Mitbestimmen!

Betriebsrat und Mitarbeitervertretung werden neu gewählt

Sie haben ein offenes Ohr für Probleme, sind Krisenmanager und Trostspenderin, führen harte Verhandlungen und bringen konstruktive Ideen ein. Egal ob im Unternehmen, bei Diakonie oder Kirche – die Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeitenden haben vielfältige Aufgaben.
In diesem Jahr werden alle diese Gremien neu gewählt. Die Stimmabgabe für die neuen Mitarbeitervertretungen (MAV) findet im Zeitraum Januar bis April statt, für die Betriebsräte (BR) zwischen März und Mai. Erstmals seit langer Zeit werden beide Gremien im selben Jahr neu aufgestellt.

Dies nehmen wir zum Anlass, die Arbeit von MAV und BR aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten. So kommen engagierte Gremienvertreter*innen zu Wort, Geschichtliches wie Aktuelles wird verständlich erklärt und einzelne Themen wie z.B. der Aspekt der Macht aufgegriffen. Mitbestimmung ist wertvoll. Also – lesen Sie rein!

Wenn Sie sich als Kandidat*in aufstellen lassen möchte, rechtliche Fragen rund um die Wahl haben oder bereits Teil einer MAV bzw. eines BR sind und sich weiterbilden möchten, finden Sie beispielsweise bei den entsprechenden Verbänden weitere Informationen: beim Verband Kirchlicher Mitarbeitender (vkm) oder beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und seinen Einzelgewerkschaften.

 

 

In dieser Woche wieder ein Beitrag des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt der Evang.-Luth. Kirche in Bayern auf der Website „mitbestimmen!“ zum Lesen und Herunterladen.

Geschichte der Mitbestimmung in Deutschland – ein Überblick

BAYERN. Die Geschichte der Mitbestimmung in Deutschland ist eine wechselhafte. Dieser Artikel will einen groben Überblick über betriebliche Mitbestimmung in Wirtschaft, Verwaltung und evangelischer Kirche geben. Er berücksichtigt dabei nicht nur die BRD sondern auch die DDR. Außerdem haben wir alle wichtigen Daten für Sie in einer ausführlichen, chronologischen Zeittafel zusammengestellt.

Vom Beginn bis zum vorläufigen Ende

Die ersten Anläufe zu einer gesetzlich geregelten Mitbestimmung in Betrieben in Deutschland gab es während der Revolution von 1848. Eine Gruppe um den sächsischen Textilfabrikant Carl Degenkolb reichte einen Alternativentwurf zur Gewerbeordnung ein. Die erste gesetzliche Regelung gab es jedoch erst 1891 mit einer Änderung der Gewerbeordnung. Sie sah „Arbeiterausschüsse“ vor, deren Einrichtung jedoch im Ermessen der Arbeitgeber*innen lag. Ab 1916 mussten dann deutschlandweit in Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten „Arbeiter- und Angestelltenausschüsse“ gebildet werden. 1920 wurde schließlich das erste Betriebsrätegesetz erlassen. Während der Zeit des Nationalsozialismus endete am 20.1.1934 hingegen jegliche Form der Mitbestimmung.

Nachkriegszeit bis Mitte der 1950er

Der Kontrollrat erließ erst wieder am 10.4.1946 eine gesetzliche Grundlage für die betriebliche Mitbestimmung. 1947/1948 verfügte die britische Militärregierung eine paritätische Mitbestimmung für Betriebe der Eisen- und Stahlindustrie in ihrer Besetzungszone.

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