Mitbestimmen!

Betriebsrat und Mitarbeitervertretung werden neu gewählt

Sie haben ein offenes Ohr für Probleme, sind Krisenmanager und Trostspenderin, führen harte Verhandlungen und bringen konstruktive Ideen ein. Egal ob im Unternehmen, bei Diakonie oder Kirche – die Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeitenden haben vielfältige Aufgaben.
In diesem Jahr werden alle diese Gremien neu gewählt. Die Stimmabgabe für die neuen Mitarbeitervertretungen (MAV) findet im Zeitraum Januar bis April statt, für die Betriebsräte (BR) zwischen März und Mai. Erstmals seit langer Zeit werden beide Gremien im selben Jahr neu aufgestellt.

Dies nehmen wir zum Anlass, die Arbeit von MAV und BR aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten. So kommen engagierte Gremienvertreter*innen zu Wort, Geschichtliches wie Aktuelles wird verständlich erklärt und einzelne Themen wie z.B. der Aspekt der Macht aufgegriffen. Mitbestimmung ist wertvoll. Also – lesen Sie rein!

Wenn Sie sich als Kandidat*in aufstellen lassen möchte, rechtliche Fragen rund um die Wahl haben oder bereits Teil einer MAV bzw. eines BR sind und sich weiterbilden möchten, finden Sie beispielsweise bei den entsprechenden Verbänden weitere Informationen: beim Verband Kirchlicher Mitarbeitender (vkm) oder beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und seinen Einzelgewerkschaften.

 

In dieser Woche wieder ein Beitrag des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt der Evang.-Luth. Kirche in Bayern auf der Website „mitbestimmen!“ zum Lesen und Herunterladen.

 

Überwachung wäre möglich – Interview mit Gerda Keilwerth (Folge 3)

 

Gerda Keilwerth hat 35 Jahre Erfahrung als Mitarbeitervertreterin, war stellvertretende Vorsitzende im Gesamtausschuss Bayern für die Diakonie und berät heute als Regionalbeauftragte des VKM Mitarbeitendenvertretungen (MAV) in Kirche und Diakonie. für die Aktion „Mitbestimmen!“ haben wir mit ihr über Überwachung am Arbeitsplatz und Behinderung der Arbeit von MAVen gesprochen.

kda: Sehen Sie in Kirche und Diakonie die Tendenz zu Überwachung am Arbeitsplatz – Stichwort Pflege-Doku?

Gerda Keilwerth: Das Problem ist hier: Die Pflege-Doku ist eine externe Anforderung zum Beispiel des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen Anm. d. Red.). Wie mit den aus der Doku gewonnen Daten umgegangen wird, das ist die Frage. Da gibt es Fachvorgesetzte, die diese Daten nutzen, um zu überwachen. Zunächst gilt: Die Einführung der Regelungen über die Pflege-Dokumentation sind mitbestimmungspflichtig. Wir als MAV stimmen dem unter der Bedingung zu, dass die Erkenntnisse, die gewonnen werden, nicht zur Bewertung und Erhebung der Arbeitsleistung genutzt werden dürfen. Die Einhaltung solcher Regeln muss überwacht werden. Auch in Dienstplanprogramme kann sich ein Controller von außen einwählen und ihn einsehen. Da muss man transparent und gut zusammenarbeiten, denn wir bekommen zunehmend Instrumente, die eine Überwachung bis ins Kleinste zulassen. Der Stationsleiter kann sehen, ob jemand im ambulanten Dienst an einer Ampel steht oder am Patientenbett.
Jede Schwestern-Rufanlage hat heute ein Programm, das im Hintergrund aufzeichnet, wann der Patient geklingelt hat und wann der Mitarbeitende gedrückt hat, dass er vor Ort ist.

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 https://kda-bayern.de/mitbestimmen/