ABC der Arbeitszeitverkürzung

Arbeitszeitverkürzung verhindert Entlassungen

Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte zeigt, dass durch kürzere Arbeitszeiten Entlassungen verhindert werden. In den 1980er- und 1990er-Jahren wurde von den Gewerkschaften IG Metall und IG Druck&Papier die schrittweise Einführung der 35-Stunden-Woche durchgesetzt.

Durch diese Verkürzung der Wochenarbeitszeit wurden ca. 1 Million Arbeitsplätze erhalten oder neu geschaffen (R. Zwirner/DIW, FR 24.10.2009). Auch in der Finanzmarktkrise 2008–2010 und während der Coronapandemie 2020–2022 konnten durch Arbeitszeitverkürzung Entlassungen verhindert werden. Mithilfe von Kurzarbeit wurden Millionen von Jobs gesichert. Langfristig reichen begrenzte Phasen von Kurzarbeit aber nicht aus, um die Arbeitsplätze zu sichern. Viele in den unteren Lohngruppen können sich den Einkommensverlust auch nicht leisten. Den Drohungen von VW, Ford, Thyssen Krupp und vielen anderen mit dem Abbau von Zehntausenden von Arbeitsplätzen ist auf Dauer nur mit einer spürbaren Arbeitszeitverkürzung mit einem Lohnausgleich mindestens für die unteren und mittleren Lohngruppen zu begegnen. Die 28-Stunden-Woche, mit der VW 1994 schon einmal 32.000 Arbeitsplätze gerettet hat, wäre heute wieder der richtige Ansatz.