt, für die Betriebs­räte (BR) zwischen März und Mai. Erstmals seit langer Zeit werden beide Gremien im selben Jahr neu auf­ge­stellt.

Dies nehmen wir zum Anlass, die Arbeit von MAV und BR aus ver­schie­de­nen Per­spek­ti­ven zu beleuch­ten. So kommen enga­gierte Gremienvertreter*innen zu Wort, Geschicht­li­ches wie Aktu­el­les wird ver­ständ­lich erklärt und einzelne Themen wie z.B. der Aspekt der Macht auf­ge­grif­fen. Mit­be­stim­mung ist wertvoll. Also – lesen Sie rein!

Wenn Sie sich als Kandidat*in auf­stel­len lassen möchte, recht­li­che Fragen rund um die Wahl haben oder bereits Teil einer MAV bzw. eines BR sind und sich wei­ter­bil­den möchten, finden Sie bei­spiels­weise bei den ent­spre­chen­den Ver­bän­den weitere Infor­ma­tio­nen: beim Verband Kirch­li­cher Mit­ar­bei­ten­der (vkm) oder beim Deut­schen Gewerk­schafts­bund (DGB) und seinen Ein­zel­ge­werk­schaf­ten.

 

 

In dieser Woche wieder drei weitere Beiträge des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt der Evang.-Luth. Kirche in Bayern auf der Website „mitbestimmen!“ zum Lesen und Herunterladen.

 

 

Wer bietet mehr: Betriebsverfassungsgesetz oder Mitarbeitervertretungsgesetz?

BAYERN. Welche Unter­schiede gibt es zwischen der Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tung der Evan­ge­li­schen Kirche und den Betriebs­rä­ten in der Pri­vat­wirt­schaft? Die Frage ist nicht selten, aber eine kurze und präzise Antwort darauf ist gar nicht so einfach. Wir bringen Licht ins Dunkel.

Ob es sich um einen privaten Betrieb oder kirch­li­chen Träger handelt, gewählt wird die betrieb­li­che Inter­es­sen­ver­tre­tung ab fünf Mitarbeitenden/Arbeitnehmenden. Sie sind in beiden Gesetzen glei­cher­ma­ßen zu einer ver­trau­ens­vol­len Zusam­men­ar­beit mit der Dienst­stel­len­lei­tung bzw. dem Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet. Auch weisen beide Rechts­sys­teme den Gremien Mit­be­stim­mungs­rechte in unter­schied­li­cher Abstu­fung der Stärke zu. Als wich­tigste Vor­aus­set­zung haben Betriebs­räte und Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tun­gen (MAV) glei­cher­ma­ßen einen Anspruch darauf, recht­zei­tig und umfas­send über alle betrieb­li­chen Ange­le­gen­hei­ten, für die sie zustän­dig sind, unter­rich­tet und infor­miert zu werden. Die Infor­ma­ti­ons­rechte unter­schei­den sich also formal nicht. Aber bei der Rea­li­sie­rung gibt es große Unter­schiede. Ein Betriebs­rat (BR) kann bei­spiels­weise bei wie­der­hol­ten Ver­stö­ßen des Arbeit­ge­bers das staat­li­che Arbeits­ge­richt anrufen. MAVen haben diese Mög­lich­keit nicht.

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Ökumenischer Aufruf zu den Betriebsratswahlen

HANNOVER. Mit einem ökumenischen Aufruf zu den vom 1. März bis 31. Mai 2022 statt­fin­den­den Betriebs­rats­wah­len in Deutsch­land appel­lie­ren die evan­ge­li­sche und katho­li­sche Kirche an die Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, sich aktiv daran zu betei­li­gen. „Betrieb­li­che Mit­be­stim­mung und die Sozi­al­part­ner­schaft sind Garanten für eine gelebte ökonomische und soziale Ver­ant­wor­tung in der Sozialen Markt­wirt­schaft. Es ist unsere christ­li­che Überzeugung, dass der Mensch stets Subjekt und nicht Objekt seiner Arbeit ist, dass gute Arbeit zur Würde des Menschen als Person gehört“, schrei­ben die Rats­vor­sit­zende der Evan­ge­li­schen Kirche in Deutsch­land (EKD), Präses Annette Kurschus, und der Vor­sit­zende der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz (DBK), Bischof Dr. Georg Bätzing.

„Zeichen für eine menschenwürdige, solidarische und gerechte Arbeitswelt“

Vom 1. März bis 31. Mai 2022 finden in Deutsch­land wieder Betriebs­rats­wah­len statt. Betrieb­li­che Mit­be­stim­mung und die Sozi­al­part­ner­schaft sind Garanten für eine gelebte öko­no­mi­sche und soziale Ver­ant­wor­tung in der Sozialen Markt­wirt­schaft. Es ist unsere christ­li­che Über­zeu­gung, dass der Mensch stets Subjekt und nicht Objekt seiner Arbeit ist, dass gute Arbeit zur Würde des Menschen als Person gehört.

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„Die Kunst ist es, sich nicht frustrieren zu lassen.“ Interview mit Vinko Vrabec, Betriebsrat im Handel

ROSENHEIM. Wie geht es einem Betriebs­rat im Ein­zel­han­del? Die Branche ist nicht erst seit der Corona-Krise in schwerem Fahr­was­ser. Amazon und Co ver­drän­gen sta­tio­näre Händler, der Umsatz wird mehr und mehr online gemacht. Für die Reihe „mit­be­stim­men“ hat der kda mit Vinko Vrabec über den Umgang mit Stel­len­ab­bau, schwie­rige Betriebs­rats­grün­dun­gen und die eigene Moti­va­tion gespro­chen. Vrabec ist seit 16 Jahren Betriebs­rat in der Rosen­hei­mer Filiale des Elek­tro­händ­lers Media Markt.

kda: Herr Vrabec, was hat Sie ursprüng­lich moti­viert, Betriebs­rat zu werden, gab es da ein Schlüs­sel­er­leb­nis?

Vinko Vrabec: Es ging eigent­lich um Unge­rech­tig­kei­ten. Vor 16 Jahren sind wir in unserem Markt darauf gekommen, dass alle Kol­le­gin­nen und Kollegen verkehrt ein­grup­piert waren. Außerdem hatte der Ver­kaufs­lei­ter damals einen Detektiv im Haus dafür ein­ge­setzt, nicht nur Laden­diebe, sondern auch Mit­ar­bei­ter zu über­wa­chen. Eine ziem­li­che Repres­sa­lie. Da haben wir einen Betriebs­rat gegrün­det und ich habe mich zur Wahl gestellt. Nach der Betriebs­rats­grün­dung hat man den Detektiv dann irgend­wann tat­säch­lich auch abge­schafft.

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 https://kda-bayern.de/mitbestimmen/