ABC der Arbeitszeitverkürzung

Arbeitszeitverkürzung für individuelle Bedürfnisse

Individuelle Arbeitszeitverkürzung richtet sich nach Belastungsgrenzen, Lebensphasen und Bedürfnissen der Menschen. Besondere Aufmerksamkeit bei der Umsetzung und in der Wirkung verlangen dabei Geringverdienende, Frauen und Mütter.

Aus dem Teilzeitgesetz ergibt sich zurzeit die Hauptform der realisierten individuellen Arbeitszeitverkürzung. Problematisch sind der fehlende Lohn- und Personalausgleich. Das führt jeweils zur größeren Belastung der privaten Haushalte und höherer Arbeitsbelastung der verbliebenen Belegschaft. Dadurch wiederum kann es zu sozialen Konflikten in Belegschaften kommen.

Um sich der komplexen Problematik anzunehmen, gibt es den Entwurf eines Wahlarbeitszeitgesetzes vom Deutschen Juristinnenbund/Heide Pfarr 2015, www.djb.de/wahlarbeitszeit.

Gründe für individuelle Arbeitszeitverkürzung finden sich für Arbeitnehmer:innen u. a. in Phasen der Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Elternzeit und allen anderen Formen der Care-Arbeit, die in der Familie anstehen.

Arbeitszeiten individuell, d. h. bedürfnisgerecht, zu gestalten, verlangt von Arbeitgebenden eine hohe Flexibilität bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und auch bei den Stellenbeschreibungen. Dem Aufwand steht aber eine Reihe positiver Effekte gegenüber.

Arbeitssuchende, die aus bestimmten lebensphasenbedingten Gründen ihre Arbeitszeit verringern wollen oder müssen, können das tun und ggf. wieder voll einsteigen, wenn sich die Lebenslage wieder ändert. Die gut ausgebildeten Arbeitskräfte gehen nicht verloren und bleiben motiviert.

Krankheit vorbeugen durch achtsamen Umgang mit dem eigenen Körper kann dazu führen, insgesamt viel länger im Beruf zu bleiben. Es geht darum, die Arbeitszeit der eigenen Belastungsgrenze und Lebensphase anzupassen. Im dynamischen Prozess bedeutet das auch, die Arbeitszeit ggf. wieder zu erhöhen.